Sitzungsvorlage - V/2025/122

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Mobilität und Tiefbau beauftragt die Verwaltung, einen Prüfauftrag an den Landesbetrieb Straßenbau NRW zu stellen, ob an der Fußgänger-Lichtsignalanlage auf der Geilenkirchener Straße (L 232) die Fußgänger-Piktogramme auf den Signalgebern gegen Piktogramme für den Fuß- und Radverkehr ausgetauscht werden können.

Insofern ein positiver Bescheid gegeben wird und die Verwaltung als örtliche Straßenverkehrsbehörde keine Einwände hat, soll die Umrüstung zeitnah vorgenommen werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

./.

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine Auswirkungen

 

positive Auswirkungen

 

negative Auswirkungen

 

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Sachverhalt

Mit Datum vom 10.02.2025 wurde ein Antrag der SPD- und Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Fraktionen gestellt, zu prüfen, ob an der Fußgänger-Lichtsignalanlage auf der Geilenkirchener Straße (L 232) die Fußgänger-Piktogramme auf den Signalgebern gegen Piktogramme für den Fuß- und Radverkehr ausgetauscht werden können. Dies zu dem Zweck, dass auch Radfahrende die Lichtsignalanlage (ohne Abzusteigen zu müssen) nutzen können. Der genaue Wortlaut nebst Begründung ist dem Antrag zu entnehmen.

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Anlagen

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