Sitzungsvorlage - V/2013/377

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den Entwurf zur Neuaufstellung des LEP – NRW zu prüfen und eine Stellungnahme unter Berücksichtigung der Ausführungen des Städte- und Gemeindebundes abzugeben.

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Landesregierung hat am 25. Juni 2013 den Entwurf des neuen Landesentwicklungsplanes Nordrheinwestfalen (LEP NRW) gebilligt und das zu seiner Aufstellung erforderliche Beteiligungsverfahren beschlossen. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden nun auch die Kommunen aufgefordert, ihre Stellungnahmen bis zum 28. Februar 2014 abzugeben. Die Verfahrensunterlagen können auf der Internetseite der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen eingesehen und heruntergeladen werden (www.nrw.de/landesplanung/).

 

Der Ausschuss für Städtebau, Bauwesen und Landesplanung des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie die Kleine Kommission haben den LEP-Entwurf in ihren Sitzungen am 01.10.2013 und am 04.10.2013 eingehend beraten und dazu eine umfassende Bewertung der kommunalrelevanten Festlegungen einstimmig beschlossen. Die Bewertung des Entwurfs des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP 2013) des Städte- und Gemeindebunds Nordrhein-Westfalen ist als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung ist der Ansicht, dass in jedem Fall eine Stellungnahme der Stadt Herzogenrath unter Berücksichtigung der Ausführungen des Städte- und Gemeindebundes NRW abgegeben werden sollte.

Seitens der Verwaltung erfolgt darüber hinaus zur Zeit die Prüfung etwaiger konkreter Auswirkungen der Inhalte des LEP 2013 auf das Gebiet der Stadt Herzogenrath. Sollten sich hierbei für die Stadt negative Auswirkungen des LEP 2013 ergeben, wird dazu in Ergänzung der Ausführungen des Städte- und Gemeindebundes ebenfalls eine entsprechende Stellungnahme abgegeben werden.

 

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Raumordnungsgesetz (ROG)

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

Die Bewertung des Entwurfs des Landesentwicklungsplans NRW des Städte- und Gemeindebunds NRW ist in Allris hinterlegt. Den Fraktionen wurden ausreichend Druckexemplare zur Verfügung gestellt.

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Anlagen

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