Sitzungsvorlage - V/2012/368-E02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt,

 

  1. In der Stadt Herzogenrath werden 23 Eingangsklassen gebildet.

 

  1. Die Verwaltung soll in Verbindung mit den betroffenen Schulen auf der Grundlage der vorgelegten Aufnahmekriterien die Zuweisung der Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2014/2015 vornehmen.

 

 

  1. Für die Grundschule Pannesheide wird die Anzahl der jeweils neu aufzunehmenden Kinder je Schuljahr auf max. 46 beschränkt. Das gilt auch für die Aufnahmen im laufenden Schuljahr.

 

  1. Für die kath. Grundschule Regenbogen, die kath. Grundschule Straß und die Grundschule Alt-Merkstein wird die Aufnahmebeschränkung auf max. 26 Schülerinnen und Schüler festgelegt. Die Zahl darf nur überschritten werden bei unterjährigen Neuaufnahmen aus dem Wohnumfeld.

 

  1. Die Zahl der Eingangsklassen 2014/2015 wird für die Grundschule Pannesheide auf 8, für die Regenbogenschule auf 3 und für alle anderen Grundschulen auf 2 festgelegt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Prognosezahlen aufzubereiten, unter Beteiligung der Schulaufsicht mit den Schulen eine grundsätzliche Regelung für die Folgejahre vorzubereiten, sowie dem AK SEP, als vorberatendes Gremium für den Ausschuss, vorzulegen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

keine

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Arbeitskreis Schulentwicklungsplanung (AK SEP) hat sich in seiner Sitzung am 17.09.2013 mit dem Ergebnis der Elternbefragung und den daraus resultierenden Zahlen der Schulneulinge für das Schuljahr 2014/2015, die durch die Verwaltung aufbereitet wurden, befasst. Darüber hinaus hat die Verwaltung vor dem Hintergrund der in einer ersten Sitzung des AK SEP vorgestellten Sozialindikatoren im Rahmen eines Planspiels mögliche Schülerzuweisungen zu den Grundschulen vorgestellt. Weiterhin hat die Verwaltung prognostische Zahlen für die Folgejahre vorgestellt. Dieses Papier ist als Anlage beigefügt.

 

Gegenüber der Vorlage im AK SEP hat sich die Änderung ergeben, dass die Kinderzahl in Pannesheide zu gering angegeben war, da Unterjährig weitere Aufnahmen erfolgt waren. Nach der kommunalen Richtzahl und der Verordnung über die Klassengrößen sind danach 8 Züge erforderlich, ohne die Klassenzahl für die anderen Schulen zu beeinflussen.

 

Die Verwaltung hat mit der Grundschule Straß, der Regenbogenschule und der Schule Alt-Merkstein Gespräche geführt über die Aufnahme/Ablehnung von Kindern. Ferner fand ein Gespräch mit dem zuständigen Schulaufsichtsbeamten statt.

 

Im Ergebnis schlägt die Verwaltung vor, für das Schuljahr 2014/2015 die im AK vorgestellten Aufnahmekriterien als Grundlage für die Zuweisung zu den einzelnen Grundschulen zu beschließen. Auf dieser Grundlage sollte dann die Zuweisung der Schülerinnen und Schüler analog des Planspiels der Verwaltung erfolgen, sofern nicht eine andere Einigung zwischen den Schulen und Schulaufsicht erfolgt.

 

Die Beschränkung der Aufnahme von Kindern in der Grundschule Pannesheide verhindert eine zu hohe Abwanderung zur Grundschule Pannesheide aus anderen Quartieren.

 

Die sonstigen Beschränkungen auf 26 Kinder ist erforderlich, um rechtssicher Abweisungen an der Regenbogenschule und in Merkstein vornehmen zu können.

 

Für die Folgejahre sollte mit den Schulen anhand der prognostizierten Zahlen im AK SEP eine grundsätzliche Regelung, unter Beteiligung der Schulaufsicht, besprochen werden. Auf der Grundlage könnte dann der Ausschuss im nächsten Jahr eine entsprechende Regelung beschließen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Bestimmungen des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

 

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