Sitzungsvorlage - V/2013/328

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den als Anlage beigefügten V. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 16.12.2008, sowie die Gebührenkalkulation 2014 für die getrennten Abwassergebühren und Kleinkläranlagen zu beschließen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

x

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

 

Gemäß § 6 Absatz 1 KAG NRW ist bei kostenrechnenden Einrichtungen eine Kostendeckung zu erzielen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath hat zuletzt in seiner Sitzung am 11.12.2012 den Gebührensatz für Schmutzwasser auf 3,40 Euro je Kubikmeter und für Niederschlagswasser auf 0,94 Euro je Quadratmeter bebauter und/oder versiegelter Fläche festgesetzt. Die Gebühr für Kleinkläranlagen wurde mit 31,30 Euro je Kubikmeter beschlossen.

 

Um bei der kostenrechnenden Einrichtung Abwasser die gesetzlich vorgeschriebene Kostendeckung gemäß § 6 Absatz 1 KAG NRW zu erzielen, ist eine Gebührenerhöhung bei den getrennten Abwassergebühren für das Jahr 2014 erforderlich. Der Gebührensatz für Kleinkläranlagen bleibt unverändert auf Vorjahresniveau.

 

Die geplanten Erhöhungen bei der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr stellen sich im Vergleich zu 2013 wie folgt dar:

 

 

2013

2014

Erhöhung €/%

Schmutzwassergebühr / m³

3,40 €

  3,58

0,18 /  5,29 %

Niederschlagswassergebühr /m²

0,94 €

  0,97

0,03 €  /  3,19 %

Gebühr Kleinkläranlagen / m³

31,30 €

31,30

0,00 €  /  0,00%

 

Ursächlich für die Gebührenerhöhung sind verschiedenen Faktoren auf die hier näher eingegangen werden soll.

 

  1. Bei der Nachkalkulation des Gebührenhaushaltes Abwasser 2011 wurde eine Kostenunterdeckung in Höhe von 86.399 Euro ermittelt, die in die Gebührenkalkulation 2014 eingestellt werden soll. Gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 KAG NRW sollen Kostenunterdeckungen am Ende des Kalkulationszeitraumes innerhalb von 4 Jahren ausgeglichen werden. Hierbei bedeutet das „sollen“, dass die Stadt die Möglichkeit hat, Kostenunterdeckungen nach Ablauf des Kalkulationszeitraums auszugleichen oder alternativ hierzu überhaupt keinen Ausgleich der Kostenunterdeckungen durchzuführen. Wird die Kostenunterdeckung nicht in den Gebührenhaushalt Abwasser eingestellt, würde die Kostenunterdeckung zu 100 % durch den allgemeinen Haushalt mitfinanziert. Im Hinblick auf die angespannte finanzielle Haushaltslage der Stadt Herzogenrath sollte eine Unterdeckung nicht zu Lasten des allgemeinen Haushaltes gehen, sondern vielmehr auch das Verursacherprinzip im Gebührenhaushalt Abwasser über die Benutzungsgebühren aufgeteilt werden.

 

  1. Die kalkulatorischen Kosten, wie Abschreibung und Zinsen, sind durch die Aktivierung neuer Kanäle um ca. 99.000 € gestiegen.

 

  1. Bei der Kostenposition Instandhaltung von Entwässerungsanlagen im Produkt Abwasserbeseitigung werden in 2014 aufgrund von Pumpensanierungen im Bereich Finkenrather Straße und Grenzstraße, sowie der Kanalreinigung in der Bicherouxstraße ca. 60.000 € mehr benötigt.

 

  1. Durch die Einstellung von Rücklagenbeständen in die Gebührenkalkulationen der Vorjahre, stehen nicht mehr ausreichend Mittel für die Kalkulation 2014 zur Verfügung um die Gebührenerhöhung in 2014 zu kompensieren. In 2013 konnte die Schmutzwassergebühr nur aufgrund der Überdeckung aus 2010, in Höhe von 199.500 Euro, auf Vorvorjahresniveau gehalten werden. Für 2014 ist lediglich eine Zuführung in Höhe von 23.346 Euro möglich.

 

  1. Die Leistungsverrechnungen der Querschnittsbereiche, hier konkret im Bereich Steuern, steigen um 9.500 Euro an. Grund sind die erhöhten Arbeitsanteile für die Veranlagung und Bearbeitung der Schmutzwassergebührenbescheide aufgrund der Rückübertragung vom örtlichen Energieversorgungsunternehmen enwor – energie und wasser vor ort GmbH - an die Stadt Herzogenrath.

 

  1. Bei der Schmutzwassermengenberechnung für 2014 zeichnet sich im Vergleich zum Vorjahr eine Reduzierung der Gesamtmenge um 25.500 Kubikmeter ab. Das entspricht umgerechnet einem geringeren Gebührenerlös in Höhe von ca. 86.000 Euro.

 

In Anlage 3 ist der Vergleich der Gebührenkalkulation 2013 und 2014 dargestellt. Anhand der Gegenüberstellung ist ersichtlich, dass die Gesamtkosten im Gebührenhaushalt Abwasser um 241.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr ansteigen.

Dagegen bleiben die Erlöspositionen die durch Entgelte Dritter, wie zum Beispiel von Städten und Gemeinden, an die Stadt Herzogenrath zur Nutzung der Abwasseranlage gezahlt werden, nahezu konstant.

 

Der städtische Anteil an der Straßenentwässerung steigt aufgrund der Anpassung des Niederschlagsgebührensatzes um 22.900 Euro. Die Quadratmeterzahl der bebauten und/oder versiegelten Fläche bleibt unverändert. Hier sind die reinen städtischen Straßenflächen berücksichtigt.

Die Straßenflächen der Städteregion Aachen und des Landes NRW werden im Rahmen der Veranlagung von Straßenbaulastträgern genauso wie die übrigen Gebührenschuldner über die Kanalbenutzungsgebühren erfasst.

 

Wie bereits oben erwähnt, konnten im Vorjahr neben der regulären Einstellung von Rücklagenmitteln in Höhe von 44.350 Euro und durch die Einstellung der Überdeckung aus der Gebührennachkalkulation 2010 zusätzlich 199.500 Euro zur Kompensierung der Gebührensätze verwendet werden. In 2014 ist lediglich eine Zuführung in Höhe von 23.346 Euro aus der Rücklage möglich.

 

Bei den Erlösen steigen die Kanalbenutzungsgebühren um 435.623 Euro aufgrund der Gebührenerhöhungen für Schmutz- und Niederschlagwasser um eine Kostendeckung zu erzielen.

 

Als Anlage 1 ist der V. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse enthalten. Die Gebührenbedarfsberechnung 2014 für die getrennten Abwassergebühren ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Die Gebührenkalkulation der Kleinkläranlagen (Anlage 4) zeigt, dass die Preise für die Entsorgung des Klärschlamms durch die Unternehmen weiterhin konstant auf Vorjahresniveau gehalten werden können. Ebenfalls wird bei den 10 verbliebenen Kleinkläranlagen im Stadtgebiet weiterhin mit 35 Kubikmeter Schlammabfuhrmenge gerechnet.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

KAG NRW, GO NRW, LWG NW

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Die Abwasser- und die Kleinkläranlagengebührenkalkulation für das Jahr 2014 wurde mit den Kalkulationsunterlagen zur Prüfung vorgelegt. Die Ansätze bei den Kalkulationen wurden hinreichend belegt und konnten nachvollzogen werden.

 

Aufgrund von Kostensteigerungen, der notwendigen Berücksichtigung der Kostenunterdeckung für das Jahr 2011 und nur noch der geringen Möglichkeit einer Rücklagenentnahme von 23.346 € für die Abwassergebühren ist eine Steigerung der Schmutzwassergebühr auf 3,58 € und der Niederschlagswassergebühr auf 0,97 € zur voraussichtlichen Kostendeckung gem. § 6 Abs. 1 KAG notwendig.

 

Die Gebühr für die Entleerung der Kleinkläranlagen konnte unverändert bei 31,30 € je Kubikmeter aufgrund der voraussichtlichen Kosten beigehalten werden.

 

Gegen die beigefügten Kalkulationen und den V. Nachtrag der Gebührensatzung bestehen seitens der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

 

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Anlagen

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