Sitzungsvorlage - V/2025/088

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung beschließt, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, dem Verein zur Förderung behinderter Kinder und Erwachsener in Herzogenrath e.V. den diesjährigen Beitrag der Stadt in Höhe von 460,80 € zur Verfügung zu stellen.

 

Über die Verwendung der Mittel ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen.

 

Eine Auszahlung der Mittel erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises 2024.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe                  

X

Freiwillige Aufgabe, zu deren Zahlung die Stadt aufgrund der Vereinsmitgliedschaft verpflichtet ist.

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

 X

ja

 

nein

 

 

X

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 531850

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

Lediglich Zuschussgewährung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Herzogenrath ist Mitglied des Vereins zur Förderung behinderter Kinder und Erwachsener in Herzogenrath e.V. und zahlt hierfür einen  kooperativen Beitrag.

 

In der Beitrittserklärung hat sich die Stadt vorbehalten, für den übrigen Betrag eine Zweckbindung auszusprechen. Dies soll durch den Ausschuss für Arbeit und Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung geschehen.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung hat festgelegt, dass die Hälfte des Betrages für die Erwachsenenbetreuung verwendet werden soll. Der andere Teil ist zweckgebunden für Betreuungsmaßnahmen im Landschulheim im Jahre 2025.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 82 GO NRW

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