Sitzungsvorlage - V/2013/195

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 23.05.2013 gingen bei der Verwaltung zwei gleich lautende Anträge nach § 24 GO NRW bezüglich der Parksituation in der Straße Im Winkel in der Ortslage Niederbardenberg ein. Das eine Schreiben datiert vom 18.03.2013, dass andere Schreiben vom 21.05.2013. Beide Schreiben gingen, wie bereits ausgeführt, der Verwaltung am 23.05.2013 zu.

 

Die beiden Antragsteller beantragen zu einem die Einrichtung eines Haltverbots mittels VZ 283 oder ein eingeschränktes Haltverbot mittels VZ 286 in der Straße Im Winkel zwischen der Kämerhöfer Straße und dem Haus Nr. 2-8 bzw. Nr. 8. Des Weiteren beantragen sie das Ersetzen des VZ 283 gegenüber dem Haus Im Winkel Nr. 2 und 4 durch ein VZ 286.

 

Die Begründung dieser Anträge kann den beiden Antragsschreiben entnommen werden, die in der Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt sind.

 

Anlässlich eines Ortstermins mit beiden Antragsstellern haben diese ihre Beweggründe, die zur Antragsstellung geführt haben, nochmals erläutert. Ihnen wurde bezüglich des Haltverbots auf der Garagen- bzw. Zufahrtsseite der Antragsteller angeboten, dass Haltverbot mittels VZ283 in ein Parkverbot mit VZ 286 umzuwandeln um den Anliegern zu ermöglichen, auf der Fahrbahn kurz zu halten und das Zufahrtstor auf- bzw. abzuschließen. Beiden Antragsstellern gegenüber wurde deutlich gemacht, dass ein Parken von Fahrzeugen auf der Fahrbahnseite auf Grund der nur 4,50 Meter breiten Fahrbahn unterbunden werden muss.

 

Damit zeigten sich die beiden Antragssteller einverstanden.

 

Bezüglich des von den Antragsstellern bemängelten angeblichen Gehwegparkens wurde diesen in dem Gespräch erläutert, dass es sich hier um Flächen handelt, die im privaten Eigentum der Anlieger stehen. Hier sehen die Antragssteller für den Fall keinen Handlungsbedarf mehr, wenn die Fahrzeuge vor diesen Häusern so abgestellt werden, dass eine Restbreite von 3,50 Meter auf der Fahrbahn vorhanden bleibt. Für diesen Fall würden sie nicht, wie in ihren Anträgen ausgeführt, auf die Einrichtung eines Halt- bzw. Parkverbots auf dieser Straßenseite bestehen.

 

Die Verwaltung beabsichtigt nun, das bereits vorhandene Haltverbot in ein Parkverbot umzuwandeln und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit auf der Fahrbahn der Straße Im Winkel ständig eine Restfahrbahnbreite von 3,50 Metern gewährleistet ist.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

 

Zwei Antragsschreiben gemäß § 24 GO NRW vom 18.03.2013 und vom 21.05.2013, eingegangen am 23.05.2013

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Anlagen

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