Sitzungsvorlage - V/2013/291-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt zur Kenntnis, dass den Tagespflegepersonen (TPP) aus Herzogenrath bezüglich ihrer Vergütung (Sachaufwand und Anerkennung der Förderleistung) keine Erhöhung zugesprochen werden kann, solange sich die Stadt Herzogenrath in der Haushaltssicherung befindet.

Er nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass bei der monatlichen Abrechnung des Sachaufwandes und der Förderleistung ab dem 01.01.2014 - wie in anderen Sozialleistungsbereichen üblich – bei der Berechnung von 4,3 Wochen/Monat ausgegangen werden soll.

Er beauftragt die Verwaltung, die Satzung der Stadt Herzogenrath über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 28.10.2008 – Kinderfördersatzung (Kfs) – in der Fassung der Änderungssatzung vom 16.05.2013.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Gesamtkosten

 

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Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: im Budget 0636520, KSt. 454000, SK 533140, sind gemäß der bisherigen Handhabung 622.000,-- Euro für den Haushalt 2014 angemeldet (siehe Drucksachen Nr.: V/2013/293-E01). Dieser Ansatz müsste um 44.000,-- € auf 666.000,-- Euro aufgestockt werden.  

  

Für das Haushaltsjahr 2014 hat die Verwaltung für den Bereich der Familiären Tagespflege einen Aufwand von 622.224,-- Euro für im Jahresdurchschnitt 90 belegte Kindertagespflegeplätze kalkuliert.

Die Umstellung des Fördersystems von 4 auf 4,3 Wochen pro Monat hat einen finanziellen Mehraufwand von 44.000,00 Euro/Jahr zur Folge.

Die zu erwartenden Landeszuweisungen für die Tagespflege werden mit 82.000,-- Euro kalkuliert. Darüber hinaus beteiligt sich das Land im Jahr 2014 im Rahmen des Konnexitätsausgleichs mit weiteren rund 138.000,00 Euro an den Kosten der Kindertagespflege (ca. 1.519,00 Euro pro Kind).

Als das städteregionale Gremium seinerzeit die zugrunde liegende Satzung erarbeitete, ist man von einer Stundenvergütung von mindestens 4,00 Euro pro Kind und Stunde ausgegangen. Danach wurden die Monatsbeträge hochgerechnet, die einer TPP monatlich ausgezahlt werden. Dabei ging man aber davon aus, dass ein Monat aus 4 statt tatsächlich aus 4,3 Wochen besteht. Dies führt dazu, dass, obwohl 4,00 Euro gewollt waren, den TPP de facto nur 3,72 Euro pro Stunde und Kind ausbezahlt werden.

D.h., damit nicht 3,72 Euro zur Auszahlung kommen, sondern mindestens die gewollten 4,00 Euro pro Kind und Stunde, soll der Berechnungsmodus entsprechend angepasst werden.

 

Im Budget 063610 Tageseinrichtungen für Kinder –Freie Träger- sank der Zuschussbedarf leicht. Betrug er im Jahre 2010 noch 3.607.820,00 Euro, so wird er im Jahre 2013 prognostiziert nur noch 3.593.500,00 Euro betragen und zwar trotz der im KiBiz festgelegten 1,5 prozentigen jährlichen Steigerung der Zuschüsse an die Träger von Kindertageseinrichtungen.

Dies gelang u.a. aufgrund des Konnexitätsausgleich des Landes aber auch aufgrund der Tatsache, dass ca. 150 Plätze in Tagespflege geschaffen wurden.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der letzen Sitzung des Jugendhilfeausschuss wurde dieser Tagesordnungspunkt auf Antrag der SPD-Fraktion abgesetzt, weil noch Unklarheiten mit der Vorlage bestehen würden und wegen des Hinweises des Kämmerers, dass die entstehenden Mehrkosten im HSK nicht berücksichtigt seien und den Haushaltsausgleich 2016 ggf. gefährden würden.

Was den Vorbehalt des Kämmerers anbelangt, hat die Verwaltung unter dem Punkt Finanzielle Auswirkungen dargelegt, wie die Kostenentwicklung im Kita-Bereich sich entwickelt hat. Dies berücksichtigend kann die geringfügige Erhöhung des Ansatzes, unter dem Gesichtspunkt der dauerhaften Sicherstellung des auch finanziell günstigeren Angebotes der familiären Tagespflege vom Kämmerer mitgetragen werden.

Somit legt sie dem Jugendhilfeausschuss die Vorlage erneut zur Beratung und Entscheidung vor.

Ab dem 01.08.2013 haben Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder im Rahmen von Kindertagespflege. In Bezug auf den Rechtsanspruch geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Tagespflege als „gleichwertiges Angebot“ zur Kita-Betreuung zu betrachten ist.

Zurzeit werden 99 Kinder in Herzogenrath in Form von Tagespflege betreut.

Die aus Sicht einiger TPP unzureichende Vergütung ihrer erbrachten Leistung wurde in einem Gespräch mit dem Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses und den jugendpolitischen Sprechern der Fraktionen, das am 16.09.2013 stattfand, erneut vorgetragen. Dies wird aber seit Jahren auch auf Landesebene beklagt.

Von der Politik wurde die Verwaltung gebeten, den Sachverhalt zu überprüfen und hierzu vor Einbringung des Haushaltes eine Vorlage zu erarbeiten.

 

Legt man ein mittleres Stundenbudget zugrunde, zahlt die Verwaltung einer TPP, die für das Jugendamt Herzogenrath tätig ist, zurzeit eine Vergütung (Sachaufwand und Förderleistung) von faktisch  rund 3,72 Euro pro Kind und Stunde. Das ist nach der Stadt Eschweiler der höchste der in der Städteregion Aachen gezahlten Vergütungssätze. Zusätzlich werden der 50 prozentige Beitrag zur Sozialversicherung (Renten- und Krankenversicherung für die TPP) sowie der nachgewiesene Betrag zu einer Unfallversicherung aus städt. Mitteln gezahlt.

Der „Bundesverband Tagespflege“ fordert als Existenz sichernde Vergütung eine Summe von 5,50 Euro pro Stunde und Kind. Darin sind aber der Aufwand für die Verpflegung der Kinder und der Aufwand für den hälftigen Beitragssatz zur Sozialversicherung bereits einbezogen.

 

Gleichwohl hat die Verwaltung eine Modellrechnung vorgenommen. Danach würde bereits eine Erhöhung der Vergütung um 0,50 Euro/Stunde, bei dem zurzeit bestehenden Belegungsstatus,  zu jährlichen Mehrkosten von 66.528,00 Euro führen.

 

Bis 2010 beteiligte sich das Land an den Kosten der Tagespflege pro belegten Tagespflegeplatz lediglich mit einem Zuschuss in Höhe von 725,00 Euro/Jahr, dieser wurde im Kindergartenjahr 2010/2011 auf 736,00 Euro/Jahr erhöht und  ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 werden den Kommunen 747,00 Euro/Jahr erstattet. Über den Konnexitätsausgleich wurden den Kommunen für den gesamten Bereich der Betreuung und Förderung von unter dreijährigen Kindern weitere Landesmittel zur Verfügung gestellt. Für die Stadt Herzogenrath ist dies für das Kita-Jahr 2013-2014 nach der Kalkulation des Bereiches Jugend eine Summe 621.426,-- Euro, davon rund 138.000,-- Euro für die Kindertagespflege. Durch diese höheren Landeszuweisungen ist der Zuschussbedarf der Stadt für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege gegenüber 2010 insgesamt gesunken.

 

Eine Umstellung des Abrechnungsmodus von 4 auf 4,3 Wochen ist gerechter (52 Wochen im Jahr dividiert durch 12 Monate) und führt nebenbei dazu, dass die monatlichen Vergütungsbeträge moderat ansteigen. Bisher sind die satzungsmäßigen Wochensätze mit 4 multipliziert worden.

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, das bisherige System ab dem 01.01.2014 abzuändern. Hierzu ist eine Satzungsänderung erforderlich siehe Drucksachen Nr.: (V/2013/367).

Die Zahlung der laufenden Geldleistung kann das Jugendamt nicht davon abhängig machen, dass die TPP auf die Erhebung von Zusatzbeiträgen verzichtet. Eine Ermächtigungsgrundlage für die Möglichkeit, dies etwa durch Satzung festzulegen, ist nicht vorhanden. Das Jugendamt kann lediglich im Wege von freiwilligen Vereinbarungen mit den TPP ausschließen, dass diese zusätzliche Vergütung von den Eltern verlangen.

Vermittelt das Jugendamt selbst eine TPP, mit der es den Rechtsanspruch der Eltern nicht vollständig erfüllen kann, da diese Zuzahlungen fordert, so ist das Jugendamt verpflichtet, die Eltern darauf hinzuweisen. Nachdem die Satzungsänderung vom Jugendhilfeausschuss und vom Rat so beschlossen wird, wird die Verwaltung mit den TPP in Verhandlung treten, mit dem Ziel solche freiwilligen Vereinbarungen zu treffen.

Damit die gute Arbeit, die die Tagespflegepersonen leisten, besser bewältigt werden kann, wird die Verwaltung mit der neuen Fachberatung daran arbeiten, im Verbund mit dem Land Verbesserungen bei den sonstigen Rahmenbedingungen – unter denen familiäre Tagespflege in Herzogenrath momentan agiert  - zu erzielen. Dieses sind zurzeit vorrangig eine noch nicht hinreichend geklärte Vertretungsregelung bei Ausfall einer TPP und die grundsätzliche Verbesserung des Images der Tagespflege.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

In § 23, 24, 90 SGB VIII sowie der §§ 4, 17 und 23 des Gesetzes zur frühen Bildung von Kindern (KiBiz-NRW) sind die Angelegenheiten der Tagespflege gesetzlich geregelt. Auf dieser Grundlage hat der Stadtrat die „Satzung der Stadt Herzogenrath über die Inanspruchnahme von Angeboten  in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in  Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege – Kinderfördersatzung – (Kfs) vom 01.08.2013 beschlossen.

Hierin ist auch die Vergütung der TPP geregelt. Diese soll angemessen und ausreichend sein.

 

Hinweis des Kämmerers:

 

Mittel sind im HSK nicht eingeplant. Entweder Einsparungen an anderer Stelle oder weitere Steuererhöhungen erforderlich.

 

Diese Auffassung wird von der Verwaltungsleitung nicht geteilt, da bereits erhebliche finanzielle Mittel (Konnexität) in dieses Budget eingeflossen sind.  (s. Hinweis unter Finanzielle Auswirkungen)

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage

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Anlagen

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