Dringlichkeitsentscheidung - V/2025/056

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Unterzeichner beschließen, im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, die Auszahlung einer außerplanmäßigen Leistung im Finanzplan für die Maßnahme Containeranlage einschl. Umbau der ehemaligen Dienstwohnung Leonhardstraße für die OGS-Nutzung in Höhe von 250.000,- €.

 

Dieser Entscheidung ist dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

  1. Gesamtkosten

 

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

 

ja   nein

 

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer I2460 ABH 16 Neubau Käthe-Kollwitz-Schule

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen      250.000,- Euro.

 

  1. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

entfällt

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine Auswirkungen

 

positive Auswirkungen

 

negative Auswirkungen

 

 

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Sachverhalt

Im letzten Jahr wurden mit der Vorlage V/2024/194 außerplanmäßige Mittel für die Errichtung einer Containeranlage zur Sicherstellung des OGS-Betriebs in der Grundschule Leonhardstraße bereitgestellt. Da außerplanmäßige Haushaltsmittel nur für das jeweilige Jahr bereitgestellt werden, stehen in diesem Jahr zur Fortführung der Maßnahme keine weiteren Mittel zur Verfügung. Zur Sicherstellung des OGS-Betriebes soll neben der Errichtung der Containeranlage auch die ehemalige Dienstwohnung für die OGS-Nutzung umgebaut werden. Da der Umbau der Dienstwohnung im direkten Zusammenhang mit der Errichtung der Containeranlage steht, wurden die Kosten hierfür ebenfalls berücksichtigt.

Daher beantragt die Verwaltung eine außerplanmäßige Investition „Sicherstellung OGS Leonhardstr. Errichtung Containeranlage einschl. Umbau der ehemaligen Dienstwohnung“. Um die Maßnahme planmäßig fortführen zu können, sind für das Haushaltsjahr 2025 Mittel in Höhe von 250.000,- € bereitzustellen.

Da die nächste Sitzung des Stadtrates erst am 25.02.2025 stattfindet und die Maßnahme ohne finanzielle Mittel nicht fortgeführt werden kann, ist ein Beschluss per Dringlichkeit zu fassen.

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