Sitzungsvorlage - V/2013/367

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss beschließt der Stadtrat zur Anpassung der laufenden Geldleistung für Tagespflegepersonen gem. § 23 SGB VIII die  beigefügte Satzung  über die Änderung der Satzung der Stadt Herzogenrath über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 28.10.2008 – Kinderfördersatzung (Kfs) – in der Fassung der Änderungssatzung vom 16.05.2013.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die administrative Umsetzung der unter Drucksachen Nr.: V/2013/291-E01 dargelegten Anpassung der laufenden Geldleistungen für Tagespflegepersonen im Sinne von § 23 SGB VIII bedingt zwingend eine Änderung der bestehenden Kinderfördersatzung (Kfs). Durch die Änderungssatzung werden konkret die in § 10 Kfs festgeschriebenen Fördersätze im Sinne der Beschlusslage zu TOP ... angehoben.

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird neben dem Entwurf der Änderungssatzung zusätzlich ein Gesamtsatzungsentwurf beigefügt.

 

Rechtliche Grundlagen;

 

Analog Drucksachen-Nr. V/2013/291-E01

 

 

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

 

ja

 

nein

 

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Mitteilung gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz muss erfolgen:

(bei Vergabe von Aufträgen oder Vermögensveräußerungen über 200.000 €)

 

 

ja

 

nein

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

Anlage/n:

 

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Anlagen

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