Sitzungsvorlage - V/2013/323

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte 10. Änderung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Herzogenrath.

 

Die neuen Gebührensätze treten am 01.01.2014 in Kraft.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

X

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

X

ja

 

nein

 

 

X

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto: 542920 (Gebührenbedarf)

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

191.100,--

Euro.

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

Bei dem Produkt 1254510 – Straßenreinigung/Winterdienst ist die vom KAG NRW geforderte Kostendeckung durch Anpassung der Straßenreinigungsgebühren gewährleistet. Dabei bleibt der erforderliche städtische Anteil in angemessener Höhe unberücksichtigt.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Gebührenkalkulation für das Jahr 2014:

 

Straßenreinigung:

 

Der Dienstleistungsvertrag mit dem zurzeit beauftragten Straßenreinigungsunternehmen endet mit Ablauf des 31.12.2013. Aus diesem Grund hat die Verwaltung die maschinelle Straßenreinigung im Stadtgebiet Herzogenrath für die Zeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2017 europaweit öffentlich ausgeschrieben.

 

Das wirtschaftlichste Angebot lag ca. 5,5 % über dem aktuellen Preis, aber deutlich unterhalb der erwarteten geschätzten Kosten, so dass erfreulicherweise nur eine geringe Erhöhung der Gebührensätze infolge des Ausschreibungsergebnisses notwendig wird.

 

Der aktuelle Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst hat noch eine Laufzeit bis zum 28.02.2014. Ausgehend von dem damaligen Tarifergebnis wird in 2014 mit weiter steigenden Lohnkosten im Öffentlichen Dienst gerechnet. Dies hat höhere Kosten bei den städtischen Personalausgaben zur Folge. Sowohl die Kostensteigerungen in der Entsorgungswirtschaft als auch die Lohnerhöhungen im Öffentlichen Dienst sind unmittelbare Grundlagen der Gebührenfestsetzung für das kommende Jahr.

 

Die Kosten für die Straßenreinigung (maschinelle und manuelle Reinigung) erhöhen sich ggü. dem Vorjahr insgesamt um 4,78 %.

 

Winterdienst:

 

Die Kostenentwicklung für den Winterdienst ist weiterhin von den langen und harten Wintern 2009/2010 und 2010/2011 geprägt, so dass die durchschnittlichen Kosten hoch bleiben. Im vergangenen Winter mussten im Vergleich zu dem Vorjahr wieder mehr Winterdiensteinsätze gefahren werden. Die Einsatzstunden für Fahrer und Beifahrer beliefen sich im Jahr 2012 auf insgesamt 557 Stunden (2011: 243 Stunden). Auch weiter steigende Betriebskosten und hohe Ausgaben für Streusalz müssen in der Gebührenkalkulation 2014 berücksichtigt werden. Denn bei der Ermittlung der voraussichtlichen Einsatzstunden und Betriebskosten für das Jahr 2014 wird auf die Durchschnittswerte der Vorjahre zurückgegriffen (Betrachtungszeitraum: 10 Jahre). Dies ist sachgerecht, um witterungs- und jahreszeitlich bedingte Schwankungen auszugleichen und Gebührensprünge zu verhindern.

 

Die Kalkulation führt schließlich zu dem Ergebnis, dass die voraussichtlichen Kosten für den Winterdienst (ohne Abschreibungen, Zinsen und Innere Verrechnungen) um 2,87 % gegenüber dem Vorjahr angehoben werden müssen. Die Einbeziehung der leicht reduzierten kalkulatorischen Kosten für die Feuchtsalzanlage, das dritte Salzsilo, eines Streugerätes und zwei neuer Schneepflüge sowie Einsparungen bei den Inneren Verrechnungen führen schließlich zu einer geringen prognostizierten Erhöhung der Gesamtkosten für den Winterdienst um 0,95 % gegenüber dem Vorjahr.

 

Zusammenfassung:

 

Zusammengefasst erhöhen sich die Kosten für die Straßenreinigung und den Winterdienst um insgesamt 2,08 %.

 

Auswirkungen für die Gebührenzahler:

 

Die oben geschilderten Kostenerhöhungen, besonders bei der Sommerreinigung (wegen Ausschreibung) und in den Bereichen Personal und Fahrzeuge (Winterdienst), führen dazu, dass die Gebühren für die Reinigungsklassen S1 und S2 um insgesamt 4 Cent auf 1,38 € je Frontmeter und Jahr (+2,99 %) angehoben werden müssen. Bei einer angenommenen Frontmeterlänge von 10 m ergeben sich damit für die Grundstückseigentümer jährliche Mehrbelastungen von 40 Cent.

 

Bei der in den Innenstädten maßgeblichen Reinigungsklasse S6 ist erfreulicherweise auch nur eine moderate Erhöhung der Gebühren um 3 Cent auf 5,07 € je Frontmeter und Jahr erforderlich (+0,60 %). Hier ergeben sich bei einer angenommenen Frontlänge von 10 m jährliche Mehrbelastungen für die Grundstückseigentümer von 30 Cent.

 

Der Gebührensatz für den Winterdienst, Reinigungsklasse S5, steigt lediglich um 1 Cent auf 0,71 € je Frontmeter und Jahr (+1,43 %). Damit einhergehend ist bei einer angenommenen Frontlänge von 10 m eine jährliche Mehrbelastung für die Grundstückseigentümer in Höhe von 10 Cent.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Straßenreinigungsgebühren anzupassen und ab dem

01.01.2014 wie folgt festzusetzen:

 

Reinigungsklasse

Gebühr

2013

Gebühr ab

01.01.2014

S1         (überörtliche Hauptverkehrsstraßen, wöchentliche

              Reinigung inkl. Winterdienst)

1,34

1,38

S2         (Haupterschließungs- und innerörtliche Verbindungs-

              Straßen, wöchentliche Reinigung inkl. Winterdienst)

1,34

1,38

S5         (nur Winterwartung auf den Hauptfahrbahnen durch

             die Stadt)

0,70

0,71

S6         (arbeitstägliche, manuelle Straßenreinigung)

 

5,04

5,07

 

 

2. Änderung/Ergänzung des Straßenverzeichnisses:

 

Nach § 2 Abs. 1 Satz 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Herzogenrath vom 01.01.2005 (Satzung) ist das Straßenverzeichnis Bestandteil der Satzung. Die Reinigung und Winterwartung der aufgeführten Straßen wird in dem in § 3 der Satzung festgesetzten Umfang auf die Grundstückseigentümer übertragen.

 

Aufgrund der Erschließung neuer Baugebiete und der Widmung von Straßen im Stadtgebiet Herzogenrath ist eine Aktualisierung des Straßenverzeichnisses erforderlich.

 

Das Straßenverzeichnis ist um folgende Straßen zu ergänzen bzw. zu ändern:

 

A.) Stadtteil Herzogenrath-Mitte (Anlage 1):

 

Straße:

Einstufung in Reinigungsklasse

nach § 3 der Satzung:

Am Ritzerfelder Hof

U

Emmy-Noether-Straße

U

 

 

B.) Stadtteil Merkstein (Anlage 3):

 

Straße:

Einstufung in Reinigungsklasse

nach § 3 der Satzung:

Römerplatz Haus-Nr. 2-8

S5

Römerplatz Haus-Nr. 1-29

alt: Reinigungsklasse S5

neu: Reinigungsklasse U

 

 

Erläuterungen zu der Einstufung in Reinigungsklassen:

 

A.)

Die Straßen sind neu hergestellt worden und als Gemeindestraßen entsprechend ihrer Funktion als verkehrsberuhigter Bereich eingestuft. Die Übertragung der Reinigung und Winterwartung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen sowie Parkbuchten auf die Anlieger ist grundsätzlich zumutbar und aus Gründen der Gleichbehandlung angezeigt.

 

B.)

Redaktionelle Änderung: In der Straße Römerplatz 1-29 wird tatsächlich kein Winterdienst von der Stadt durchgeführt. Es handelt sich bei diesem Teilabschnitt der Straße um eine reine Anliegerstraße, die nicht gefährlich und verkehrswichtig im Sinne des Straßenreinigungsrechts ist. Die Übertragung der Reinigung und Winterwartung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen sowie Parkbuchten auf die Anlieger ist grundsätzlich zumutbar und aus Gründen der Gleichbehandlung angezeigt.

 

Die Verwaltung schlägt vor die als Anlage beigefügte 10. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Herzogenrath zu beschließen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Kommunalabgabengesetz für das

Land Nordrhein-Westfalen, Straßenreinigungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

Die Beratung und örtliche Rechnungsprüfung hat die vorliegende Gebührenberechnung zur Straßenreinigung geprüft. Durch die europaweite Ausschreibung der Dienstleistung Straßenreinigung wurden die vorher geschätzten Kosten unterschritten. Trotzdem ist eine Kostensteigerung zum jetzigen Preisniveau von 5,5 % zu verzeichnen gewesen.  Dies hat zur Folge dass die Gebührensätze geringfügig angepasst werden mussten.

 

Die Ansätze der Gebührenkalkulation werden anerkannt.

 

Gegen die vorgelegte Neufestsetzung der Straßenreinigungsgebühren in den Klassen S 1,  S 2, S 5 und S 6 bestehen seitens der Beratung und örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

 

Anlage/n:

1.)              10. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt         Herzogenrath vom 17.12.2013

2.)              Gebührenbedarfsberechnung 2014

Reduzieren

Anlagen

Loading...