Sitzungsvorlage - V/2013/257

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Dem Restaurantbetreiber GELAZZO soll von der Verwaltung ein Parkkonzept als Übersichtsplan übergeben werden.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

./.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Antrag der CDU-Fraktion vom 30.07.2013 wird die Prüfung der Anordnung des zeitlich unbefristeten Parkverbots im Bereich der Zufahrt Am Wasserturm in ein zeitlich befristetes Parkverbot angeregt. Begründet wird diese beabsichtigte Änderung in der seit kurzem eingerichteten Gastronomie in den direkt angrenzenden Räumlichkeiten an der Geilenkirchener Straße und dem hierdurch einhergehenden Parkdruck während der Abendstunden. Vorgeschlagen wird eine Beschränkung des Parkverbots auf Montag bis Freitag in der Zeit von 6:00 bis 17:00 oder 18:00 Uhr.

 

Die Anordnung des Parkverbots auf der Seite der Zufahrt in das Gewerbegebiet Am Wasserturm wurde seinerzeit als notwendig erachtet, da hier teilweise Baufahrzeuge vom Neubau der Kindertagesstätte dauerhaft geparkt standen und die Erschließung des anschließenden Gewerbegebietes Am Wasserturm teilweise nicht mehr gewährleistet war. Zudem bestehen aus Gründen des Baumbestandes auf diesem Abschnitt heute schon beengte Straßenverhältnisse mit Fahrbahnbreiten zwischen 5,50 und 6,00m. Unter Berücksichtigung der Gewerbetreibenden Am Wasserturm mit teilweise größeren Fahrzeugen (Lastzügen und Sattelschleppern) war hier eine reibungslosere Verkehrsabwicklung nicht mehr möglich. Rückstauerscheinungen bis auf die Geilenkirchener Straße waren die Folge.

 

Vor einer formellen Beauftragung durch den zuständigen Bau- und Verkehrsausschuss   wurden seitens der Straßenverkehrsbehörde bereits verschiedene Anfragen und Unter-suchungen durchgeführt. So wurden die maßgebenden Gewerbetreibenden Am Wasserturm an einem sogenannten Anhörungsverfahren beteiligt. Parallel wurde eine Parkraumerhebung im unmittelbaren Umfeld durchgeführt.

 

Erste Ergebnisse der Anhörung bei den „Hinterliegern“ ergaben, dass diese ihren Betrieb und die Versorgung mit „Großfahrzeugen“ zeitlich nicht so eingrenzen können, um hieraus einen unbedenklichen Zeitkorridor für die temporäre Aufhebung des Parkverbots abzuleiten.

 

Bei der Parkraumerhebung konnte folgendes festgestellt werden. Als Untersuchungsgebiet wurde der August-Schmidt-Platz (Parkplatz Netto), die P+R-Anlage (EVS), der Parkbereich Dietrich-Bonhoeffer-Straße, die Parkzone Geilenkirchener Straße (zwischen Am Wasserturm und Kreisel Schleypenhof) sowie der private Parkplatz GELAZZO definiert.

 

Die Parkbereiche charakterisieren sich wie folgt:

 

PP Netto              Parkscheibe (1 Std: Mo.-Fr. 9:00-19:00 / Sa. 9:00-14:00)                            46 Plätze

D.-B.-S.              Parkscheibe (2 Std: Mo.-Fr. 9:00-19:00 / Sa. 9:00-14:00)                            10 Plätze

Moss                            Parkscheibe (2 Std: Mo.-Fr. 9:00-19:00 / Sa. 9:00-14:00)                              9 Plätze

G.(rechts)              Parkscheibe (2 Std: Mo.-Fr. 9:00-19:00 / Sa. 9:00-14:00)                              7 Plätze

G.(links)              ohne Beschränkung                                                                                                    6 Plätze

(P+R EVS              ohne Beschränkung Zweckbindung)                                                                      46 Plätze)

 

In Summe stehen in unmittelbarer Nachbarschaft zum GELAZZO nach 19:00 Uhr, neben den 11 eigenen Parkplätzen, somit 78 Parkplätze (ohne P+R EVS) zur freien Verfügung. Während der Abendstunden wurden die Stellplätze während des Erhebungszeitraums vom 26.08 bis 30.08.2013 zwischen 18:00 und 19:00 Uhr zwischen 40% und 65% nachgefragt. D.h. im Umkehrschluss, dass zwischen 30 und 45 Stellplätze in der unmittelbaren Umgebung zur freien Verfügung standen.

 

Wie auch schon eingangs kurz erwähnt, ist der mit dem Parkverbot angeordnete Straßenabschnitt durch die naturgegebenen Zwänge (Bäume) mit lediglich rd. 5,50m Fahrbahnbreite recht schmal. Darüber hinaus existieren auch keine Gehwege, auf denen die Insassen ihr Fahrzeug sicher verlassen können, um anschließend zurück an die Geilenkirchener Straße zu gehen. D.h., alle „Besucher“ sind gezwungen auf der Fahrbahn zu gehen. Ob Geheingeschränkte oder Kinder, alle laufen mitten auf der Fahrbahn, so dass Gefährdungen oder Unfälle nicht gänzlich auszuschließen sind.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Betreiber des GELAZZO die erhobenen Alternativ-Parkmöglichkeiten in einem Flyer zu übergeben, so dass er diese auf seiner Homepage  entsprechend bewerben und somit seinen Kunden einen sicheren Zugang zu seinem       Restaurant anbieten kann.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

./.

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

Antrag der CDU-Fraktion vom 30.07.2013

Reduzieren

Anlagen

Loading...