Sitzungsvorlage - V/2013/366
Grunddaten
- Betreff:
-
5. Änderung der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Friedhofssatzung) vom 19.12.2003
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 Bau und Betrieb
- Beteiligt:
- Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung; Bürgermeisterbüro; Dezernat 3 bis 2017; Fachbereich 4.1 Betrieb; Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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05.12.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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17.12.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Bestattungskultur hat sich in den vergangenen Jahren erheblich gewandelt. Familiäre Netzwerke stehen längst nicht mehr allen Menschen zur Verfügung. Häufig verbleiben Eltern oder Großeltern in ihrem bisherigen Umfeld, während die Kinder und Enkelkinder aus beruflichen oder persönlichen Gründen einen anderen Lebensmittelpunkt wählen. Die Verwandten und Angehörigen sind deshalb oftmals nicht in der Lage, eine regelmäßige Pflege der Grabstätten sicherzustellen. Darüber hinaus möchten immer weniger Menschen ihren Angehörigen die langjährige Grabpflege aufbürden. Es verwundert insofern nicht, dass das Interesse an pflegeleichten Grabstätten ständig steigt.
Mit ihrem vielfältigen Bestattungsangebot kommt die Stadt Herzogenrath seit vielen Jahren den Wünschen der Verstorbenen und Hinterbliebenen in besonderer Weise entgegen. Gleichwohl erkennt auch die Friedhofsverwaltung in jüngster Zeit eine steigende Nachfrage nach pflegeleichten Grabstätten und insbesondere naturnahen Bestattungsformen.
Vor diesem Hintergrund hat der Bau- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 25.06.2013 beschlossen, das Bestattungsangebot auf den Herzogenrather Friedhöfen nochmals zu erweitern (vgl. V/2013/114-E01).
Ab dem 01.01.2014 wird daher folgende neue Bestattungsart angeboten:
Urnenreihengrabstätten mit liegender Gedenktafel in besonderer Lage unter Bäumen
Bei dieser naturnahen Bestattungsart werden die Urnen wurzelschonend im Kronentraufbereich der Bäume eingebracht. Zum Schutz der Bäume hat die Beisetzung außerdem in einer kompostierbaren Aschekapsel aus Naturfasern oder anderen schnell vergänglichen pflanzlichen Stoffen zu erfolgen. Gleiches gilt für die Verwendung von Schmuck- oder Überurnen.
Da es sich um Urnenreihengrabstätten handelt, werden die Grabstätten der Reihe nach belegt und im Todesfall zur Beisetzung einer Asche für die Dauer der 30-jährigen Ruhefrist abgegeben. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes nach Ablauf der der 30-jährigen Ruhefrist ist nicht möglich.
Die regelmäßige Pflege der Grabstätten obliegt den Mitarbeitern des Bereiches 4.1 - Betrieb und ist mit dem Erwerb der Grabstätte abgegolten. Sollte ein Baum im Laufe der Ruhefrist absterben oder aus Sicherheitsgründen gefällt werden müssen, schafft die Friedhofsverwaltung Ersatz durch Pflanzung eines neuen Baumes.
Zur namentlichen Kennzeichnung der Grabstätte wird ebenerdig im Boden eine Natursteinplatte im Format 0,40 m x 0,30 m eingebaut. Der Einbau der Natursteinplatte erfolgt durch die Mitarbeiter des Bereiches 4.1 - Betrieb. Die Platte kann von den Hinterbliebenen mit Namen, Geburts- und Todestag beschriftet werden. Bepflanzungen, Grabvasen oder sonstiger Grabschmuck sind nicht zugelassen.
Mit Blick auf die vorhandenen Bäume, Gehölze und Baumgruppen schlägt die Verwaltung vor, die neue Grabart zunächst stadtteilbezogen auf dem Waldfriedhof in Herzogenrath-Mitte, dem Friedhof Oststraße in Kohlscheid sowie dem Friedhof Lange Hecke in Merkstein einzuführen.
Die städtische Friedhofssatzung ist dementsprechend zu überarbeiten und um die neue Grabart zu ergänzen. Weiterhin wurde die Bestattungszeit an Samstagen aus organisatorischen Gründen angepasst.
Die Verwaltung empfiehlt, die als Anlage 1 beigefügte 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath zu beschließen. Die Änderungen sollen am 01.01.2014 in Kraft treten.
Rechtliche Grundlagen:
§ 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW), § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Gegen die vorgelegte Satzungsänderung bestehen seitens der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.
Anlage/n:
a) 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath vom 19.12.2003 (Anlage 1)
b) Synopse (Anlage 2)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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52,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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48,5 kB
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