Sitzungsvorlage - V/2012/120-E03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, zur Sondersitzung das entsprechende Raumkonzept und die hierfür entstehenden Kosten zur Beratung vorzulegen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Mittel werden für den Haushalt nach Beschluss durch den Ausschuss eingestellt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur hat die Verwaltung auf der Grundlage des vom Büro „biregio“ erstellten Raumkonzeptes ein mit den betroffenen Schulen abgestimmtes Raumkonzept zur Beratung vorgelegt. Diesem Raumprogramm hat der Ausschuss seinerzeit zugestimmt. Dieses Konzept sah vor, dass im Gebäude der  Kircheichstraße und im Gebäude der Pestallozzistraße die Gesamtschule Kohlscheid aufgebaut und die Erich-Kästner-Schule im Gebäude Kircheichstraße 60 und die Realschule Kohlscheid im Gebäude Pestalozzistraße auslaufen können. Auf die Beratungen zu Drucksachen-Nr. V/2012/120-E01 wird verwiesen.

 

Aufgrund der positiven Entwicklung der Gesamtschule, der GU-Gruppen, der Klassengrößen und weil deshalb die vorhandenen Fachraumgrößen nicht ausreichen, sind die seinerzeit zwischen den betroffenen Schulen getroffenen Absprachen nicht mehr haltbar. Für die Gesamtschule müssen adäquate Fachräume geschaffen werden. Die Verwaltung hat entsprechende Ideen entwickelt, die zunächst mit der Schulleitung der Gesamtschule Kohlscheid abgestimmt wurden.

 

Aufgrund dieser Abstimmungsgespräche hat die Gesamtschule nunmehr darum gebeten, die Überlegungen der Gesamtschule in das erarbeitet Konzept einzubinden.

 

Diese Überlegung sieht u.a. vor, dass ab dem 2014/2015 die Gesamtschule jeweils jährlich bereits mit dem 7. Jahrgang in die Realschule Kohlscheid wechselt.

 

Dies bedeutet, dass die Erich-Kästner-Schule an dem Standort Kircheichstraße auslaufen kann.

 

Trotzdem sind jedoch im Jahre 2014 bzw. 2015 einige bauliche Maßnahmen am Gebäude Kircheichstraße und im Gebäude Pestalozzistraße notwendig.

 

Die Überlegung der Gesamtschule ist seitens der Verwaltung aufgegriffen worden und in ersten Gesprächen mit den betroffenen Schulleitungen besprochen worden.

 

Z. Zt. Prüft die Verwaltung die notwendig entstehenden Kosten für verschieden bauliche Maßnahmen/Konzepte.

 

Die Verwaltung bittet daher darum, das mit den betroffenen Schulen erarbeitete neue Konzept und die damit verbundenen Kosten in einer Sondersitzung, die am Donnerstag, dem 17.10.2013 stattfinden soll, zur Beratung vorzustellen.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 79 SchulG NRW „Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlage und Schulgebäude“

 

„Die Schulträger sind verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter­richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung not­wendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Infor­mationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.“

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

 

 

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