Sitzungsvorlage - V/2025/130

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 1. Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Bildung beschließen einen   gemeinsamen Appell aller Fraktionen an die Landesregierung zu richten, in dem die Erhöhung der finanziellen Mittel für die KiTas und OGS gefordert wird, um eine zu erkennende Unterdeckung aufzufangen.

2. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, alle Möglichkeiten aufzuzeigen, die geeignet sind den gesetzlichen Anspruch auf eine verlässliche und qualitative Bildung, Erziehung und Betreuung in den städtischen Kindertageseinrichtungen sowie in den Offenen Ganztagsschulen sicherzustellen und konzeptionell zu verankern.  

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine Auswirkungen

 

positive Auswirkungen

 

negative Auswirkungen

 

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 03.03.2025 beantragen die Fraktionen SPD und die Grünen die Darstellung von Maßnahmen zur Sicherung des Bildungs- und Betreuungsangebots der städtischen Kindertageseinrichtungen und mit Antrag vom 06.03.2025 beantragt die Unabhängige BürgerListe Herzogenrath die Förderung und Unterstützung von Kitas und OGS in Herzogenrath, sowie einen gemeinsamen Appell an die Landesregierung zu richten, mit dem Ziel der finanziellen Unterstützung für Kitas und OGS. In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Bildung (Abi) und des Jugendhilfeausschusses (JHA) am 03.04.2025, sollen die Anträge, da sie beide Ausschüsse betreffen, gemeinsam behandelt werden. Die Verwaltung schlägt gemäß dem Antrag der UBL vor, einen gemeinsamen Appell an die Landesregierung zur richten, eine zukunftssichere und den qualitativen wie quantitativen Erfordernissen entsprechenden Finanzierung der Ganztagesbetreuung in Herzogenrath sicherzustellen.  Aus Sicht der Verwaltung wird der gemeinsame Appell an das Land aus mehreren Gründen befürwortet: Eine nicht ausreichende Finanzierung in der Kindertagesbetreuung führt zur Beeinträchtigung der Qualität der Betreuung und verhindert eine ausreichende Personalausstattung. Eine auskömmliche Finanzierung würde zudem zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen führen, was dem gegebenen Arbeitskräftemangel entgegenwirkt. Hierdurch würde letztlich auch eine qualitativ hochwertige Betreuung weiter sichergestellt werden. Eine gute Finanzierung ist ein wichtiger Faktor für die Chancengleichheit von Kindern und stellt sicher, dass alle Kinder unabhängig von ihrer Herkunft die gleichen Bildungschancen haben.  Die kommunalen Spitzenverbände haben im Dezember 2023 bereits das Land aufgefordert, kurzfristig weitere Überbrückungshilfen für die Finanzierung der Kitas bereitzustellen. Tarifabschlüsse und enorme Kostensteigerungen führten bereits in den Vorjahren dazu, dass Träger von den Kommunen zusätzliche finanzielle Unterstützung fordern, bei bekannt angespannter Haushaltslage.  Der Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut/Technische Universität Dortmund hat unter dem Titel „Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe“ 2023 erstmalig eine speziell auf Nordrhein-Westfalen zugeschnittene Analyse zum Thema Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe erstellt. Die Studie attestiert den höchsten Personalnotstand in der Kinder- und Jugendhilfe, den NRW je hatte. Für NRW müssen bis 2030 bis zu 20.000 zusätzliche Fachkräfte im Kitabereich gewonnen werden. Derzeit ist die praxisintegrierte Ausbildung nicht vollständig refinanziert und der Großteil der angehenden Erzieherinnen wird vollzeitschulisch ausgebildet.  Neben dem Arbeitskräftemangel vor allem im sozialen Bereich, verschärfen Ausfallzeiten die Betreuungs- und Angebotssituation in den Kitas, so dass es immer häufiger zu Reduzierung der Betreuungszeit, Gruppenschließungen und Wegfall von Angeboten und Aktivitäten kommt. Die Einschränkungen bedeuten enorme Belastungen für die Familien, welche sich immer wieder spontan auf Engpässe einstellen müssen.   Im Dezember 2024 stellte das Land NRW die neue Personalverordnung für die Kindertageseinrichtungen vor, welche gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und den Kirchen, erarbeitet wurde. Die Neuerung, dass in Kitas bis zu 60 Kinder über einen Zeitraum von bis zu 6 Wochen von einer Fachkraft betreut werden, sofern genügend Ergänzungskräfte im Dienst sind, führt durchaus bei den betroffenen Einrichtungen und Arbeitskräften zur Ausweitung der Belastung.  Mit der Zulage für die Praxisanleitung, welche nicht von Land mitfinanziert ist, wurde ein Anreiz für die Ausbildung von Fachkräften gesetzt. Die Personalverordnung soll den Zugang für Menschen mit pädagogischen Abschlüssen aus dem Ausland erleichtern, indem die Datenbank „anabin“ umgehend Auskunft darüber gibt, ob ein Abschluss anerkannt wird und der Einsatz als Fach- oder Ergänzungskraft möglich ist. Die Stadt Herzogenrath hat ihrerseits eine Vielzahl von Anstrengungen unternommen auf die angespannte Situation zu reagieren mit dem Ziel, weiterhin eine verlässliche und gleichzeitig qualitative Betreuung und Bildung in der Kindertagesbetreuung sicherzustellen.  Um bei krankheitsbedingten Ausfällen eine Notbetreuung zu verhindern, wurde ein Springer-Pool eingerichtet, welcher zum 01.08.2025 um eine Vollzeitstelle erweitert wird. Zudem existiert ein Kommunikationsnetzwerk zwischen den städtischen Kitas, so dass sich diese im Bedarfsfall gegenseitig kurzfristig mit Personal aushelfen können. Neben der Dauerausschreibung von Fachkraftstellen fördert die Stadt Herzogenrath die Praxisintegrierte Ausbildung und Berufsanerkennung von ErzieherInnen. Derzeit werden die Möglichkeiten zur Beschleunigung der Ausschreibungsverfahren geprüft.  Diese Maßnahmen zur Sicherstellung der Kindertagesbetreuung mussten sich aufgrund der gesetzlichen Begebenheiten und der Finanzierungsstruktur auf die Kitas in städtischer Trägerschaft beschränken. Dies wurde bereits ausführlich in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.10.2024 zur Vorlage V/2024/228-E01 (Springerpool) seitens der Verwaltung dargelegt.  Es wird jedoch nochmals grundsätzlich auf die Problematik hingewiesen, dass die freien Träger Verträge mit dem Landesjugendamt abgeschlossen haben, die die Bedingungen und Finanzierung, sowie den Betrieb der Kita festlegen. Diese Verträge sind bindend und können nicht einseitig von den Kommunen geändert werden. Weiterhin unterbindet die Trägerautonomie den Eingriff der Kommune in die interne Organisation oder Personalpolitik. Die Stadt Herzogenrath erbringt bereits über die Finanzierung des Landes hinaus zusätzliche Leistungen für die freien Träger, die unter anderem auch die Beratung und Unterstützung bei der Personalgewinnung beinhaltet. Ferner finden seitens des Jugendamtes regelmäßige Treffen und Arbeitskreise mit den Trägern und den einzelnen Einrichtungen statt, in welchen ebenfalls Maßnahmen zur Sicherstellung der Bildung, Betreuung und Erziehung besprochen werden. Mit dem ebenfalls in der gemeinsamen Sitzung vom Ausschuss für Bildung und Jugendhilfeausschuss vom 03.04.2025 hat die Verwaltung einen umfassenden Vorschlag zur Sicherstellung und Weiterentwicklung einer zuverlässigen, umfassenden und qualitativ hochwertigen Tagesbetreuung im OGS Bereich vorgelegt. Inwiefern dies tatsächlich so umgesetzt werden kann, obliegt aufgrund der angespannten finanziellen Situation der kommunalen Haushalte letztlich den politischen Entscheidungsträgern. 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

 KiBiz NRW

 Gemeinsamer Erlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW und des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 02.07.20224 

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Anlagen

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