Sitzungsvorlage - V/2013/326

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, bei den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass die Reit- und Wanderwege umgehend, spätestens jedoch bis zum Jahresende 2013 instand gesetzt werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

Keine direkten finanziellen Auswirkungen für die Stadt Herzogenrath.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 14.10.2013 verweisen die SPD-Fraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE im Rat der Stadt Herzogenrath darauf, dass sich die Reitwege im Wurmtal in einem schlechten Zustand befänden, was dazu führe, dass Reiter die normalen Wanderwege als Reitwege benutzen. Zur näheren Erläuterung wird auf den beigefügten Antrag verwiesen.

 

Die Verwaltung hat den Antrag und die dort aufgeführten Fragen zuständigkeitshalber mit der Bitte um Stellungnahme und Beantwortung an das Umweltamt bei der Städteregion Aachen weitergeleitet.

 

Die Stellungnahme des Umweltamtes der Städteregion Aachen ist als Anlage beigefügt. Der erste Teil des Antwortschreibens bezieht sich auf eine Anfrage der Verwaltung vom 25.09.2013 zum Zustand der Reitwege im Further Wald und deren Instandsetzung. Der Zustand der Reitwege wurde in der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses vom 05.09.2013 auch von den Ausschussmitgliedern bemängelt. Der zweite Teil des Antwortschreibens geht auf den Antrag der Gestaltungsmehrheit vom 14.10.2013 und die Instandsetzung der Reit- und Wanderwege im Wurmtal ein.

 

Die notwendigen Arbeiten im Wurmtal wurden durch den Pferdesportverband vergeben und müssen bis zum Jahresende 2013 abgeschlossen sein. Nach aktuellem Kenntnisstand werden die Restarbeiten bis zur 47. KW fertig gestellt, wobei sich durch Witterungseinflüsse evt. noch Verzögerungen ergeben können. Die Verwaltung wird die genannten Ausführungsfristen überwachen und bei den zuständigen Stellen ggf. darauf hinwirken, dass die Reit- und Wanderwege umgehend, spätestens jedoch bis zum Jahresende 2013 instand gesetzt werden.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

keine

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

a) Antrag der Gestaltungsmehrheit vom 14.10.2013

b) Stellungnahme der Städteregion Aachen

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Anlagen

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