Sitzungsvorlage - V/2024/143-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Mobilität und Tiefbau nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sachstand der Mobilstationen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der Mobilstationen entsprechend des darstellten Sachverhalts fortzusetzen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

  1. Gesamtkosten

 

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

 

ja   nein

 

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Zusammenstellung der Anmeldungen und Konten erfolgt parallel zu dieser Vorlage.

 

  1. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 760.000 € inkl. Tiefbauarbeiten. Die Investitionskosten werden durch go.Rheinland gefördert. Bei einer erwarteten Zuwendung von 90 % beläuft sich der Eigenanteil der Maßnahmen auf rund 76.000 €.

 

Für den Betrieb und die Instanthaltung der Mobilstationen ist nach Errichtung gemäß Kostenvoranschlag (November 2024) mit jährlichen Kosten in Höhe von ca. 50.000 € zu rechnen.

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine Auswirkungen

 

positive Auswirkungen

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung:

 

Die Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes hat positive Auswirkungen auf das Klima.

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Sachverhalt

Gemäß dem Beschluss vom 25.04.2024 wurde die Verwaltung mit der sukzessiven Umsetzung der vier Mobilstationen (Herzogenrath Bf., August-Schmidt-Platz Bf., Kohlscheid Bf., Alt-Merkstein Bf.) sowie der Einplanung der erforderlichen Haushaltsmittel beauftragt (vgl. Drucksache V/2024/143).


Mobilstationen sind ein zentraler Bestandteil einer integrierten Mobilitätsentwicklung. Sie bieten alternative Mobilitätsangebote zum privaten PKW, stärken den Umweltverbund und können künftig ein fester Bestandteil an ÖPNV-Haltepunkten werden. Eine ganzheitliche Betrachtung von Ausbau und Betrieb ist dabei essenziell.


Im Rahmen des Netzwerks NEMORA (Netzwerk Mobilitätswende Region Aachen) erarbeitet die Stadt Herzogenrath daher gemeinsam mit der Stadt und StädteRegion Aachen sowie den städteregionsangehörigen Kommunen ein einheitliches Konzept zur Erweiterung der Mobilstationen in der Region.

 

Zwischenzeitlich wurden die Planungen in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber intensiviert. Erste Gespräche zum künftigen Betrieb der Mobilstationen sowie der Tarifgestaltung für die gesicherten Fahrradabstellanlagen haben stattgefunden. Die Planung sieht weiterhin eine kurzfristige Umsetzung der Mobilstationen „August-Schmitz-Platz“ und „Herzogenrath Bf“. vor. Mittelfristig sollen die Mobilstationen „Alt Merkstein Bf.“ und „Kohlscheid Bf.“ umgesetzt werden. In Kohlscheid gilt es zunächst parallele Planungen zur zukünftigen Überplanung des ehemaligen EBV-Geländes abzuwarten.

 

Da die für die Fortführung der Planungen erforderlichen finanziellen Mittel im Investitionsplan derzeit nicht vorgesehen sind, ist eine außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln notwendig. Diese ist insbesondere aufgrund der einzuhaltenden Fristen im Rahmen des Förderprogramms erforderlich, um die nächsten Planungsschritte fristgerecht umsetzen zu können.

 

Im Folgenden werden die voraussichtlichen Gesamtkosten im Rahmen des Projekts „Mobilstationen“ aufgeschlüsselt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Kosten im Zuge der weiteren Planungen gestiegen sind. Dies geht insbesondere auf die Entwicklung des Betreiberkonzepts sowie die Schätzung der erforderlichen Tiefbauarbeiten zurück.

 

Anschaffung und Aufstellung der Mobilstationselemente

 

Folgende Kosten für die Planung der Mobilstationen sowie die Anschaffung der Mobilstationselemente sind angesetzt. Eine detaillierte Kostenaufschlüsselung ist der Drucksache V/2024/143 zu entnehmen.

 

 

 

 

Stadt - Haltestelle

Nettosumme

Bruttosumme

Zuwendungsfähige Gesamtkosten

Zuwendungsfähige Gesamtkosten Brutto

Kosten Kommune plus 10 % Eigenanteil (netto)

Kosten Kommune plus 10 % Eigenanteil (brutto)

 

 

 

 

 

 

 

Alt Merkstein

30.975 €

36.860 €

30.975 €

36.860 €

3.098 €

3.686 €

August-Schmidt-Platz

70.665 €

84.091 €

70.665 €

84.091 €

7.067 €

8.409 €

Herzogenrath Bf.

204.120 €

242.903 €

202.620 €

241.118 €

21.762 €

25.897 €

Kohlscheid Bf.

201.810 €

240.154 €

201.810 €

240.154 €

20.181 €

24.015 €

Zwischensumme

507.570 €

604.008 €

506.070 €

602.223 €

52.107 €

62.007 €

Planungskostenpauschale (10% zwf. Baukosten)

 

 

 

60.222 €

 

 

Gesamtsumme

 

604.008 €

 

662.446 €

 

66.245 €

 

Zusätzlich zu den bereits in den Investitionsmaßnahmen enthaltenen Kosten für die Flächenvorbereitung entstehen Ausgaben für Tiefbauarbeiten, die auf schätzungsweise 100.000 € beziffert werden.

 

Die Gesamtkosten in Höhe von schätzungsweise 760.000 € werden zu 90 % gefördert, sodass ein Eigenanteil der Stadt Herzogenrath von 76.000 € verbleibt.

 

Betrieb der Mobilstationen

 

Entsprechend dem aktuellen Planungsstand ist es vorgesehen, den Betrieb und die Instandhaltung der geplanten Mobilstationselemente ganzheitlich an einen externen Anbieter zu vergeben. Die hierzu erforderliche Ausschreibung für den Betrieb wird im Rahmen der AG Mobilstation des NEMORA-Netzwerks derzeit über die Stadt und StädteRegion Aachen für alle regionszugehörigen Kommunen koordiniert. Die Leistungen setzen sich aus dem administrativen und technischen Betrieb wie folgt zusammen:

 

Administrativer Betrieb:

  • Koordinierung von Reinigung und Instandhaltung der Mobilstationen
  • Koordinierung des Betriebs und Serviceleistungen
  • Beratung bei der Weiterentwicklung von Mobilitätsangeboten

 

Technischer Betrieb:

  • Reinigungs- und Wartungskosten
  • Instandhaltungsmaßnahmen
  • 2nd-Level Support

 

Die Instandhaltung der Mobilstationen ist Teil der Fördervoraussetzung und daher obligatorisch. Die voraussichtlichen jährlichen Betriebskosten nach Errichtung aller geplanten Mobilstationen belaufen sich auf etwa 50.000 €. Diese Kostenschätzung umfasst die Entgelte für den administrativen und technischen Betrieb. Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine vorläufige Schätzung. Die endgültigen Werte werden erst nach Abschluss der Ausschreibung feststehen.

 

Die Einnahmen aus den gebührenpflichtigen Fahrradabstellanlagen werden voraussichtlich direkt an die Kommune zurückfließen. Die konkreten Tarife für die Endnutzerinnen befinden sich derzeit in der Ausarbeitung und sollen möglichst einheitlich für die gesamte StädteRegion festgelegt werden. Der vorläufige Vorschlag der AG Mobilstationen für die Tarife sieht folgende Entgelte vor:

 

 

Geplant ist, Inhaberinnen eines ÖPNV-Abonnements einen Rabatt zu gewähren, um die Nutzung der Mobilstationen zu fördern und ein attraktives Angebot zu schaffen. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass diese Rabattierung die Einnahmen spürbar reduzieren könnte.


Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, die Umsetzung der Mobilstationen weiterzuverfolgen und die notwendigen Finanzmittel zu beantragen.

 

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