Sitzungsvorlage - V/2012/013-E02
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Bebauungsplanes I/16 "Debetz" Hier: 1. Änderung der Festsetzungen und Begründung 2. Beschluss der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB 3. Beschluss der Durchführung einer Bürgerversammlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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19.11.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.09.2013 die 2. Änderung des Bebauungsplanes I/16 „Debetz“ thematisch behandelt und hat sich aufgrund noch vorliegenden Beratungsbedarfes bzgl. der Zulässigkeit eines Fachmarktes für Bürobedarf für die Zurückgestellung der Sitzungsvorlage und deren erneute Beratung im Umwelt- und Planungsausschuss im November 2013 ausgesprochen. Auf die Drucksachen-Nummer V/2012/013 - E 1 wird verwiesen.
Zwischenzeitlich beantragte der Eigentümer des Debetz-Möbelmarktes im Rahmen eines Antrages auf Vorbescheid die planungsrechtliche Genehmigung eines Center-Shop-Sonderpostenmarktes auf Teilflächen des Gesamtkomplexes. In der Bauvoranfrage wird vorgebracht, dass die nunmehr geplante Integration eines Center-Shop-Sonderposten-marktes ebenfalls als zusätzliche Nutzungsoption für frei werdende Flächen des heutigen Möbelmarktes zu betrachten ist.
Dem Antrag auf Vorbescheid wurde eine Stellungnahme der BBE Handelsberatung beigefügt, die eine mögliche planungsrechtliche Berücksichtigung im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes I/16 untersucht hat. Das Warenangebot des Center-Shop-Sonderpostenmarktes wurde insbesondere im Zusammenhang mit der Zulässigkeit weiterer Einzelhandelsnutzungen durch Fachmärkte, die gerade in diesem Bebauungsplan-Änderungsverfahren als zulässig festgesetzt werden sollen, untersucht. Da die BBE Handelsberatung zu dem Ergebnis kommt, dass eine Einbindung der angestrebten Fachmarktnutzung durch einen Center-Shop-Sonderpostenmarktes in den vorgesehenen Fachmarkt-Katalog der 2. Änderung des Bebauungsplanes I/16 durchaus möglich ist, wird im weiteren Änderungsverfahren auch der Center-Shop-Sonderpostenmarkt planungsrechtlich ermöglicht und festgesetzt. In diesem Zusammenhang wird auf Punkt 4.1. der beigefügten Begründung hingewiesen.
Das BBE-Gutachten spricht sich u.a. auch für die Ansiedlung eines Fachmarktes für Büroartikel hier aus. Hierüber hat der Umwelt- und Planungsausschuss in seiner letzten Sitzung am 05.09.2013 diskutiert und aufgrund weiteren Beratungsbedarfes auf die Beratung in der heutigen Sitzung des Ausschusses verwiesen. Da der Umwelt- und Planungs-ausschuss noch keine abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit eines Fachmarktes für Büroartikel hier getroffen hat, wird er in den Festsetzungen und der Begründung weiterhin aufgeführt.
Ebenfalls hat der Eigentümer des Debetz-Möbelmarktes den Wunsch an die Verwaltung herangetragen, neben der Option der verschiedenen Fachmärkte im Erdgeschoss des heutigen Debetz-Möbelmarktes auch die Option zu erhalten, ggf. eine dieser Fachmarktflächen für eine PKW-Ausstellungshalle nutzen zu können. Seiner Vorstellung nach werde ein Wechsel von lediglich maximal 10 Fahrzeugen pro Jahr in der Ausstellungshalle erfolgen. Eine große, attraktive Schaufensterfläche würde zum großen Parkplatz hin orientiert werden, die Zufahrt in die Halle würde im rückwärtigen Bereich, von der Kohlberger Straße aus, erfolgen. Reparatur der PKW und Autohandel werden nicht zugelassen.
Die Verwaltung ist der Ansicht, dass eine wie oben beschriebene Ausstellungshalle für PKW die Attraktivität der sich hier ansiedelnden Fachmärkte nicht negativ beeinflussen würde und begrüßt daher diese weitere Option, mit der die weitere Entwicklung des Einkaufsbereiches hier deutlich gefördert werden kann. In der 2. Änderung des Bebauungsplanes I/16 wird daher auch die Nutzung einer der Fachmarktflächen als (PKW-)Ausstellungshalle auf einer Fläche von max. 800 m² als ausnahmsweise zulässig festgesetzt.
Bezüglich der bereits heute unbefriedigenden verkehrlichen Situation und der zu erwartenden Mehrbelastung aufgrund der Einrichtung neuer Fachmärkte bemüht sich die Verwaltung derzeit um eine grundsätzliche Optimierung der Verkehrsführung in diesem Bereich. Hierzu ist sie insbesondere mit den betroffenen größeren Betrieben Debetz, Media Markt und Fressnapf im Gespräch. Mit Vorschlägen zur neuen Verkehrsführung wird die Verwaltung dieses Thema dem Bau- und Verkehrsausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen zur Beratung vorlegen.
Die Verwaltung empfiehlt, den Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes I/16 mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung (siehe Anlage 2) zu beschließen und im weiteren Verfahren die öffentliche Auslegung und eine Bürgerversammlung durchzuführen.
Dieser Vorlage sind als Anlage 1 der Geltungsbereich für die 2. Änderung des Bebauungsplanes II/16 und als Anlage 2 die textlichen Festsetzungen und die Begründung beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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596,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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93 kB
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