Sitzungsvorlage - V/2019/367-E04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung dankt den Autorinnen und Autoren aus dem Runden Tisch Flüchtlingsarbeit, Migration und Integration für die Erarbeitung des Integrationskonzeptes.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung beschließt das beigefügte Integrationskonzept als Handlungsempfehlung und Leitfaden für die Integration zugewanderter Menschen in der Stadt Herzogenrath.

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine Auswirkungen

 

positive Auswirkungen

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?)

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Sachverhalt

Bereits im Jahr 2018 wurde der Runde Tisch Flüchtlingsarbeit, Migration und Integration mit der Erarbeitung eines Integrationskonzeptes beauftragt. Dabei sollten insbesondere zu folgenden Handlungsfeldern Handlungsempfehlungen erarbeitet werden:

 

 Sprache und Bildung

 Wohnen und Soziales

 Gesundheit und Sport

 Arbeit und Weiterbildung

 Sicherheit

 Kultur und Religionen

 Ehrenamt/zivilgesellschaftliches Engagement

 

Zwischenberichte zum Sachstand wurden in den Ausschusssitzungen vom 03.12.2019 und 27.04.2021 abgegeben.

 

Die Mitglieder des Runden Tisches Flüchtlingsarbeit, Migration und Integration nehmen ihre Tätigkeit als Lobbyisten für die Belange der zugewanderten Menschen mit der Zielsetzung einer gelingenden Integration wahr.

 

Das Integrationskonzept beschreibt insofern optimale Vorgehensweisen und Aspekte, die nach Auffassung des Runden Tisches Flüchtlingsarbeit, Migration und Integration zielführend für die Integration sind bzw. sein können.

 

Hierdurch ist verständlicherweise Vieles wünschenswert, andererseits Einiges, aus unterschiedlichen rechtlichen, sachlichen oder finanziellen Aspekten, nicht möglich oder nicht umsetzbar.

 

Integration muss in diesem Sinne als ein längerfristiger Prozess betrachtet werden. Aspekte, die heute (noch) nicht umgesetzt werden können, können ggf. künftig durch sich verändernde Rahmenbedingungen später realisiert werden.

 

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass das heutige Integrationskonzept als Handlungsempfehlung begriffen werden muss und keinesfalls als „Rechtsgrundlage“, auf deren Basis ggf. Ansprüche geltend gemacht werden können.

 

Die Autorinnen und Autoren des Runden Tisches Flüchtlingsarbeit, Migration und Integration streben deshalb an, aus jedem Handlungsfeld die jeweiligen Top 2 zu benennen und im unmittelbaren Austausch mit den Ratsfraktionen die Möglichkeiten einer schnellen Realisierung zu erörtern.

 

Die Druckfassung des Integrationskonzeptes wird rechtzeitig zur Sitzung nachgereicht.

 

Gemäß § 8 b) der gültigen Zuständigkeitsordnung der Stadt Herzogenrath entscheidet der Ausschuss in “…grundsätzlichen Angelegenheiten der Arbeit, des Sozialen, der Integration, der Demographie und der sozialen Quartiersentwicklung…”.

 

Ein Beschluss des Stadtrates ist insofern nicht erforderlich.

 

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Anlagen

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