Sitzungsvorlage - V/2013/371

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Vertrag über die Zusammenarbeit im Rahmen der  „Familiären Tagespflege von  Kindern“ gem. § 23 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)

zwischen der Stadt Herzogenrath und dem FrauenKommunikationszentrum Herzogenrath e.V. zustimmend zur Kenntnis.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

x

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Gemäß Vertrag erhält der Träger für die dort beschriebenen Leistungen einen Zuschuss i.H. von 10.800,00 Euro p.A.

 

Haushaltsmittel stehen im Budget 0636520 zur Verfügung 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat beschlossen das Sachgebiet Familiäre Tagespflege gemäß

§ 23 SGB VIII ab dem 01.01.2014 neu zu konzipieren (s. Drucksachen Nr.: V/2013/043).

In diesem Zusammenhang erhielt die Verwaltung den Auftrag, den bestehenden Vertrag zwischen der Stadt und dem FrauenKomm Herzogenrath e.V. zum 31.12.2013 auslaufen zu lassen.

Mit dem Träger sollte neu verabredet werden, wie die Grundqualifizierung der Tagespflegepersonen, deren laufende Fortbildung, die Reflexionstreffen der Tagespflegepersonen (TPP) und die Fachberatung der TPP künftig strukturiert und durchgeführt werden können.

Grundsätzlich stellt die Verwaltung fest, dass die Zusammenarbeit mit diesem Träger bisher in allen vorgenannten Aufgabenbereichen äußerst positiv verlaufen ist.

Insbesondere hat sich bewährt, dass es vor Ort einen Träger gibt, der die Zertifizierung besitzt, die erforderliche Grundqualifikation für TPP durchführen zu können.

Das zentral gelegene Raumangebot des FrauenKomm zur Durchführung der Grundqualifizierungen, den regelmäßigen Fortbildungen sowie den Austauschtreffen der TPP hat sich ebenfalls als vorteilhaft dargestellt.

Die dort beschäftigte Fachkraft, führt seit vielen Jahren die Grundqualifizierung für neue TPP durch und steht im beschränkten Maße für Fachberatung der TPP zur Verfügung.

Auf deren Kompetenz und Erfahrung soll auch in Zukunft nicht verzichtet werden.

Am 11.11.2013 fand im Jugendamt ein Gespräch mit der Geschäftsführerin des Vereines statt. Ergebnis war, dass der Verein sich die Fortsetzung einer Zusammenarbeit mit dem Jugendamt unter den bisherigen Bedingungen weiter vorstellen kann.

Deshalb hat sich die Verwaltung aus den vorgenannten Gründen entschlossen, den auslaufenden Vertrag zunächst mit einer Laufzeit von einem Jahr neu zu zeichnen.

 

Sobald die neue Fachberaterin des Jugendamtes ihre Arbeit aufgenommen hat, wird es weitere Absprachen mit dem Träger über die zukünftige Strukturierung der Zusammenarbeit geben. 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

In § 23, 24, 90 SGB VIII sowie der §§ 4, 17 und 23 des Gesetzes zur frühen Bildung von Kindern (KiBiz) sind die Angelegenheiten der Tagespflege gesetzlich geregelt. Auf dieser Grundlage hat der Stadtrat die „Satzung der Stadt Herzogenrath über die Inanspruchnahme von Angeboten  in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in  Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege – Kinderfördersatzung – (Kfs) vom 16.05.2013 beschlossen.

Die Zusammenarbeit mit dem FrauenKomm Herzogenrath e.V. ist in einem Vertrag geregelt.

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

 

ja

 

nein

 

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Mitteilung gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz muss erfolgen:

(bei Vergabe von Aufträgen oder Vermögensveräußerungen über 200.000 €)

 

 

ja

 

nein

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

Anlage/n:

 

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Anlagen

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