Sitzungsvorlage - V/2025/078

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung sieht derzeit keine Notwendigkeit für die Einführung einer sogenannten Bezahlkarte für Geflüchtete in Herzogenrath und lehnt die Einführung ab.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die bisherige Praxis der Leistungsauszahlung beizubehalten und von der eingeräumten "Opt-Out-Regelung" Gebrauch zu machen.

 

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Entwicklung bei der Einführung der Bezahlkarte in anderen Kommunen aus fachlicher Sicht zu beobachten und dem Ausschuss darüber regelmäßig zu berichten.

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine Auswirkungen

 

positive Auswirkungen

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?)

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Sachverhalt

Mit beigefügtem Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 20.02.2025 wird die Einführung der Bezahlkarte unter Inanspruchnahme des § 4 der Verordnung zur flächendeckenden Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)  abgelehnt (Opt-Out Regelung).

 

Die Einführung einer sogenannten Bezahlkarte - Social-Card - hat der Landtag NRW im Dezember 2024 mit Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen. Die entsprechende Verordnung vom 06.01.2025 sieht in § 4 eine Opt-Out-Regelung vor. Hiernach können Kommunen entscheiden, die Bezahlkarte nicht einzuführen.

 

Bislang liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor, welche Vorteile gegenüber den aktuell funktionierenden Abläufen, bei denen die Geflüchteten zum überwiegenden Teil ihre Leistungen über reguläre Bankkonten erhalten, eine Bezahlkarte bringen sollte.

 

Eine Entlastung des Verwaltungsaufwandes ist nicht zu erwarten, eher ein bürokratischer Mehraufwand wegen ressourcenbindender Doppelstrukturen. 

 

Gleichzeitig kritisieren Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und Kirchen eine diskriminierende und integrationshemmende Wirkung: Die Bezahlkarte stigmatisiere geflüchtete Menschen, bevormunde sie in ihrer Lebensführung, erschwere ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

 

Die Einführung der Bezahlkarte wird derzeit in vielen Kommunen diskutiert. Im städteregionalen Vergleich hat sich vorerst nur eine Kommune für die Bezahlkarte entschieden.

 

Der vorgeschlagene Beschluss, die eingeräumte Opt-Out Regelung zu treffen, lässt eine Einführung der Bezahlkarte zu einem späteren Zeitpunkt nach wie vor zu.

 

Gemäß § 8 b) der gültigen Zuständigkeitsordnung der Stadt Herzogenrath entscheidet der Ausschuss in “…grundsätzlichen Angelegenheiten der Arbeit, des Sozialen, der Integration, der Demographie und der sozialen Quartiersentwicklung…”.

 

Ein Beschluss des Stadtrates ist insofern nicht erforderlich.

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Anlagen

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