Sitzungsvorlage - V/2013/198-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Elternhaltestelle vor der KITA Rappelkiste Weststraße Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90 Die Grünen und Die Linke vom 10.06.2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 Bürgerdienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Verkehrsausschuss
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Entscheidung
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24.09.2013
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Beschlussvorschlag
Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit der Leitung der Kindertagesstätte in Verbindung zu setzen, um auf der privaten Stellfläche vor der KiTa bedarfsorientiert und temporär Stell-plätze als sogenannte Elternhaltestelle (Vorfahrt) auszuweisen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung vom 25.06.2013 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob vor der Kindertagesstätte Rappelkiste (im Folgenden kurz KiTa genannt) in der Weststraße eine Elternhaltestelle eingerichtet werden könne, um den Eltern der KiTa-Kinder eine familienfreund-liche Vorfahrt zu ermöglichen.
Der Untersuchungsabschnitt ist der Anlage 1 zu entnehmen und stellt den in Frage kommenden Nahbereich für eine sogenannte Elternhaltestelle dar. Sowohl die Lage der KiTa als auch die Funktion der Straße als Hauptverkehrsstraße (L259) sind hierbei als nicht vorteilhaft zu bezeichnen. Wenngleich im Stadtgebiet von Herzogenrath durchaus Elternhaltestellen ausgewiesen sind, so z.B. Am Zollhaus in Pannesheide, wo eine vorhandene Bushaltestelle auch die Funktion einer Elternhaltestelle (Vorfahrt) für die Grundschüler der OGS Pannesheide übernimmt, so stellt sich die Situation im Bereich der KiTa sehr viel differenzierter dar.
Im Zuge der Weststraße befinden sich im näheren Umfeld keine Haltestellen des Linienverkehrs, die hier temporär als Aus- und Einsteigebereich für die Bringer und Holer der KiTa genutzt werden könnten. Dabei ist bei der KiTa zu beachten, dass die Kinder nicht wie in den Schulen alleine den letzten Weg zu Fuß gehen dürfen, sondern in der KiTa „ordentlich“ übergeben werden müssen. D.h., die Pkw´s werden für den Zeitraum der Übergabe kurzfristig im öffentlichen Straßenraum geparkt. Dieses wäre im Bereich eine Bushaltestelle dann nicht mehr möglich.
Wie dem Übersichtsplan (Anlage 1 od. 2) auch zu entnehmen ist, existiert unmittelbar gegenüber der KiTa die Einmündung der Laurwegstraße. Aus Gründen der Sicherheit, der Sichtverhältnisse sowie der Fahrdynamik besteht im unmittelbaren Kreuzungsbereich durch Beschilderung und Markierung 20m vor und 30m hinter dem Einmündungsbereich die Anordnung eines absoluten Haltverbots. Ein Vorfahrtsbereich ist auf diesem Abschnitt der Straße somit nicht möglich.
Erst ab den Hausnummern größer 120/125 und den Hausnummern kleiner 104/111 wäre die Ausweisung von Parkbereichen bzw. temporären Vorfahrtszonen im öffentlichen Straßenraum möglich. Hierbei scheidet der Bereich ab den Hausnummern kleiner 104/111 jedoch aus, da ab hier in dichter Folge private Zufahrten die Ausweisung einer geeigneten Vorfahrtszone nicht zulassen. Lediglich ab den Hausnummern größer 120/125 wäre ein solcher Vorfahrtsbereich denkbar. Sinnvollerweise wäre dieser dann auf der Straßenseite mit der KiTa, um ein Queren der Weststraße zu vermeiden, angeordnet. Als nachteilig wirkt sich hierbei jedoch aus, dass der temporäre „Vorfahrtsbereich“ nur aus Richtung Kohlscheid Markt kommend direkt angefahren werden könnte. Darüber hinaus müssten auf der gegenüber liegenden Straßenseite rd. 4 heute ausgewiesene Stellplätze entfallen.
Als deutlich geeigneter für eine Vorfahrtszone bietet sich hier die vorhandene Privatfläche vor der KiTa mit heute bereits 4 ausgewiesenen Stellplätzen an. Diese wird zwar derzeit überwiegend durch die Bediensteten der KiTa genutzt, könnte aber zu den üblichen Bringer- und Holerzeiten die Funktion einer Elternvorfahrt übernehmen. Wesentliche Vorteile lägen hier in der Anordnung, sprich der Nähe zum Eingang der KiTa und der richtigen Seite, keiner Eingriffsnotwendigkeit in den öffentlichen Straßenraum und viel entscheidender in der Erreichbarkeit der Stellflächen aus beiden Fahrtrichtungen der Weststraße. In wie weit alle heute 4 ausgewiesenen Stellplätze dann als Vorfahrt genutzt oder lediglich 2 oder 3 kann von der KiTa-Leitung selbständig und nachfrageorientiert bestimmt werden. Wie in mehreren Ortbesichtigungen festzustellen und zu beobachten war, wird dieser private Parkraum bereits heute schon teilweise als Vorfahrtszone genutzt.
Die Verwaltung empfiehlt der KiTa-Leitung mitzuteilen, die sogenannte Elternhaltestelle (Vorfahrtszone) auf der eigenen Grundstücksfläche einzurichten bzw. auszuweisen.
Rechtliche Grundlagen:
./.
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:
Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:
(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)
| ja |
| nein |
(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)
Mitteilung gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz muss erfolgen:
(bei Vergabe von Aufträgen oder Vermögensveräußerungen über 200.000 €)
| ja |
| nein |
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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367 kB
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(wie Dokument)
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375,5 kB
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