Sitzungsvorlage - V/2013/322
Grunddaten
- Betreff:
-
Abfallgebühren der Stadt Herzogenrath hier: Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 Bau und Betrieb
- Beteiligt:
- Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung; Bürgermeisterbüro; Fachbereich 6 Finanzen; Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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05.12.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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17.12.2013
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die als Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2014 für die Kommunale Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt Herzogenrath zur Kenntnis.
Die Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 13.12.2011 bleibt unverändert in Kraft.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
X | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X | ja |
| nein |
X | im Ergebnisplan |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen | 4.723.164 | Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten, die durch die Inanspruchnahme der Abfallentsorgungsleistungen der Stadt Herzogenrath gemäß der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath sowie durch die Benutzung der Kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung AöR in der Stadt Herzogenrath nach den Regelungen der Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet der RegioEntsorgung in den jeweils gültigen Fassungen, entstehen, nicht übersteigen und decken (§ 6 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Herzogenrath hat zuletzt mit Beschluss vom 16.12.2008 die Abfallgebühren ab dem 01.01.2009 bis auf weiteres wie folgt festgesetzt:
60 l Restabfallbehälter | 168,48 €/Jahr |
120 l Restabfallbehälter | 336,96 €/Jahr |
240 l Restabfallbehälter | 673,92 €/Jahr |
1.100 l Restabfallbehälter | 3.090,36 €/Jahr |
Restabfallsäcke (35 l) | 2,50 €/Stück |
Grünabfallsäcke (Laubsäcke) (80 l) | 2,60 €/Stück |
Die Gebühr für einen 120 l Bioabfallbehälter beträgt seit dem 01.01.2007: 30,00 €/Jahr.
1.) Gebührennachkalkulation 2012 / Sonderrücklage der Stadt Herzogenrath
Die Nachkalkulation des Jahres 2012 schließt mit einer Kostenüberdeckung in Höhe von 85.812,46 € ab.
Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen an Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Das heißt, Kostenüberdeckungen aus dem Jahr 2010 sind zwingend bis zum Jahr 2014 abzurechnen.
Im Jahr 2010 ist eine Kostenüberdeckung in Höhe von 132.577,17 € festgestellt worden. Dementsprechend wird in der Gebührenkalkulation des Jahres 2014 ein gleichlautender Betrag als Einnahme (Rücklagenentnahme) verbucht, so dass hier der gesetzlich erforderliche Ausgleich erfolgt.
Die restlichen Rücklagemittel sollen in den Folgejahren zur Deckung von allgemeinen Kostensteigerungen, die aufgrund möglicher Änderungen der wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen (z.B. „Wertstofftonne“ ab 2015, Altpapiervergütung ab 2015) zu erwarten sind, dienen, um so Gebührenstabilität zu gewährleisten bzw. Gebührensprünge zu vermeiden.
2.) Nachkalkulation der RegioEntsorgung AöR für das Jahr 2012
Die Finanzierung des Kommunalunternehmens erfolgt über eine Zuweisung des Zweckverbands RegioEntsorgung, die die betrieblichen Aufwendungen der RegioEntsorgung AöR abdeckt. Dabei erfolgt die genaue Zuordnung der einzelnen Leistungen in den jeweiligen verbandsangehörigen Städten und Gemeinden.
Die nach Abschluss eines Kalenderjahres zu erstellende Nachkalkulation für das Vorjahr stellt die IST-Kosten für die erbrachten Dienstleistungen der RegioEntsorgung AöR in den jeweiligen Städten und Gemeinden dar. In den einzelnen Kommunen festgestellte Kostenüber-/unterdeckungen werden gemäß den Vorschriften des § 6 KAG NRW in die Zuweisungsberechnungen der vier Folgejahre einbezogen.
Die Sammlung und der Transport der Abfälle in Herzogenrath verliefen im Jahr 2012 problemlos.
Die genehmigte Nachkalkulation der RegioEntsorgung AöR für das Jahr 2012 schließt für die Stadt Herzogenrath mit einer Kostenunterdeckung in Höhe von 9.303,-- €.
Die Kostenunterdeckung in Höhe von 9.303,-- € wird nach den Regelungen des § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW bereits im Wirtschaftsplan 2014 der RegioEntsorgung AöR bei der Stadt Herzogenrath vollständig ausgeglichen und kostendeckend berücksichtigt.
In regelmäßigen Abständen wird über den aktuellen Stand der Wirtschaftsentwicklung des Kommunalunternehmens im Abfallwirtschaftsbeirat der RegioEntsorgung berichtet, so dass eine transparente Darstellung der abfallwirtschaftlichen Vorgänge und ein einheitlicher Kenntnisstand unter den politischen Beiratsmitgliedern gewährleistet sind.
3.) Kurze Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2014:
Auf der Grundlage der dem Zweckverband RegioEntsorgung übertragenen Aufgaben und Zuständigkeiten hat der Zweckverband die voraussichtlich im Jahr 2014 anfallenden Kosten für die Sammlung und den Transport des Restabfalls, Bioabfalls, Altpapiers, Sperrmülls, Elektroschrott und Altmetall mittels Containern sowie für die Verwaltung der Abfuhrlogistik und den Betrieb des Wertstoffhofes in Herzogenrath kalkuliert und der Stadtverwaltung die Ergebnisse im Rahmen eines vorläufigen Wirtschaftsplanes 2014 mitgeteilt.
Der Wirtschaftsplan 2014 der RegioEntsorgung und RegioEntsorgung AöR wird am 16.12.2013 von der Verbandsversammlung / dem Verwaltungsrat beschlossen.
Der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) hat am 11.10.2013 die für das Jahr 2014 geltenden Entsorgungsgebühren beschlossen.
Die Grundgebühr des ZEW bleibt unverändert bei 14,60 €/Einwohner. Die Verbrennungsgebühren (Restmüll/Sperrmüll) ändern sich ebenfalls nicht und bleiben bei 177,92 €/t. Die Entsorgungsgebühren für den Bioabfall bleiben auch stabil bei 80,40 €/t.
Als Neuerung wurden von der RegioEntsorgung AöR in Abstimmung mit der der Stadt Herzogenrath im Jahr 2013 insgesamt acht Sammelcontainer für Elektrokleingeräte und Altmetall im Stadtgebiet aufgestellt (davon einer auf dem Wertstoffhof). Die zusätzlichen Kosten für die Bereitstellung der Container liegen insgesamt bei 17.747,-- €/a.
Die Mehrkosten in Höhe von ca. 17.747.-- € jährlich sind vor dem Hintergrund des besseren Dienstleistungsangebotes und der umweltpolitischen Vorgaben und Zielsetzungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gerechtfertigt und haben keinen Einfluss auf die Höhe der Abfallgebühren 2014 (= ca. 0,38 % der Gesamtausgaben).
Erläuterungen zur abfallwirtschaftlichen Entwicklung im Einzelnen:
3.1.) RegioEntsorgung AöR (Allgemeines):
- | Bei den Personalkosten ist neu, dass im Bereich Fahrer/Lader und Wertstattmitarbeiter aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Urteils aus 2012 Umkleidezeiten als Arbeitszeit gelten. Im Wirtschaftsplan 2014 wurden deshalb für das gesamte Verbandsgebiet entsprechend höhere Personalkosten berücksichtigt. Die restlichen Beträge ergeben sich aus Tarifsteigerungen und Umgruppierungen. Die Personalstundensätze steigen im BDE Bereich daher um insgesamt 7,4 %.
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- | Die Erlöse aus der Vermarktung des Altpapiers sind für das Jahr 2014 aufgrund vertraglicher Vereinbarungen gesichert.
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- | Im Fuhrpark werden im Jahr 2014 vier alte Fahrzeuge durch neue ersetzt. Die Fahrzeugstundensätze sind um 0,8 % gestiegen. Bei der Instandhaltung wurden weitere Anpassungen aufgrund von Erfahrungswerten vorgenommen.
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- | Unsicherheiten auf der Kostenseite bestehen insbesondere im Bereich der Kraftstoffe, da die Preisänderungen von der jeweiligen Marktsituation abhängig sind.
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3.2.) Wertstoffhof in der Stadt Herzogenrath
Zum 01.04.2012 wurde erfolgreich der Wertstoffhof der RegioEntsorgung AöR auf dem Gelände des Bauhofes der Stadt Herzogenrath in der Eygelshovener Straße 69a eröffnet. Das zusätzliche Entsorgungsangebot der RegioEntsorgung AöR für die Herzogenrather Bürgerinnen und Bürger wird durchweg positiv angenommen und bewertet.
Für den Betrieb des Wertstoffhofes ergeben sich für das Jahr 2014 prognostizierte Kosten (Logistik-, Personal-, Sachkosten usw.) in Höhe von 69.124,-- € (2013: 71.000,-- €).
Die Hochrechnungen der Abfallmengen ergeben für das Jahr 2013 folgende geschätzte Erfassungsmengen auf dem Wertstoffhof:
- Grünschnitt: | ca. 585 t./a. |
- Sperrmüll: | ca. 176 t./a. |
- Altholz: | ca. 363 t./a. |
- Metall: | ca. 19 t./a. |
- Papier | ca. 54 t./a. |
- Hartkunststoffe | ca. 45 t./a. |
Die Kosten für die Entsorgung der einzelnen Fraktionen und die Erlöse für die Vermarktung des Altpapiers (Bringsystem) sind in den in der Kalkulation allgemein angegebenen Abfallmengen enthalten. Dem stehen nur geringe Einsparungen bei den Abfallmengen im Holsystem (Grünschnitt, Sperrmüll, Altholz) gegenüber.
3.3.) Stadt Herzogenrath:
- | Die Verwaltungs- und Betriebskosten der Stadt Herzogenrath steigen leicht um 5,92 %. Dies ist im Wesentlichen auf eine leichte Erhöhung der Kosten für das Einsammeln von verbotswidrigen Abfallablagerungen auf den der Allgemeinheit frei zugänglichen Grundstücken („Wilder Müll“) und der Aufstellung, Instandhaltung und Leerung der Straßenpapierkörbe zurückzuführen.
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- | Die Einnahmen aus dem Verkauf der amtlichen Abfallsäcke wurden entsprechend den Entwicklungen des Jahres 2013 angepasst.
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- | Die Anzahl der Bewegungen beim Behältertausch bleiben stabil. Die meisten Privathaushalte haben ihr Restabfallbehältervolumen bereits auf das erforderliche Maß reduziert. Bei der Prognose des durchschnittlichen (Restabfall-)Gefäßvolumens wird im Jahr 2014 aufgrund der Erschließung neuer Wohnbaugebiete von einer marginalen Steigerung ausgegangen (+0,49 %). Bei den Bioabfallbehältern hielt der ansteigende Trend in 2013 an, jedoch stellt sich auch hier eine spürbare Reduzierung der Frequenz ein. Die Verwaltung geht hier von einem um 0,08 % erhöhtem Gefäßvolumen aus.
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Die von der RegioEntsorgung AöR für 2014 kalkulierten Kosten für das Einsammeln und Befördern der im Gemeindegebiet Herzogenrath gesammelten und überlassenen Abfälle (ohne Entsorgungskosten/Verwertungserlöse) haben sich gegenüber den prognostizierten Kosten des Jahres 2013 um 2,03 % erhöht.
Weitere Erläuterungen zu der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2014 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die erstellte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2014 kommt insgesamt zu einer prognostizierten Erhöhung der Gesamtausgaben um 2,99 % gegenüber der Vorjahreskalkulation (ca. 136,9 T€). Ursächlich hierfür sind wie beschrieben allgemeine Kostensteigerungen und die Verschiebung der Position „Interne Verrechnung „DSD“ zur Einnahmeseite. Die Position „Interne Verrechung DSD“ wurde bisher bei den Ausgaben kostenmindernd berücksichtigt.
Die neben den Gebühren für die Bioabfallbehälter erzielten Einnahmen beinhalten auch die Erlöse für die Vermarktung des in Herzogenrath gesammelten Altpapiers. Die erzielten Erlöse werden vollständig zur Deckung der entstehenden Kosten eingesetzt und dienen so unmittelbar der Reduzierung der notwendigen Gebühreneinnahmen für die Abfallentsorgung in Herzogenrath.
Bis hierhin wäre eine Erhöhung der Abfallgebühren für das Jahr 2014 um durchschnittlich 2,50 % erforderlich.
Wie jedoch bereits oben ausgeführt sind Rücklagemittel in Höhe von 132.577,17 € aus dem Jahr 2010 an den Gebührenzahler zu erstatten.
Die für eine Kostendeckung erforderlichen Gebühreneinnahmen sinken daher insgesamt geringfügig um 0,30 % gegenüber dem Jahr 2013 (-11,6 T€).
Infolge des leicht gestiegenen Gefäßvolumens, auf das sich die erforderlichen Gebühreneinnahmen verteilen, ist das Resultat 2014 eine marginal geringere Litergebühr für die Restabfallbehälter im Verhältnis zum Jahr 2013 (2013: 2,804019 €/Liter, 2014: 2,781986 €/Liter).
Die für die gesetzlich geforderte Kostendeckung im Gebührenhaushalt erforderlichen Gebühreneinnahmen sinken also nur in äußerst geringem Umfang (-0,79 %) und lassen vor dem Hintergrund der in einer jeden Prognose enthaltenen Unwägbarkeiten keine Gebührensenkung zu.
Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung dem Stadtrat die Abfallgebühren 2014 nicht zu verändern.
Eine Änderung der aktuell gültigen Gebührensätze in der Gebührensatzung vom 26.09.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath in der Fassung vom 13.12.2011 wäre dann nicht erforderlich.
Rechtliche Grundlagen:
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NRW), Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG NRW), Abfallsatzung des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW), Gebührensatzung des ZEW für die Abfallentsorgung, Zweckverbandssatzung des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung, Satzung des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts, über der Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet der RegioEntsorgung, Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath in den jeweilig gültigen Fassungen.
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Die vorgelegten Ansätze für die Abfallgebührenkalkulation 2014 konnten nachvollzogen werden. Zum Vorjahr wurden erstmalig die Kosten für die neuaufgestellten Elektrokleingeräte – Container eingestellt. Insgesamt steigen die prognostizierten Ausgaben um 2,63 % bei fast gleichbleibenden sonstigen Einnahmen, so dass die Gebühren nur aufgrund der Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2010 konstant gehalten werden können.
Gegen die vorgelegten Abfallgebührenkalkulation bestehen seitens der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.
Anlage/n:
1. Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2014
2. Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2014 im Einzelnen
Anlagen
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