Sitzungsvorlage - V/2025/087
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss an Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz; - Pro Familia-Beratungsstelle Aachen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung Aachen - Beratungsstelle für Sexualität, Schwangerschaft und Familienplanung der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Land e.V. - Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung Diakonisches Werkes im Kirchenkreis Aachen e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 50 - Sozialamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung
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Entscheidung
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25.03.2025
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung beschließt, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen und nach Vorlage der Verwendungsnachweise 2024,
- Der Pro Familia-Beratungsstelle Aachen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung Aachen,
- Der Beratungsstelle für Sexualität, Schwangerschaft und Familienplanung der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Land e.V. sowie
- Der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung Diakonisches Werkes im Kirchenkreis Aachen e.V.
für das Jahr 2024 einen Zuschuss in Höhe von jeweils 1.300,00 € zu gewähren.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
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Pflichtaufgabe |
X |
Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X |
ja |
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nein |
X |
im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 531837 / 531838 / 531851 |
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X |
keine Auswirkungen |
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positive Auswirkungen |
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negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Lediglich Zuschussgewährung.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die o.g. caritativen Organisationen erhalten jährlich einen Zuschuss für ihre Arbeit in den jeweiligen Konfliktberatungsstellen.
Die Zuschüsse entsprechen den bereits in 2024 gezahlten Zuschussbeträgen.
Die Beträge stehen im städtischen Haushaltes zur Verfügung. Somit können die freiwilligen Leistungen bewirtschaftet und ausgezahlt werden.
Rechtliche Grundlagen:
§ 82 GO NRW
