Sitzungsvorlage - V/2021/067-E03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Mobilität und Tiefbau nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Quartierserschließung Glückauf-, Beethoven- und Brachthäuserstraße gemäß Variante 0 im Rahmen eines 3-monatigen Verkehrsversuch umzusetzen. Alle hierfür notwendigen Maßnahmen sind nach vorheriger Prüfung einzurichten. Nach Beendigung der Evaluationsphase sind die Ergebnisse den Bürger:innen in öffentlicher Sitzung des Fachausschusses bekannt zu machen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Für die Anpassung der Beschilderung entstehen geringfügige Sachkosten.

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine Auswirkungen

 

positive Auswirkungen

 

negative Auswirkungen

 

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Sachverhalt

Ergebnisse aus der Bürgerversammlung:

 

Am 04.12.2024 von 17:30-19:00 Uhr fand im Forum der Europaschule (Am Langenpfahl 8) nach Einladung und Teilnahme des Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamts der Stadt Herzogenrath und ca. 35 Bürgerinnen und Bürger aus der „Weißen Siedlung“ die Bürgerversammlung über die Verkehrssituation in der Brachthäuser-, Glückauf-, und Beethovenstraße statt. Nach kurzer Begrüßung erfolgte eine Präsentation der aktuellen Verkehrssituation mit den bisherigen Ergebnissen sowie möglichen und notwendigen verkehrlichen Erfordernissen. Die Präsentation ist als Anlage 1 der Vorlage angehängt. In der nachfolgenden Diskussion wurden Fragen gestellt, Meinungen ausgetauscht und Wünsche geäußert, die im Folgenden kurz aufgeführt und erläutert werden:

 

Grundsätzliches

 

  •          Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h wird von den Beteiligten positiv aufgenommen
  •          Einrichtung einer Durchfahrtssperre auf der Brachthäuserstraße vor der Einmündung Glückaufstraße (von L 232 kommend) wird gewünscht
    •       Bedingt den Bau eines Wendehammers vor der Glückaufstraße
  •          Ergänzung „Anlieger frei“-Beschilderung an der Einfahrt zur Brachthäuserstraße wird gewünscht

 

Noppenberger Straße

 

  • An den 3 Einmündungen mit der Noppenberger Straße (s.o.) sei die Sicht aufgrund von parkenden KFZ eingeschränkt; Markierungen und Beschilderungen sollen im jeweiligen Kreuzungsbereich überprüft werden (Sichtdreiecke)
  • Einmündungen seien zudem zugeparkt, sodass die Rechts-vor-Links-Regelung häufig nicht umgesetzt werden könne
  •       Prüfung einer möglichen Anordnung von Halteverboten im Kreuzungsbereich
  • Es wird gewünscht, dass an allen 3 einmündenden Straßen nur noch nach links auf die Noppenberger Straße abgebogen werden soll, um den Abkürzungsverkehr im Wohngebiet der Noppenberger Straße zu verhindern, sodass ein Großteil der schnellen KFZ-Fahrer nicht mehr durch die Beethovenstraße fahren
  • Verkehrsspiegel für den Fuß- und Radweg an der Ausfahrt Glückaufstraße auf die Noppenberger Straße sei erforderlich, damit die Sicht für die Autofahrer verbessert wird
  •       Die Sicht wird durch Spiegel verzerrt und Geschwindigkeiten können schlechter eingeschätzt werden
  • Verkehrsschilder „kreuzende Fußgänger und Radfahrer“ an den jeweiligen Ausfahrten zur Noppenberger Straße werden gewünscht

 

Brachthäuser-, Glückauf-, und Beethovenstraße

 

  • Im Kreuzungsbereich des Spielplatzes Brachthäuserstraße / Beethovenstraße seien in beiden Straßen die Hecken derart zugewachsen, dass die Sicht der Kfz-Fahrer verschlechtert wird
  •       Verwaltung wird dies prüfen und die Hecken ggf. zurückschneiden
  •       für private Hecken sind die jeweiligen Eigentümer zuständig; wird durch das hiesige Ordnungsamt geprüft
  • Verkehrsschilder „Einbahnstraße“ seien sehr schlecht lesbar und sollen erneuert werden
  • Bodenschwellen / Kölner Teller an verschiedenen Stellen werden zur Reduzierung der Geschwindigkeit gewünscht
  •       siehe Folie 11
  • Es wird vorgeschlagen, die Anordnung der „neuen“ Einbahnstraßenregelung in der Brachthäuserstraße (von Ost nach West) vorzusehen, um den Verkehr zur Noppenberger Straße zu verhindern (2 Varianten)

 

Variante 1: Einbahnrichtung Noppenberger Straße bis Glückaufstraße

Variante 2: Einbahnrichtung Noppenberger Straße bis Beethovenstraße

 

 

 

 

Geilenkirchener Straße

 

  • Drehen der bestehenden Einbahnstraßenregelung in der Brachthäuser- und Glückaufstraße Richtung L 232
  •       Wird nur in begründeten Fällen von Straßen NRW genehmigt
  •       Richtungswechsel verursacht Rückstau in Brachthäuserstraße
  • Am Netto auf der Geilenkirchener Straße würden Autos rechtswidrig nach links abbiegen
  •       Prüfung, ob Verkehrsinsel in Richtung Herzogenrath-Mitte verlängert werden kann

 

 

Verkehrliche Bewertung und Maßnahmenvorschläge:

 

Begegnungsverkehr

 

In den betrachteten Wohnstraßen stehen lediglich Breiten zwischen 3,75 m bis 4,00 m zur Verfügung, die einen Zweirichtungsverkehr (Begegnungsfall Pkw-Pkw) nach Richtlinie nicht zulassen. Folglich muss in allen drei Straßen eine Einbahnstraßenregelung angeordnet werden. Die jeweilige Ausrichtung der Einbahnstraßen wird im Abschnitt Verkehrserschließung näher betrachtet und richtet sich nach dem gefassten Beschluss für das künftige Verkehrserschließungskonzept.

 

Geschwindigkeiten

 

In Ermangelung der erforderlichen Breiten sowie fehlender Nebenanlagen ist eine Anordnung der betrachteten Straßen als „Verkehrsberuhigter Bereich“ (Spielstraße) rechtlich nicht zulässig. Zur Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit sowie Reduzierung der Geschwindigkeit wird die derzeit zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf 10 km/h (annähernd Schrittgeschwindigkeit) angeordnet und durch Geschwindigkeitsmessungen begleitet. Nach Evaluierung der Maßnahme können ggf. weitere zusätzlich notwendige geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen erkundet werden.

 

Fremdverkehre (Schleichverkehre)

 

Zur Vermeidung von Fremdverkehren oder sogenannten „Schleichverkehren“ als eine mögliche Umfahrung des Rückstaus im Zuge der Geilenkirchener Straße in Fahrtrichtung Boscheln wurden drei unterschiedliche Varianten besprochen:

 

  • Drehen der Einbahnrichtung im Bereich der Zufahrt Brachthäuser- und Glückaufstraße
  • Einrichtung einer Durchfahrsperre Höhe Einmündung Glückaufstraße
  • Ausweisung eines Durchfahrverbotes für Kraftfahrzeuge mit dem Zusatz Anlieger frei

 

Wie bereits in der Bürgerversammlung erwähnt, sind die beiden erstgenannten Maßnahmen nicht ohne weitere Prüfung umsetzbar.

 

Das „Drehen der Einbahnrichtung Brachthäuserstraße“ erfordert ein Anhörungsverfahren beim Straßenbaulastträger Straßen.NRW, welches derzeit noch nicht erfolgt ist.

 

Die Realisierung einer Durchfahrsperre Höhe Einmündung Glückaufstraße nebst Wendeanlage wurde seitens des Tiefbauamtes geprüft und ist im Ergebnis nicht umsetzbar.

 

Die Ausweisung bzw. Anordnung eines Durchfahrverbotes für Kraftfahrzeuge mit dem Zusatz Anlieger frei ist ohne Weiteres möglich und könnte sofort umgesetzt werden.

 

Inwieweit das Drehen der Einbahnrichtung Brachthäuserstraße oder die Anordnung eines Durchfahrverbotes für Kraftfahrzeuge mit dem Zusatz Anlieger frei umgesetzt werden soll, bleibt hierbei abzuwarten, welcher Beschluss für das künftige Verkehrserschließungskonzept gefasst wird.

 

Knotenpunkte mit der Noppenberger Straße (Sichtdreiecke)

 

An fast allen Einmündungen mit der Noppenberger Straße gleichermaßen wurde die mangelnde Sichtbeziehung auf Fußgänger, Radfahrende und Kraftfahrzeuge im Rahmen der Rechts-vor-Links-Regelung durch Bewuchs sowie parkende Fahrzeuge im unmittelbaren Kreuzungsbereich angemerkt. Beim Bewuchs muss hierbei darin unterschieden werden, ob dieser von privaten oder von öffentlichen Liegenschaften aus resultiert. Bei Privatgrundstücken wäre hier das Ordnungsamt zuständig, welches die Eigentümer ggf. zum Rückschnitt auffordert. Bei den öffentlichen Flächen erfolgt dies über das städtische Betriebsamt im Rahmen der regelmäßigen Grünpflege bzw. ggf. auch auf Zuruf bei Gefahr in Verzug.

 

Bei der Noppenberger Straße handelt es sich um eine ehemalige Kreisstraße bei der in seiner Straßenraumaufteilung südwestlich der Fahrbahn direkt ein rd. 5,00 bis 7,00m breiter Grünstreifen mit Straßenbäumen und ein dahinter verlaufender rd. 2,50m breiter Gehweg angrenzt. Die Einfriedungen der Privatgrundstücke am Gehweg sind dabei teilweise durch Bewuchs und/oder Palisaden, Zäune etc. versehen, so dass der Gehweg bei der Ausfahrt aus dem Wohngebiet kaum wahrgenommen oder gesehen wird. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die jeweiligen Querungen über die Fahrbahnen im Zuge der Gehwege derart zu gestalten, dass diese frühzeitig als solche erkannt werden. Aktuell wird geprüft, inwieweit dies durch eine entsprechende Aufpflasterung (Überfahrt), Materialwechsel oder Markierung erreicht werden kann. Eine ergänzende Beschilderung wäre dann an die gewählte Ausbauform anzupassen.

 

Des Weiteren wird aktuell geprüft, das praktizierte Parkverhalten im unmittelbaren Kreuzungsbereich durch geeignete Markierung und Beschilderung derart zu „begrenzen“, dass der Kreuzungspunkt eindeutig erkennbar und die Sichtbeziehungen (Sichtdreiecke) eingehalten werden.

 

Bei den geschilderten Maßnahmen besteht aber auch eine direkte Abhängigkeit zum künftigen Verkehrserschließungskonzept des Quartiers. Hierbei ist von entscheidender Bedeutung, ob die betrachteten Wohnstraßen in Richtung Noppenberger Straße oder von dieser ins Wohngebiet gerichtet sind. Je nach Konzept ergeben sich auch geänderte notwendige Sichtbeziehungen, die sich dann auch auf die Gestaltung und Anordnung von Haltverbote und/oder Markierungen auswirken. Es bleibt somit abzuwarten, welcher Beschluss für das künftige Verkehrserschließungskonzept gefasst wird.

 

Verkehrserschließung

 

Variante 0

Bei dieser Variante wird gegenüber der aktuellen Erschließungssituation die Einbahnrichtung auf der Brachthäuserstraße durchgängig bis zur Noppenberger Straße durchgeführt. Die Quartierserschließung erfolgt ansonsten wie heute über die gemeinsame Zufahrt direkt von der Geilenkirchener Straße in die Brachthäuserstraße. Von dort aus abzweigend sowohl in die Glückauf- als auch in die Beethovenstraße und im weiteren Verlauf der Brachthäuserstraße nur noch im Einrichtungsverkehr) bis hin zur Noppenberger Straße, wo nur noch linkseingebogen werden darf. Die Ausfahrt erfolgt dann für alle über die Noppenberger Straße zurück zur Landesstraße (Anlage 2).

 

In der Bürgerversammlung wurden drei hiervon abweichende Varianten für eine künftige Quartierserschließung vorgeschlagen:

 

Variante 1

Bei dieser Variante wird gegenüber der aktuellen Erschließungssituation die Einbahnrichtung in der Glückaufstraße gedreht und über die Brachthäuserstraße bis zur Geilenkirchener Straße (L232) durchgeführt. Die Erschließung des restlichen Quartiers erfolgt dann ebenfalls über die Glückaufstraße die Brachthäuserstraße Richtung Beethovenstraße sowie Noppenberger Straße (Anlage 3).

 

Als Folge dieser Veränderung erfolgt die gesamte Quartierserschließung hierbei über die Glückaufstraße und im weiteren Verlauf dann einerseits in Richtung Geilenkirchener Straße (Teilabfluss) und andererseits in das restliche Quartier. Das Quartier würde hierbei (bis auf den Teilabfluss) einzig über die Noppenberger Straße und den lichtsignalgesteuerten Knotenpunkt mit der Geilenkirchener Straße erschlossen. Die Glückaufstraße übernimmt somit 100% der gesamten Quartiersbelastung, wovon rd. 35 Wohneinheiten gegenüber rd. 6 Wohneinheiten bei der aktuellen Erschließung betroffen wären.

 

Des Weiteren wäre für die Realisierung des Teilabflusses über die Brachthäuserstraße auf die Geilenkirchener Straße (L232) der Straßenbaulastträger Straßen.NRW anzuhören.

 

Variante 2

Bei dieser Variante wird gegenüber der aktuellen Erschließungssituation die Einbahnrichtung in der Brachthäuserstraße bis auf Höhe der Beethovenstraße gedreht. Die übrige Erschließung erfolgt wie heute von der Zufahrt an der Geilenkirchener Straße über die Brachthäuserstraße bis Beethovenstraße (Anlage 4).

 

Als Folge dieser Veränderung würde das Quartier von seiner Erschließung her geteilt. Einerseits wird die heutige Zufahrt an der Geilenkirchener Straße über Brachthäuserstraße bis hin zur Beethovenstraße und andererseits die Noppenberger Straße über Brachthäuserstraße bis hin zur Beethovenstraße genutzt. Der westliche Abschnitt der Brachthäuserstraße würde um die Verkehrsmenge resultierend aus rd. 17 Wohneinheiten aus der östlichen Brachthäuserstraße entlastet und die Beethovenstraße im Abfluss um diese Verkehrsmenge belastet. Um diesen Verkehrsanteil würde sich die Quartierserschließung in Richtung Noppenberger Straße verschieben.

 

Ein nicht einzuschätzender Verkehrsanteil als „Durchfahrer“ auf der Brachthäuserstraße in Richtung Noppenberger Straße würde hierbei zwangsläufig ebenfalls die Beethovenstraße nutzen und befahren.

 

Variante 3

Bei dieser Variante wird gegenüber der aktuellen Erschließungssituation die Einbahnrichtung in der Brachthäuserstraße bis auf Höhe der Glückaufstraße gedreht. Die restlichen Verkehre von der Geilenkirchener Straße über die Brachthäuserstraße bis zur Glückaufstraße verbleiben auf dem heutigen Abschnitt (Anlage 5).

 

Als Folge dieser Veränderung würde das Quartier wie bereits bei Variante 2 von seiner Erschließung her geteilt. Gegenüber der Variante 2 würde sich die Verkehrsverteilung derart ändern, dass auch die Beethovenstraße und der mittlere Teil der Brachthäuserstraße nunmehr nur noch über die Noppenberger Straße erreicht werden kann. Der verbleibende westliche Abschnitt der Brachthäuserstraße würde um die Verkehrsmenge resultierend aus nunmehr rd. 27 Wohneinheiten aus der östlichen Brachthäuserstraße sowie rd. 26 Wohneinheiten aus der Beethovenstraße entlastet und die Glückaufstraße um die Verkehre resultierend aus den rd. 10 Wohneinheiten aus dem mittleren Abschnitt der Brachthäuserstraße belastet. Um diesen Verkehrsanteil würde sich die Quartierserschließung auf die Noppenberger Straße verschieben.

 

Wie bereits in Variante 2, wird ein nicht einzuschätzender Verkehrsanteil als „Durchfahrer“ auf der Brachthäuserstraße in Richtung Noppenberger Straße würde hierbei zwangsläufig die Glückaufstraße nutzen und befahren.

 

 

 

 

Verkehrliche Bewertung der Erschließungsvarianten:

 

Grundsätzlich weisen alle betrachteten Varianten gegenüber der aktuellen Situation Veränderungen bei der generellen Quartierserschließung auf.

 

Variante 0 stellt die Variante mit den höchsten Gemeinsamkeiten zur heutigen Quartierserschließung dar und unterscheidet sich lediglich in der nunmehr durchgängig angeordneten Einbahnstraßenregelung auf der Brachthäuserstraße. Die Erschließungsform kann als erprobt und als über viele Jahrzehnte gelebte Praxis angesehen werden. Auch die Leistungsfähigkeit am signalgeregelten Knotenpunkt ist auf die Belastungssituation ausgelegt.

 

Variante 1 stellt hierbei die Variante mit den gravierendsten Veränderungen dar, bei der das Quartier, bis auf einen kleinen Teilabfluss über die Brachthäuserstraße auf die Geilenkirchener Straße (L223), fast gänzlich über die Noppenberger Straße erschlossen würde. Hierdurch ergäben sich auch gewisse Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit des lichtsignalgesteuerten Knotenpunktes, die die Erreichbarkeit des Quartiers für die Bewohner:innen sowie die Ver- und Entsorgung verschlechtert. Darüber hinaus ergäbe sich für die Bürger:innen in der Glückaufstraße, da nunmehr 100% der Zufahrten hierüber abgewickelt würden, die höchste Betroffenheit.

 

Variante 2 zeichnet sich darin aus, dass sich gegenüber dem Bestand eine recht geringe Veränderung bei der Quartierserschließung ergeben und der gerade Verlauf auf der Brachthäuserstraße teilweise unterbrochen würde. Die Auswirkungen auf die allgemeine Leistungsfähigkeit insbesondere am lichtsignalgesteuerten Knotenpunkt wären gering und bei den ohnehin üblichen täglichen Schwankungen kaum spürbar. Im Zuge der Beethovenstraße ergäbe sich eine Verkehrszunahme durch Kfz-Fahrten der Bewohner:innen der östlichen Brachthäuserstraße.

 

Variante 3 würde gegenüber der Variante 2 durch die bis zur Glückaufstraße gedrehte Einbahnrichtung der Brachthäuserstraße den Anteil der Quartierserschließung stärker in Richtung Noppenberger Straße verlagern. Dies hätte zu Spitzenzeiten fast ähnliche Defizite bei der Leistungsfähigkeit am signalgesteuerten Knotenpunkt wie bei Variante 1 zur Folge.

 

 

Empfehlung:

 

Seitens der Verwaltung wird ein 3-monatiger Verkehrsversuch vorgeschlagen, in dem die Quartierserschließung vorerst gem. Variante 0 eingerichtet wird. Neben der durchgängigen Anordnung der Brachthäuserstraße als Einbahnstraße bis hin zur Noppenberger Straße würde im Bereich der Zufahrt von der Geilenkirchener Straße eine Anliegerstraße ausgewiesen. Des Weiteren würden die Einmündungsbereiche im Zuge der Noppenberger Straße gem. den Einwendungen aus der Bürgerversammlung mit entsprechenden Ergänzungen bei Markierung und Beschilderung sowie einer besseren Erkennbarkeit des querenden Gehweges entlang der Grundstücksgrenzen ertüchtigt, um die geschilderten Gefahrenlagen zu beseitigen. Im gesamten betrachteten Wohnquartier würde die Höchstgeschwindigkeit flächendeckend auf 10 km/h ausgewiesen und im Rahmen der Evaluation durch Geschwindigkeitskontrollen begleitet. Nach Beendigung des Verkehrsversuchs würden die Erkenntnisse aus der Evaluationsphase erkundet und ausgewertet. Anschließend würden die Ergebnisse unter Beteiligung der Bürger:innen in öffentlicher Sitzung dem Fachausschuss mitgeteilt. Sofern sich weiterer Handlungsbedarf abzeichnen sollte, so könne darüber dann erneut beraten werden.

 

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Anlagen

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