Sitzungsvorlage - V/2025/094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat stimmt der erheblichen überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 403.330,00 € gem. § 83 II GO NRW zur Anschaffung interaktiver Tafeln für die Herzogenrather Schulen zu. Die Mittel entfallen gem. beigefügter Aufstellung auf die einzelnen Schulen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Gesamtausgaben zur Anschaffung der interaktiven Tafeln werden aus den vorhandenen Haushaltsmitteln sowie den Fördermitteln gem. Fördermittelbescheid gedeckt. Auf die beigefügte Anlagen darf verwiesen werden. Die Fördermittel belaufen sich dabei auf insgesamt 90% der förderfähigen Ausgaben. Diese werden jedoch erst nach Abrechnung mit dem Fördermittelgeber ausgezahlt. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf 773.356,32 €.

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine Auswirkungen

 

positive Auswirkungen

 

negative Auswirkungen

 

 

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Sachverhalt

In 2022 konnten sich die Kommunen um Restmittel aus dem DigitalPakt bemühen, die bislang nicht durch Anträge gebunden waren. Die Vergabe dieser Restmittel des DigitalPakts erfolgte nach einem sogenannten „qualifizierten Windhundverfahren“. Auch die Stadt Herzogenrath bemühte sich um diese Mittel. Zielsetzung dabei war es, eine möglichst vollständige Ausstattung der Schulen mit interaktiven Tafeln zu erhalten. Dieser in 2022 gestellte Antrag wurde leider abgelehnt.

 

Zum Jahreswechsel 2024/2025 wurde die Stadt Herzogenrath jedoch nochmals durch die Bezirksregierung Köln kontaktiert. Es wurde um Auskunft gebeten, ob an dem o.a. Antrag weiterhin festgehalten werden soll. Dies wurde zum einen bestätigt und zum anderen nochmals der aktuelle Bedarf der Schulen an interaktiven Tafeln abgestimmt.

 

Den damit wieder aufgelebte Fördermittelantrag beschied die Bezirksregierung am 23.01.2025. Es wurden Fördermittel von bis zu 773.356,32 € zugesprochen. Diese maximale Fördermittelhöhe entspricht 90% der zuletzt ermittelten Schätzkosten für die Anschaffung der interaktiven Tafeln.

 

Zwischenzeitlich konnten die aktuellen Montageerfordernisse und der konkrete Bedarf (Mengen) mit den Schulen nochmals abgestimmt werden. Die Beschaffung der interaktiven Tafeln soll über ein sgn. Inhouse-Geschäft erfolgen. Diesbezüglich wird auf die Vorlage V/2019/363-E05, die im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 25.02.2025 beraten werden soll, verwiesen.

 

Die Kosten für die Anschaffung der interaktiven Tafeln sind über den eingeplanten Haushaltsansatz nicht zu begleichen. Da die Stadt bis zur endgültigen Abrechnung der Fördermittel in Vorleistung gehen muss, ist somit eine erhebliche überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich. Diese erhebliche überplanmäßige Mittelbereitstellung wird sodann durch die Fördermittel gedeckt.

 

Mit der Anschaffung der interaktiven Tafeln werden die Fördermittel allerdings nicht vollständig ausgeschöpft werden können. Es wird vielmehr lediglich ein Betrag i.H.v. 498.177,41 € abrufbar sein. Ob die verbleibenden Fördermittel auf andere städtische Projekte umgewidmet werden können, wird mit dem Fördermittelgeber geklärt.

 

Den Durchführungszeitraum für die Maßnahme hat der Fördermittelgeber für die Zeit bis zum 30.06.2025 angesetzt.

 

Eine Vorberatung der Angelegenheit im Haupt- und Finanzausschuss am 04.02.2025 war, da die zur Bewertung der Angelegenheit erforderlichen Informationen (finales Angebot für das Inhouse-Geschäft, Rückmeldungen der Schulen, etc.) erst in der 7. Kalenderwoche vollständig vorlagen, nicht möglich.

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit der Anlage:

Da die Möglichkeit besteht, über den Fördermittelbescheid und die anfallenden Kosten Rückschlüsse auf die Preise eines Auftragnehmers ziehen, ist die Angelegenheit in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten.

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