Sitzungsvorlage - V/2025/123
Grunddaten
- Betreff:
-
Busverkehr in Niederbardenberg;
hier: Anfrage der SPD- und Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Fraktionen vom 15.07.2024 (Eingang Verwaltung: 05.09.2024) sowie Erkenntnisse der Bürgerinformationsveranstaltung am 20.11.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 66 - Tiefbau, Verkehrs- und Betriebsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Mobilität und Tiefbau
|
Entscheidung
|
|
|
08.04.2025
|
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Mobilität und Tiefbau nimmt die Ausführungen der ASEAG und der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt,
- die Bedienung der Ortslage Niederbardenberg durch die Linie 21 aufrechtzuerhalten. Eine Einführung des „NetLiners“ soll jedoch entsprechend des Beschlusses vom 24.09.2024 weiterhin gemeinsam mit der ASEAG geprüft werden. Eine Anpassung des Liniennetzes (z. B. Verlängerung der Linie HZ 2) soll im Rahmen der ausstehenden Planungen bzgl. des „Herzogenrather Südraums“ durch die ASEAG begutachtet werden.
- alle Niederbardenberger Haltestellen, wie auch im übrigen Stadtgebiet, barrierefrei auszubauen und dabei an den Vorgaben hinsichtlich der Barrierefreiheit festzuhalten. Nur dort, wo ein solcher barrierefreier Ausbau nicht möglich ist, sind entsprechende Ausnahmetatbestände geltend zu machen.
- die Haltestelle „Niederbardenberg Friedhof“ weiterhin durch die ASEAG, in beiden Fahrtrichtungen, bedienen zu lassen.
Sachverhalt
Mit Datum vom 15.07.2024 (Eingang Stadtverwaltung am 05.09.2024) haben die SPD- und Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Fraktionen eine Anfrage bezüglich des Busverkehrs in Niederbardenberg gestellt. Die elf Fragen umfassende Anfrage ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Zu diesem Themenkomplex hat die Verwaltung zudem gemeinsam mit der ASEAG am 20.11.2024 eine Bürgerinformationsveranstaltung in Niederbardenberg durchgeführt, deren Inhalte und Schlussfolgerungen ebenfalls mit dieser Vorlage behandelt werden sollen. Die im Rahmen der Veranstaltung gezeigte Präsentation kann der Anlage 2 entnommen werden.
Beantwortung der Fragen aus der o. g. Anfrage:
Fragenblock 1
1.1: Siehe Folien 16-18 der beiliegenden Präsentation vom 20.11.2024
1.2: Die Haltestelle „Niederbardenberg Friedhof“ wurde auf Grundlage des entsprechenden Beschlusses des Ausschusses für Mobilität und Tiefbau vom 31.10.2023 in Betrieb genommen. Ein barrierefreier Neu- bzw. Ausbau beider Haltestellen war zur Inbetriebnahme nicht vorgesehen, dieser sollte im Zuge des priorisierten Ausbaus aller Haltestellen im Stadtgebiet erfolgen.
1.3: Aufgrund der Gegebenheiten in Niederbardenberg wurden bereits im Rahmen von Fahrplananpassungen in den vergangenen Jahren keine planmäßigen Einsätze der CapaCity Fahrzeuge mehr auf dort verkehrenden Fahrten vorgesehen. Im Rahmen von Umleitungen oder aus anderen betrieblichen Gründen kann ein Einsatz im Ausnahmefall dort nicht zu 100 % ausgeschlossen werden.
1.4.: Eine entsprechende Veranstaltung wurde am 20.11.2024 durchgeführt.
Fragenblock 2
2.1: Die Planungen zum ÖPNV im Herzogenrather „Südraum“ werden aus Kapazitätsgründen erst nach Abschluss der Veränderungen im „Nordraum“ gestartet.
2.2: Die Verbindung zwischen Herzogenrath und Würselen-Birk wird im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans der StädteRegion Aachen auf der Grundlage der Ergebnisse der AG „Starke Achsen“ des Netzwerkes Mobilitätswende Region Aachen (NEMORA) mit untersucht.
2.3: Die AG „Starke Achsen“ zielt auf die Schaffung von attraktiven, schnellen und regelmäßig verkehrenden Linienverbindungen ab. Für diese sind entsprechende Hauptkorridore identifiziert worden. Welche Auswirkungen dies auf das übrige Liniennetz haben könnte, wird zur Zeit noch nicht betrachtet.
Grundsätzlich kann aber in jeder Kommune unabhängig von den Überlegungen in der AG „Starke Achsen“ das Liniennetz und das Fahrplanangebot in Abstimmung mit den zuständigen Gremien im Aachener Verkehrsverbund weiterentwickelt werden.
Fragenblock 3
Diese Einzelfragen lassen sich nur im Rahmen einer ganzheitlichen Untersuchung dieses Gebietes betrachten. Hierbei bedarf es auch einer Abstimmung mit der Nachbarkommune Würselen.
Zusammenfassung der Erkenntnisse aus der Bürgerinformationsveranstaltung
In einer Bürgerinformationsveranstaltung am 20.11.2024 haben sich etwa 50 interessierte Bürger im Schützenheim Niederbardenberg eingefunden. Nach einer Präsentation durch die ASEAG über das ÖPNV-Angebot und die Infrastruktur (insbesondere im Hinblick auf die Barrierefreiheit) wurde dem Publikum die Gelegenheit geboten, Fragen zu stellen und Meinungen zu äußern. Im Nachfolgenden werden die wesentlichen Punkte zusammengefasst wiedergegeben und durch die Verwaltung und die ASEAG kommentiert:
ÖPNV-Angebot allgemein
- Aufgrund des fehlenden Einzelhandels im Dorf und des vergleichsweise unattraktiven ÖPNV-Angebots, seien viele auf ein Auto angewiesen
- eine direkte ÖPNV-Anbindung an Kohlscheid fehle
Im Rahmen der Mobilitäts- und Verkehrswende sind die Verwaltung und die ASEAG bestrebt, bessere Anbindungen zwischen den Ortsteilen und in der Region zu schaffen. Es wird geprüft, ob die Einrichtung eines „NetLiner“-Betriebs mit Kleinbussen auch in Niederbardenberg möglich ist. Eine entsprechende Beauftragung ist mit dem Beschluss vom 24.09.2024 bereits erfolgt.
Parksituation allgemein
- In der Ortslage herrsche akute Parkplatznot; Busse würden im Ort oft durch Falschparker blockiert
- Der alte Baubestand verfüge oftmals nicht über ausreichend Parkraum auf den privaten Grundstücken
In engen Ortslagen stellt die Befahrung durch den Linienbusverkehr oftmals eine Herausforderung dar. Der Fahrplan der Linie 21 sieht keine Begegnung zweier Fahrten im Ort vor. Die bis dato an Samstagen überschneidende Fahrplanlage wird zum nächsten Fahrplanwechsel behoben. Die Verwaltung ist bemüht, auch im öffentlichen Straßenraum Parkmöglichkeiten anzubieten, jedoch ist diese Nutzung der Straße im Vergleich zur Befahrbarkeit durch den fließenden Verkehr und Fußgänger sowie deren Verkehrssicherheit nachrangig zu betrachten. Neue Bauvorhaben müssen entsprechend des Stellplatzschlüssels Parkplätze auf dem eigenen Grundstück vorhalten.
Haltestelle „Niederbardenberg Friedhof“
- Eine Haltestelle am Friedhof sei nicht erforderlich; Schüler könnten auch weiterhin zu den äußeren Haltestellen laufen.
Die ASEAG und die Verwaltung sind bestrebt zur Attraktivierung des ÖPNVs die Zugangswege möglichst kurz zu halten. So wird zudem, aufgrund der zentralen Lage der Haltestelle, die Anbindung des Friedhofes als auch des Kindergartens an den öffentlichen Nahverkehr verbessert. Dies kommt insbesondere denjenigen Personen zugute, welche kein Auto fahren können oder dürfen. Im Hinblick darauf, dass für die Einrichtung der Haltestelle in Fahrtrichtung Herzogenrath keine und in entgegengesetzter Fahrtrichtung lediglich eine Parkmöglichkeit im öffentlichen Raum entfallen ist, sieht die Verwaltung in Abwägung aller an den öffentlichen Straßenraum gestellten Bedürfnisse, in der neuen Haltestelle einen Mehrwert für die Allgemeinheit.
- Hier wäre auch ohnehin kein Platz für einen barrierefreien Ausbau
Eine Ausbauplanung liegt für die neue Haltestelle noch nicht vor, sodass zu diesem Zeitpunkt diesbezüglich noch keine Aussagen getroffen werden können.
Barrierefreier Ausbau der Haltestellen
- Barrierefreiheit sei im übrigen Straßenraum nicht gegeben, daher werde kein Bedarf für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen gesehen
Die Barrierefreiheit im ÖPNV ist unabhängig von der Barrierefreiheit im weiteren öffentlichen Straßenraum herzustellen. Bei einer Straßenausbaumaßnahme würden auch in Niederbardenberg barrierefreie Gehwege angelegt werden
- Mit den geplanten Haltestellenkaps würden die Probleme im Begegnungsverkehr zunehmen
In den Bereichen der Haltestellenkaps werden heute Fahrzeuge geparkt, sodass sich in Bezug auf den Begegnungsverkehr weder eine Verbesserung noch eine Verschlechterung ergibt.
- Haltestellenkaps seien zu lang geplant; eine Länge von 12 Metern würde genügen und den Ein- und Ausstieg an 2 von 3 (bzw. 4) Türen ermöglichen
Auch an der 3. Türe sind Mehrzweckabteile (Kinderwägen, Rollatoren und Rollstühle) vorhanden, welche eine barrierefreie Zuwegung benötigen. Als Bestandteil der Gesetzgebung und des Nahverkehrsplans ist der barrierefreie Ausbau zwangsweise nach Regelwerk auszuführen. Ausnahmetatbestände liegen vsl. nicht vor, wenn lediglich öffentlicher Parkraum entfällt.
- Beim barrierefreien Ausbau der Haltestelle „Niederbardenberg“ in der Wolfstraße möchten die Anwohner einbezogen werden; teilweise seien die Gehwege privat und gegenüberliegende Einfahrten könnten problematisch werden.
Die Verwaltung nimmt diesen Hinweis zur Kenntnis.
Gesamtfazit
In Zusammenfassung aller bereits gesammelten Erkenntnisse und Meinungsbilder (aus schriftlichen Eingaben, den Ortsterminen im Sommer und Herbst 2024 sowie der Bürgerinformationsveranstaltung) ergeben sich folgende drei Kernfragen:
- Ist die Bedienung der Ortslage Niederbardenberg durch den ÖPNV (bzw. insbesondere durch die Linie 21) weiterhin aufrechtzuerhalten?
- In welchen Abmessungen müssen die Haltestellen in der Ortslage barrierefrei ausgebaut werden? Ist eine Verkürzung der Länge auf 12 Meter möglich?
- Soll die im Frühjahr 2024 eingerichtete Linienbushaltestelle „Niederbardenberg Friedhof“ in beiden, in einer oder in keiner Fahrtrichtung langfristig bestehen bleiben?
Alle drei Kernfragen haben gleich, dass verschiedene Ansprüche an den öffentlichen Straßenraum gegeneinander abgewogen und die gegenläufigen Interessen verschiedener Nutzergruppen in Einklang gebracht werden müssen. Die Verwaltung und die ASEAG empfehlen folgende Abwägung:
zu 1) ÖPNV-Bedienung
Die Erschließung durch den ÖPNV zählt zur Daseinsvorsorge für alle diejenigen, die nicht Autofahren können oder dürfen. Neben dem Radverkehr bildet der ÖPNV zudem einen Grundpfeiler für die nachhaltige Mobilität.
Mit einer dauerhaften Führung der Linie 21 über die L 223 und dem Entfall aller Linienfahrten durch die Ortslage würden sich die Zugangswege der Menschen aus Niederbardenberg und insbesondere Wefelen deutlich verlängern.
Erst mit einem Alternativkonzept, wie z. B. der Einführung eines „NetLiner“-Betriebs oder Anpassungen im Liniennetz z. B. in Form der angesprochenen Verlängerung der Linie HZ 2, kann aus Sicht der Verwaltung und der ASEAG ein Wegfall der Linie 21 diskutiert werden.
zu 2) Barrierefreier Ausbau der Haltestellen
Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen im Stadtgebiet erfolgt nach einer Priorisierung. Aufgrund der vergleichsweise geringen Fahrgastzahlen und weiteren Faktoren, sind die Haltestellen in Niederbardenberg der niedrigsten Priorität zugeordnet worden. Der verpflichtende Ausbau folgt daher grundsätzlich erst in einigen Jahren, es sei denn, andere Gründe, wie z. B. andere Anpassungen im Straßenraum führen dazu, dass ein vorzeitiger Ausbau sinnvoll ist.
Die Länge der Haltestelle richtet sich dabei nach der Länge des größten planmäßig vorgesehenen Fahrzeuges. Im Hinblick auf die Linie 21 und die als Linie V geführten Schülerverkehre, handelt es sich dabei um 18 bis 20 Meter lange Gelenkbusse.
Die unter Punkt 1 genannte mögliche Anpassung des Liniennetzes (Linie 21/HZ 2/“NetLiner“) sorgt in allen Fällen dafür, dass der Schülerverkehr mit Gelenkbussen in der Ortslage verbleibt und somit weiterhin ein an dieses Fahrzeug orientierter Ausbau erfolgen muss.
Eine Abweichung von den o. g. Standards ist nur dann zulässig, wenn ein begründeter Ausnahmetatbestand vorliegt (z. B. örtliche Situation lässt eine Länge von 20 Metern nicht zu). Dies wird im Einzelfall geprüft. An den bisher betrachteten Haltestellen „Forstumer Straße“ und „Niederbardenberg“ konnte eine Lösung gefunden werden, welche den Bau einer Haltestelle entsprechend den Vorgaben möglich macht. Der Entfall von Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum stellt in jedem Fall keinen Ausnahmetatbestand dar.
Die Verwaltung und die ASEAG empfehlen daher, wie auch im übrigen Stadtgebiet, an den Vorgaben hinsichtlich der Barrierefreiheit festzuhalten und nur dort, wo ein solcher barrierefreier Ausbau nicht möglich ist, Ausnahmetatbestände geltend zu machen.
zu 3) Haltestelle „Niederbardenberg Friedhof“
Mit der im Frühjahr 2024 erfolgten Einrichtung der Haltestelle „Niederbardenberg Friedhof“ wurden die Zugangswege zum ÖPNV in Niederbardenberg reduziert sowie die zentral gelegenen Einrichtungen (Friedhof und Kindergarten) besser angebunden. Wie der beigefügten Präsentation entnommen werden kann, wird die Haltestelle zwar angenommen, die Fahrgastzahlen sind aber verhältnismäßig gering. Die Erfahrung zeigt, dass es eine Zeit braucht, bis neue Haltestellen angenommen werden, da sich das Mobilitätsverhalten i. d. R. nicht abrupt ändert.
Wenngleich die Nutzung der Haltestelle zurzeit noch gering ist, so sind auch die Auswirkungen auf den übrigen Verkehr sehr gering. Bereits vor der Einrichtung der Haltestelle war das Halten auf der gegenüberliegenden Fahrbahn mittels Haltverboten und Grenzmarkierungen untersagt, um dem städtischen Betriebsamt die Ein- und Ausfahrt auf den Friedhof zu erlauben. Dieses Haltverbot wurde für die Haltestelle um lediglich eine Autolänge vergrößert.
Die Verwaltung und die ASEAG plädieren daher für eine Beibehaltung der benannten Haltestelle (ggf. auch probeweise oder zumindest in Fahrtrichtung Herzogenrath).
Im Vergleich zu den unter Punkt 1 und 2 gestellten Kernfragen, handelt es sich bei der Frage nach der Aufrechterhaltung der Haltestelle „Niederbardenberg Friedhof“, um eine Abwägung, welche unabhängig von der geltenden Rechtslage und vom Nahverkehrsplan getroffen werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
826,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
3,7 MB
|
