Sitzungsvorlage - V/2025/088
Grunddaten
- Betreff:
-
Kooperativer Beitrag - Verein zur Förderung behinderter Kinder und Erwachsener in Herzogenrath e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 50 - Sozialamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung
|
Entscheidung
|
|
|
25.03.2025
|
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung beschließt, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, dem Verein zur Förderung behinderter Kinder und Erwachsener in Herzogenrath e.V. den diesjährigen Beitrag der Stadt in Höhe von 460,80 € zur Verfügung zu stellen.
Über die Verwendung der Mittel ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen.
Eine Auszahlung der Mittel erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises 2024.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
|
Pflichtaufgabe |
X |
Freiwillige Aufgabe, zu deren Zahlung die Stadt aufgrund der Vereinsmitgliedschaft verpflichtet ist. |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X |
ja |
|
nein |
X |
im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 531850 |
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X |
keine Auswirkungen |
|
positive Auswirkungen |
|
negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Lediglich Zuschussgewährung
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Herzogenrath ist Mitglied des Vereins zur Förderung behinderter Kinder und Erwachsener in Herzogenrath e.V. und zahlt hierfür einen kooperativen Beitrag.
In der Beitrittserklärung hat sich die Stadt vorbehalten, für den übrigen Betrag eine Zweckbindung auszusprechen. Dies soll durch den Ausschuss für Arbeit und Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung geschehen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung hat festgelegt, dass die Hälfte des Betrages für die Erwachsenenbetreuung verwendet werden soll. Der andere Teil ist zweckgebunden für Betreuungsmaßnahmen im Landschulheim im Jahre 2025.
Rechtliche Grundlagen:
§ 82 GO NRW
