Sitzungsvorlage - V/2013/339
Grunddaten
- Betreff:
-
Schaffung von KiTa-Plätzen für Kinder unter drei Jahren an der Katholischen Kindertageseinrichtung Herz-Jesu
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2 Jugend und Bildung
- Beteiligt:
- Fachbereich 2.1 Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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10.12.2013
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss unterstützt die Absicht und Bereitschaft des Kirchengemeindeverbandes Herzogenrath-Merkstein, an der Katholischen Kindertageseinrichtung Herz-Jesu zwölf Betreuungsplätze für Kinder im Alter von zwei Jahren zu schaffen.
Er ist bereit, dem Träger hierfür die zurzeit bereitstehenden Restmittel aus der Bundesförderung in Höhe von 58.915,-- Euro zur Verfügung zu stellen, sofern die Fertigstellung der erforderlichen Baumaßnahme spätestens zum 31.12.2015 gesichert ist.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Im Budget 0636510, Kostenstelle 464010, hat das Jugendamt einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten im Haushalt für 2014 angemeldet. In gleicher Höhe wurde ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten kalkuliert.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bereits vor zwei Jahren hat der Kirchengemeindeverband Herzogenrath-Merkstein sein Interesse und seine Bereitschaft bekundet, an der Kindertageseinrichtung Herz-Jesu Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zu schaffen. Nach den Prioritätensetzungen im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung konnte dies bisher noch nicht umgesetzt werden. Die Kindertageseinrichtung Herz-Jesu ist aktuell die einzige Betreuungseinrichtung, die keine Plätze für Kinder unter drei Jahren anbieten kann.
Das bestehende Gebäude ist überaltert. Im jetzigen Gebäude gibt es lediglich zwei ca. 40 m² große Gruppenräume ohne Gruppennebenräume und Mehrzweckräume. Für eine zeitgemäße und den heutigen pädagogischen Ansprüchen genügende Raumgestaltung müssen erhebliche Finanzmittel in die Hand genommen werden. Der Kirchengemeindeverband Herzogenrath-Merkstein ist in der Planung, auf dem Kirchengelände barrierefreien Wohn- und Betreuungsraum für Senioren zu schaffen und die Kindertageseinrichtung in das Konzept zu integrieren. In diesem Kontext sollten dann auch Kinder unter drei Jahren betreut werden können. Hierzu müsste zumindest eine der beiden bestehenden Betreuungsgruppen der Gruppenform III (25 Kinder von 3 – 6 Jahren) in eine Gruppenform I (14 Kinder von 3 – 6 Jahren und 6 Kinder im Alter von zwei Jahren) umgewandelt werden. Der Träger beabsichtigt beide Gruppen in die Gruppenform I umzuwandeln und damit 12 Plätze für Kinder ab zwei Jahren bereit zu stellen.
Die Fortschreibung Kindertagesstättenbedarfsplanung hat soeben mit einer Bedarfsabfrage begonnen. Wie die Versorgung mit U 3 Plätzen im Stadtteil-Mitte konkret aussieht steht erst im Frühjahr 2014 fest.
Generell lässt sich sagen, dass die Elternnachfrage nach Betreuungsplätzen für U 3 Kinder erheblich höher ist als die vom Gesetzgeber als Planungsgröße vorgegebenen 35 % Bedarfsquote ausweist.
Sollten die Umwandlungen von Gruppenform III in Gruppenform I vorgenommen werden, fallen 20 bis 22 Plätze für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren in dieser Kita weg. Inwieweit dies durch Gruppenüberschreitungen in dieser und den anderen Kitas dieses Trägerverbundes, die sich auch im Stadtteil befinden, aufgefangen werden muss, lässt sich aktuell noch nicht sagen. Ggf. müsste dies dann vorübergehend eingefordert werden, um die Gesamtversorgung sicherstellen zu können.
Trotz der guten Ausbauquote im U 3-Bereich mit aktuell 41,3 Prozent werden noch Betreuungsplätze nachgefragt. Etwa 100 Kinder unter drei Jahren werden in Tagespflege betreut. Im Rahmen des Investitionsprogramms des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2013 – 2014“ sind der Stadt Herzogenrath pauschal 156.415,-- Euro zugewiesen worden. Hierfür mussten nach den bisherigen Förderbedingungen bis zum 15.04.2013 entscheidungsreife Anträge vorgelegt werden. Hiervon sind für die Schaffung von 6 Plätzen für Kinder im Alter von 2 Jahren für die Kindertageseinrichtung St. Katharina im Stadtteil Kohlscheid insgesamt 97.500,-- Euro in Anspruch genommen worden (siehe hierzu Beschluss des JHA vom 21.03.2013, Drucksachen-Nr. V/2013/091).
Mit Rundschreiben vom 22.10.2013 (siehe Anlage) teilt der Landschaftsverband Rheinland mit, dass zurzeit zwischen Bund und Ländern über eine Verlängerung des Verwendungszeitraumes dieser Fördermittel bis Ende 2015 verhandelt wird. Über das weitere Verfahren der Beantragung und Bewilligung der noch zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Bundesprogramm teilt das Ministerium mit, dass im Hinblick auf die angestrebte mögliche Fristverlängerung den Jugendämtern kurzfristig Gelegenheit gegeben werden soll, für die zugeteilten, aber noch nicht in voller Höhe in Anspruch genommenen Mittel, noch Anträge vorzulegen. Hierzu muss das Jugendamt bis zum 15.11.2013 verbindlich erklären, ob und in welchem Umfang es reservierte Mittel noch in Anspruch nehmen will. Die konkreten Anträge sind dann möglichst schnell, spätestens aber bis zum 15.12.2013 vorzulegen. Die Bewilligung würde dann spätestens bis zum 31.03.2014 erfolgen und die Fertigstellung der Maßnahme müsste spätestens zum 31.12.2015 gesichert sein.
Das Jugendamt hat fristgerecht zum 15.11.2013 die Erklärung abgegeben, die noch zugewiesenen Restmittel in Höhe von 58.915,-- Euro in Anspruch nehmen zu wollen und darüber hinaus zusätzliche Fördermittel aus nicht abgerufenen Kontingenten anderer Jugendämter beantragt. (s. Drucksache V/2013/ ) Es ist dabei davon ausgegangen, dass der Kirchengemeindeverband Herzogenrath-Merkstein die notwendigen Antragsunterlagen zur Weiterleitung vor Ablauf der Frist (15.12.2013) einreicht und die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllen kann.
In diesem Sinne schlägt die Verwaltung vor, dem Kirchengemeindeverband Herzogenrath-Merkstein für die Schaffung von 12 Betreuungsplätzen für zweijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung Herz-Jesu die Bundesmittel in Höhe von 58.915,-- Euro in Aussicht zu stellen.
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Die noch zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 58.915 € aus dem Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2013 – 2014“ sollen für eine Maßnahme der Kindertageseinrichtung Herz-Jesu bereitgestellt werden. Voraussetzung ist unter anderen die Vorlage des Antrages bis zum 15.12.2013 beim Landesjugendamt. Der Antrag der Kindertageseinrichtung soll in Kürze im Bereich Jugend eingehen, so dass diese Bedingung für den Erhalt der Fördermittel vor Beschlussfassung erfüllt sein soll.
Aufgrund der Zweckbindung der Bundesfördermittel von 20 Jahren ist die Einnahme in der Bilanz als passive Rechnungsabgrenzung und die Ausgabe als aktive Rechnungsabgrenzung auszuweisen und über den Zeitraum von 20 Jahren aufzulösen. Die Ergebnisrechnung und damit der Haushaltsausgleich werden durch die Zahlungen nicht beeinflusst.
Gegen den Beschlussvorschlag bestehen seitens der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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