Sitzungsvorlage - V/2023/061-E02
Grunddaten
- Betreff:
-
Häusliche Gewalt; Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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21.01.2025
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Geplant
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Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung
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Kenntnisnahme
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25.03.2025
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Sachverhalt
Im ASIDQ vom 11.05.2023 wurde bezüglich der Vorlage V/2023/061-E01 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, den Jugendhilfeausschuss mit der Ausarbeitung der von Frau Prof. Dr. Karla Verlinden gegebenen Handlungsempfehlungen zu beschäftigen und die Ergebnisse in der ASIDQ zu bringen.
Frau Prof. Dr. Karla Verlinden von der Katholischen Hochschule Köln hatte zu der obigen Vorlage im ASIDQ zur Thematik „Häusliche Gewalt“ im Ausschuss ausführlich berichtet und in Bezug auf die Strukturen in Herzogenrath die Handlungsempfehlung gegeben, dass die Zusammenarbeit des städtischen Jugendamtes mit den Fachberatungsstellen verbessert werden solle.
Aus Sicht des Jugendamtes ist grundsätzlich bereits eine gute Kooperation mit den regionalen Fachberatungsstellen gegeben.
Für das Jugendamt Herzogenrath ist jeder Hinweis auf eine häusliche Gewalt in Familien mit Kindern schon vom Grunde her ein Hinweis auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung. Entsprechend werden bekannt gewordene Vorfälle grundsätzlich in jedem Fall als Mitteilung im Sinne des § 8a SGB VIII gewertet, sodass auch regelhaft eine Kontaktaufnahme und Gefährdungsüberprüfung mit den Betroffenen erfolgt.
Sobald eine entsprechende Überprüfung Hinweise auf eine noch bestehende Gefährdungssituation eines Elternteils ergibt, werden die Betroffenen durch die eingesetzten Kindesschutzfachkräfte des Jugendamtes auf Beratungs- und Schutzmöglichkeiten durch die entsprechenden regionalen – und teils auch überregionalen – Fachstellen und Schutzhäuser aufmerksam gemacht, eine Kontaktaufnahme dorthin empfohlen und wenn erforderlich auch aktiv unterstützt.
In geeigneten Einzelfällen wird eine Kontaktaufnahme dorthin auch als Auflage im Rahmen des bestehenden Kindesschutzverfahren gem. § 8a SGB VIII im Rahmen von Schutzvereinbarungen im Sinne des Landeskinderschutzgesetzes auferlegt.
Aus der Praxis kann ergänzend berichtet werden, dass regelmäßig in den obigen Konstellationen bereits Polizeieinsätze im Rahmen des Gewaltschutzes erfolgt sind und die Betroffenen auch durch die Polizei bereits über die Schutz- und Beratungsmöglichkeiten informiert und aufgeklärt wurden.
Der Hinweis von Frau Prof. Dr. Karla Verlinden auf eine zu verbessernde Zusammenarbeit mit den Fachberatungsstellen hat insoweit überrascht, da dem Jugendamt keine entsprechenden Hinweise oder Probleme seitens der Fachberatungsstellen bekannt sind.
Mit Schreiben vom 26.09.2024 wurden daher jedoch die folgenden regionalen Fachberatungsstellen
- Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. Aachen
- Frauen helfen Frauen e.V.
- RückHalt Aachen
- Diakonisches Werk Beratungszentrum Alsdorf
mit der Bitte um Mitteilung angeschrieben, ob es aus Sicht der Fachstelle „Umstände gibt, die im Rahmen der Kooperation einer Veränderung, bzw. ggf. auch einer Verbesserung bedürfen.“ Den Fachberatungsstellen wurde, wenn gewünscht, auch ein persönliches Austauschgespräch über die Kooperation angeboten.
Von keiner Fachberatungsstelle wurde in Folge eine Verbesserung als erforderlich angesehen. Der SKF Aachen hat die Idee eines Austauschtreffens begrüßt. Dieses ist nunmehr für das 1. Quartal 2025 in Planung.
Grundsätzlich gehört der professionelle Umgang mit der Thematik Häusliche Gewalt zu den Kernkompetenzen und Kernaufgaben des Jugendamtes im Rahmen des Kinderschutzes.
Hierzu gehören auch gesicherte und funktionierende Kooperationen zu den anderen Akteuren, wie Fach- und Schutzstellen.
Desweiteren wird das Thema Häusliche Gewalt auch regelmäßig im städteregionalen Netzwerk „Im Blick“ thematisiert. In diesem Präventions- und Kindesschutznetzwerk ist das Jugendamt Herzogenrath sowohl durch die Kindesschutzkoordinatorin als auch durch die Abteilungsleitung der Sozialen Dienste vertreten.
Konkret ist aus diesem Netzwerk heraus für das Jahr 2025 die Ausrichtung eines Fachtages zur Thematik Häusliche Gewalt in Planung. Dieser Fachtag dient auch der weiteren guten Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren.
Aus Sicht des Jugendamtes sind die Ausführungen von Frau Prof. Dr. Verlinden grundsätzlich zu begrüßen, ein gesonderter Handlungsbedarf ergibt sich aber aufgrund der dargelegten Ausführungen nicht.
Rechtliche Grundlagen:
Gemäß § 9 Landeskinderschutzgesetz bilden die Jugendämter Netzwerke zur interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdungen.
