Sitzungsvorlage - V/2010/217-E03
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan I/54 "Alsdorfer Straße" Hier: 1. Beschluss der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) und der Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB 2. Beschluss einer Bürgerversammlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3: b) Planung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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19.11.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung vom 10.06.2010 hat der Umwelt- und Planungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplanes I/54 „Alsdorfer Straße“ beschlossen (s. Drucksachen-Nr. V/2010/217). Zielsetzung des Bebauungsplanes ist neben der Sicherung der vorhandenen Bebauung die Beibehaltung der Grünzonen an der Alsdorfer Straße sowie insbesondere die Festsetzung für eine Bebauung auf dem ehemaligen Gelände der Villa Debetz zwischen Geilenkirchener und Alsdorfer Straße.
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes I/54 „Alsdorfer Straße“ und zur Sicherung dieser Planung hat der Rat der Stadt Herzogenrath in seiner Sitzung am 27.03.2012 die Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan I/54 „Alsdorfer Straße“ erlassen (s. Drucksachen-Nr. V/2012/014). Mit der Aufstellung der Satzung über eine Veränderungssperre soll verhindert werden, dass sich Nutzungen und Strukturen verfestigen oder ansiedeln, die der angestrebten städtebaulichen Entwicklung nicht angemessen sind.
Die Veränderungssperre wurde mit Ratsbeschluss vom 19.03.2013 gem. § 17 Abs. 3 BauGB erneut beschlossen (s. Drucksachen-Nr. V/2012/014-E01). Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Aufstellung des Bebauungsplanes zügig voranzutreiben.
Im Zuge der Erstellung des Bebauungsplanes hat das beauftragte Planungsbüro VSU ein Bebauungskonzept, bestehend aus vier Varianten, in Anlehnung an die o.g. städtebauliche Studie ausgearbeitet. Diese Varianten unterscheiden sich in der Baudichte und Geschossigkeit und wurden unter der Zielvorgabe der Berücksichtigung der hochwertigen Bäume und der Beibehaltung der Grünzone an der Alsdorfer Straße erstellt. Insbesondere der landschaftsprägende Charakter der Böschung und die Nähe zum Naherholungsgebiet Broichbachtal begründen das Freihalten der Grünzone unterhalb der Böschungskante an der Alsdorfer Straße.
Gleichwohl sollen die Konzeptvarianten auch den Spielraum für eine langfristige, angemessene städtebauliche Entwicklung im Sinne einer flächenschonenden Verdichtung des Innenbereichs aufzeigen und als Entscheidungsgrundlage für die Weiterbearbeitung des Bebauungsplanes dienen.
Die vier Varianten des Bebauungskonzeptes wurden in der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses vom 05.09.2013 in einem Vortrag vom Büro VSU vorgestellt und erläutert. In der Sondersitzung am 15.10.2013 wurde beschlossen, die Variante 1 des Bebauungskonzeptes als Bebauungsplanentwurf auszuarbeiten (s. Drucksachen-Nr. V/2010/217-E02). Diese Variante sieht eine offene Bebauung mit Mehrfamilienhäusern oberhalb der Hangkante vor.
Der Bebauungsplanentwurf setzt ein Allgemeines Wohngebiet mit einer maximal zweigeschossigen Bebauung im Bereich entlang der Alsdorfer Straße und einer maximal dreigeschossigen Bebauung entlang der Geilenkirchener Straße fest. Damit die entstehenden Gebäudehöhen städtebaulich verträglich zum Umfeld bleiben, wird ergänzend zur Geschosszahl eine maximale Gebäudehöhe für den südöstlichen Bereich an der Alsdorfer Straße festgesetzt. Hierdurch wird gewährleistet, dass sich an der Alsdorfer Straße die entstehende Bebauung an die Entwicklung der Höhen des Geländes anpasst und gleichzeitig nicht zu hoch in Bezug auf die Nachbarbebauung gerät.
Weiterhin setzt der Entwurf private Grünflächen zur Sicherung des bewachsenen Hangbereiches und des wertvollen, von der Bebauung nicht betroffenen Baumbestandes fest. Ergänzt wird diese Festsetzung durch Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft innerhalb des Grünstreifens entlang der Alsdorfer Straße und die explizite Festsetzung zweier gebietsprägender Einzelbäume im Blockinnenbereich.
Aufgrund der Verkehrsbelastung sind entlang der Geilenkirchener Straße Maßnahmen zur Minderung von Immissionseinwirkungen erforderlich. Es werden daher im Bebauungsplanentwurf Lärmpegelbereiche festgesetzt, die im Falle von baulichen Änderung einzuhalten sind.
Da es sich um eine Innenentwicklung handelt, wird das Aufstellungsverfahren im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Demnach wird im vereinfachten Verfahren von der Erarbeitung einer Umweltprüfung abgesehen.
Die Verwaltung ist der Ansicht, dass auf der Basis der vorliegenden Entwurfsplanung der Bebauungsplan I/54 für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden sollte.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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1 MB
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930,6 kB
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58,4 kB
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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