Sitzungsvorlage - V/2013/374

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Bestellung von Herrn Peter Arz als beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss durch das Polizeipräsidium Aachen zu Kenntnis.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach § 4 Abs. 1 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte und beratende Mitglieder nach Absatz 3 an. Gemäß Abs. 3 Buchstabe f) ist ein/e Vertreter/in der Polizei, die/der vom Polizeipräsidenten in Aachen bestellt wird, beratendes Mitglied.

Mit Schreiben vom 09.10.2013 teilt das Polizeipräsidium Aachen mit, dass der bisher hiermit beauftragte Kiminalhauptkommissar Udo Bertram aus dieser Funktion ausscheidet.

Statt seiner wird mit gleichem Schreiben der Kriminalhauptkommissar Peter Arz  benannt. Sein persönlicher Vertreter bleibt der KHK Franz Schmitz.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 4 Abs. 2 des Ausführungsgesetzes NRW zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG-KJHG) enthält u.a. folgende Vorschrift:

„Die stimmberechtigten Mitglieder werden für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft von dieser gewählt. Sie üben ihre Tätigkeit nach Ablauf der Wahlzeit

bis zum Zusammenkommen des neu gewählten Jugendhilfeausschusses aus. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus, so ist ein Ersatzmitglied für den Rest der Wahlzeit auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen hatte, zu wählen. Zum stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses kann nur gewählt werden, wer der Vertretungskörperschaft angehören kann.“

In § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath sind die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses aufgeführt. Diese werden jeweils von der zuständigen Stelle bestellt.

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

 

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Anlagen

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