Dringlichkeitsentscheidung - V/2025/037
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2024
hier: Überplanmäßige Aufwendungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsentscheidung
- Federführend:
- Amt 60 - Gebäudemanagement
- Grundlage:
- gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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25.02.2025
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Beschlussvorschlag
Die Unterzeichner beschließen, im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, die Leistung der überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich des Sachkontos 521510 Instandhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen in Höhe von 175.000,- € und bei dem Sachkonto 524110 Energieversorgung städtischer Liegenschaften in Höhe von 410.000,- € zu.
Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen erfolgt über die Mehreinnahmen der Gewerbesteuer.
Dieser Entscheidung ist dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Finanz. Auswirkung
Finanz. Auswirkung
Der überplanmäßige Mittelbedarf im Sachkonto 521510 „Instandhaltung“ beträgt 175.000,00 Euro und für das Sachkonto 524110 „Energieversorgung“ 410.000,00 Euro. Dieser Mehraufwand entfällt ausschließlich auf die Mehreinnahmen der Gewerbesteuer.
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
- Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
ja
nein
im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 521510 (Instandhaltung) / 524110 (Energieversorgung)
im Finanzplan bei Investitionsnummer
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 585.000,- Euro.
- Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
entfällt
Sachverhalt
Im Januar sind noch Rechnungen eingegangen, die dem Haushaltsjahr 2024 zuzuordnen sind. Da aktuell für das Haushaltsjahr 2024 keine Mittel mehr zur Verfügung stehen, bedarf es einer überplanmäßigen Aufwendung bei den Sachkonten 521510 Instandhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen in Höhe von 175.000,- € und 524110 Energieversorgung in Höhe von 410.000,- €. Der Hauptanstieg ist bei den Energiekosten zu verzeichnen. Ursache des Anstieges sind folgende Aspekte:
- Der Gaspreis ist gegenüber der letzten Ausschreibung um 144 % gestiegen
- Das Hallenbad Bergerstraße ist über Mitte des Jahres 2024 weiter betrieben worden
- Aufnahme von Flüchtlingen in Turnhallen führte zu höheren Verbräuchen
- Der Kommunalrabatt bei Wasser wird nicht mehr in den Rechnungen in Abzug gebracht, sondern separat vereinnahmt.
Die Mehrkosten in der Bauunterhaltung sind wie folgt zu begründen:
- Immer älter werdende Immobilien mit Instandhaltungsrückstau
- Stetige Zuwächse in Aufgaben und umzusetzendem Bauvolumen
- Vermehrung des Gebäudebestandes durch Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Ankäufen von weiteren Immobilien.
- Höhere gesetzliche Regelungsdichten
- Zunehmende Komplexitäten in der Bauabwicklung insbesondere durch höhere gebäudetechnische und energetische Anforderungen
- Schadstoffbelastungen von Gebäuden
Da die nächste Sitzung des Stadtrates erst am 25.02.2025 stattfindet und die Rechnungen größtenteils ein Zahlungsziel zum 31.01.2025 haben, ist eine Entscheidung per Dringlichkeit notwendig.
