Dringlichkeitsentscheidung - V/2013/236-E02
Grunddaten
- Betreff:
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Kindertagesstätte - Am Wasserturm hier: Verkehrs- und Parkplatzsituation
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsentscheidung
- Federführend:
- Fachbereich 4 Bau und Betrieb
- Beteiligt:
- Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung; Bürgermeisterbüro; Fachbereich 1 Bürgerdienste; Fachbereich 1: a) Verkehr; Fachbereich 4.1 Betrieb; Fachbereich 4.2 Hoch- und Tiefbau; Fachbereich 6 Finanzen; Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Verkehrsausschuss
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Genehmigung
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24.09.2013
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt,
1.) | die Fußgängerzuwegung mit barrierefreier Rampe einschließlich Fußgängerquerung der Straße „Am Wasserturm“ entsprechend der vorgestellten Planung „Variante B“ zu errichten. Die endgültige Position der Zuwegung wird sich aus der abgeschlossenen Aufmessung des Böschungsgeländes ergeben (Kosten: ca. 25 T€),
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2.) | auf dem Gelände des Kindergartens Am Wasserturm zusätzlich zwei Längsparkstände als Elternvorfahrt im Bereich des Haupteinganges zu schaffen und die vorhandene Planung der Außenanlagen anzupassen (Kosten: ca. 10 T€). |
Die Deckung der Kosten für die unter Punkt 1.) und 2.) genannten Maßnahmen von insgesamt 35 T€ ist nach Angaben des Stadtkämmerers durch
- | die Verschiebung der Maßnahme „Erneuerung Brücke Forensberger Straße (Invest.-Nr.: I-114ABS006, Sachkonto 096201, Kostenstelle 630000, Kostenträger 785210) in das Jahr 2014 und
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- | erzielbarer Einsparungen bei den Maßnahmen „Ausbau Hoheneichstraße“ und „Ausbau Kreutzstraße“ (Invest.-Nr. I-084ABS001 und I-084ABS013, Sachkonto 096201, Kostenstelle 630000, Kostenträger 785210) |
gewährleistet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Siehe hierzu die als Anlage beigefügte Kostenaufstellung.
Die aktuell von der Verwaltung prognostizierten Gesamtbaukosten des Kindergartens (ohne Einrichtung und Spielgerät im Außenbereich sowie ohne die unter Punkt 1 und 2 genannten verkehrstechnischen Maßnahmen) belaufen sich auf bis zu 1,7 Mio. EUR einschl. MwSt.
Die geschätzten Kosten für die Umsetzung der vorgeschlagenen Verkehrsplanung belaufen sich auf weitere ca. 35 T€ (Punkt 1: ca. 25 T€, Punkt 2: ca. 10 T€).
Die erforderliche Kostendeckung ist durch die Verschiebung der Maßnahme „Erneuerung Brücke Forensberger Straße“ (Invest.-Nr. I-114ABS006) in das Jahr 2014 und erzielbarer Einsparungen bei der Ausbaumaßnahme „Hoheneichstraße/Kreutzstraße“ in 2013 (Invest.-Nr. I-084ABS001 und I-084ABS013) sichergestellt.
Die Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel für den Kindergartenneubau und, soweit erforderlich, für die Umsetzung der vorliegenden Verkehrsplanung (siehe Punkt 1 und 2) wird kurzfristig in Form einer Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses beantragt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu Punkt 1.):
Der Bau- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sondersitzung am 16.07.2013 die Verkehrsplanungskonzepte A, B, und C der Verwaltung zur Kenntnis genommen und sich für die Umsetzung der Variante B ausgesprochen.
Hiernach soll eine barrierefreie Rampe als Verbindung zwischen dem vorhandenen Geh- und Radweg, nordöstlich des Kindergartens, mit angeschlossener Fußgängerquerung und einer damit einhergehenden Fahrbahnverengung auf 4,20 m hergestellt werden.
Das Böschungsgelände der Rampe wird zurzeit „fein“ eingemessen, um den Baumbestand zu erfassen und die Lage der Rampe minimal invasiv hinsichtlich des Baumbestandes bestimmen zu können.
Nach Inaugenscheinnahme ist davon auszugehen, dass mindestens zwei Bäume gefällt werden müssen. Es ist eine Ersatzpflanzung auf dem Kindergartengrundstück vorgesehen.
Die geschätzten Kosten der vorgesehenen Maßnahme betragen ca. 25 T€ einschl. MwSt.
Eine Kostendeckung ergibt sich durch die Verschiebung der Maßnahme „Erneuerung Brücke Forensberger Straße“ in das Jahr 2014. Diese geplante Maßnahme kann aufgrund von der Deutschen Bahn nicht einzuhaltender Sperrzeiten in 2013 nicht mehr durchgeführt werden.
Zu Punkt 2.):
Zwischen der Querungshilfe und dem Beginn des KiTA-Grundstückes in Richtung Geilenkirchener Straße gesehen bietet sich genügend Fläche, um hier zwei separate Längsparkstände als Elternvorfahrt anlegen zu können. Bei einer Länge von jeweils 6,70 m und einer Breite von 2 m sind sie bequem vorwärts anfahrbar und einzeln nutzbar.
Entlang der Parkplätze wird dazu ein 2,30 m breiter, barrierefreier Gehweg zum KiTA-Grundstück hin angelegt. Dieser stellt dann die Verbindung zur Treppen- bzw. Rampenanlage zum Haupteingang her.
Diese Maßnahme führt dazu, dass nicht nur eine Verbesserung für die Eltern, sondern auch eine Entschärfung der schwierigen Parkplatzsituation Am Wasserturm geschaffen wird, die den Anwohnern außerhalb der Betriebszeiten des Kindergartens weiteren Parkraum zur Verfügung stellt. Darüber hinaus ergibt sich auch eine Entflechtung des Anlieferverkehrs für den Kindergarten im Verhältnis zu den übrigen Verkehren.
Die Planung nbp-Architekten ist in diesem Bereich an die neue Situation anzupassen.
Die geschätzten Kosten der vorgesehenen Maßnahme betragen ca. 10 T€ einschl. MwSt.
Durch erzielbare Einsparungen bei der Ausbaumaßnahme „Hoheneichstraße/Kreutzstraße“ ist die Kostendeckung gewährleistet.
Nach der aktuellen Kostenschätzung der Verwaltung werden sich die Gesamtbaukosten für den Kindergarten Am Wasserturm (ohne Einrichtung und Spielgerät im Außenbereich sowie ohne die unter Punkt 1 und 2 genannten verkehrstechnischen Maßnahmen) auf ca. 1,7 Mio. EUR belaufen. Für die Umsetzung der verkehrstechnischen Maßnahmen sind zusätzliche 35 T€ zu veranschlagen.
Die überplanmäßigen Kosten können durch Verschiebung des Maßnahme „Erneuerung Brücke Forensberger Straße“ in das Jahr 2014 und erzielbarer Einsparungen bei der Ausbaumaßnahme „Hoheneichstraße/Kreutzstraße“ abgedeckt werden.
Der neue Kindergarten muss schnellstmöglich in Betrieb gehen. Da jedoch die nächste Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses erst am 24.09.2013 stattfindet, ist eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW erforderlich.
Rechtliche Grundlagen:
Entfällt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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25 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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