Sitzungsvorlage - V/2013/276

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur beschließt, den Sport-, Kultur-, Heimatpflege- sowie sonstigen Vereinen gemäß der beigefügten Anlagen den dort ausgewiesenen Jahreszuschuss für das Jahr 2013, unter Berücksichtigung der Kürzungen im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes, zu gewähren und darüber hinaus den musik- und gesangspflegenden Vereinen den Betrag von 4.000,00 €  bereitzustellen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

 

1. Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe

X

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

X 

ja

 

nein

 

 

X

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto-

Sport: 0842110/550000/531840 = 31.500,00 €

Sonstige Vereine: 0428110/340000/531813   = 4.000,00 €

arge: 0426210/332000/531808 = 4.000,00 €

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

30.993,60

Euro.

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

 

 

2012

2013

2014

2015

Sachkosten

 

 30.993,60 €

 

 

Personalkosten

 

 

 

 

Finanzaufwand
(Abschreibung und Zinsen)

 

 

 

 

Folgelasten gesamt:

 

 30.993,60 €

 

 

Folgeerträge 

 

 

 

 

Folgelasten saldiert:

 

 30.993,60 €

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Entsprechend den Richtlinien der Stadt Herzogenrath über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sports sowie der Kultur- und Heimatpflege gewährt die Stadt Herzogenrath den Vereinen Jahreszuwendungen in Form einer Pro-Kopf-Bezuschussung je jugendliches Mitglied in Höhe von 8,00 Euro.

Durch diese Regelung soll insbesondere die Jugendarbeit in den Vereinen gefördert und unterstützt werden.

 

Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 22.04.2013 die Vereine gebeten, die entsprechenden Meldebögen für die Bezuschussung bis zum 24.05.2013 zu übersenden.

 

In der als Anlage beigefügten Aufstellung für die Bezuschussung der Vereine sind alle Meldungen, die bis zur Fertigung dieser Vorlage beim Fachbereich eingegangen sind, berücksichtigt.

 

Nach Berücksichtigung der 10 %igen Kürzung der betroffenen Haushaltsstellen  ergibt sich demnach folgende Berechnung:

 

Zuschüsse an Sportverbände und –Vereine lt. Berechnung            23.796,00 €

Zuschüsse an sonstige Verbände und Vereine lt. Berechnung          3.297,60 €

Zuschuss musik- und gesangspflegende Vereine                              4.000,00 €

 

Ausgaben insgesamt                                                                         30.993,60 €

                                                                                                          =========

 

 

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Richtlinien der Stadt Herzogenrath über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sports sowie der Kultur und Heimatpflege.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

 

Berechnungstabelle 2013

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Anlagen

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