Sitzungsvorlage - V/2013/324-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Forstwirtschaftspläne für das Jahr 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 Bau und Betrieb
- Beteiligt:
- Bürgermeisterbüro; Dezernat 3 bis 2017; Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt; Fachbereich 3: b) Planung; Fachbereich 4.1 Betrieb; Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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17.12.2013
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Die Arbeiten werden überwiegend von städtischen Arbeitern durchgeführt. Hierdurch entstehen in erster Linie entsprechende Personalkosten.
Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2014 veranschlagt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2014 wurde dem Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Sitzung vom 19.11.2013 zur Beratung vorgelegt (vgl. auch beigefügte Vorlage V/2013/324). Ein Beschluss wurde in der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses jedoch nicht gefasst, da der Beratungsvorlage kein Protokoll des sogenannten „Runden Tisches“ über die Beteiligung der Naturschutzverbände und der AG-Wurmtal e.V. beigefügt war.
Die Sitzung des „Runden Tisches“ fand am 16.10.2013 statt. Das Protokoll ist nunmehr als Anlage beigefügt.
Im Rahmen der Sitzung des „Runden Tisches“ stellte Herr Dr. Krämer als Leiter das Gemeindeforstamtes Aachen noch einmal klar, dass bei der Bewirtschaftung des Waldes weitestgehend die natürlich ablaufende Waldentwicklung unterstützt werde und dass zum Erreichen der Bewirtschaftungsziele nur geringfügige Pflegemaßnahmen nötig seien. Das heißt aber auch, dass die Entwicklung hin zu einem stabilen naturnahen Ökosystem im Vordergrund stehe, was nicht zwangsläufig gleichzusetzen sei mit der Lebensraumoptimierung für spezielle Rote-Liste-Arten. Aufgrund der natürlichen Walddynamik verändern sich Biotopstrukturen immer wieder und mit ihnen die dort lebenden Tier- und Pflanzenarten. Die Natur solle selbst entscheiden, welche Arten wo heimisch sind und nicht der Mensch. Ein konservierender Waldnaturschutz widerspreche diesem Gedanken. Über diesen naturnahen Bewirtschaftungsgedanken hinaus würden die in einem reinen Wirtschaftswald fehlenden "Urwaldelemente" wie Biotop- und Totholz gezielt erhalten, um diesen wichtigen Lebensraum für holzzersetzende Käfer- und Pilzarten bereit zu stellen.
Das Protokoll des „Runden Tisches“ wurde auch den Naturschutzverbänden zugeleitet. Einwände gegen die Forstwirtschaftspläne 2014 bestehen seitens des BUND, der Naturfreunde Herzogenrath-Merkstein und des Waldbauernverbandes nicht. Die Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Der NABU hat ebenfalls an der Sitzung des „Runden Tisches“ am 16.10.2013 teilgenommen. Im Nachgang zum Protokoll teilte Herr Raida telefonisch mit, dass in der Abteilung 661, Unterabschnitt E4, kein oder lediglich ein geringer Holzeinschlag erfolgen solle. Bezüglich der Abteilung 661, Unterabschnitt H1, bat er um Klärung der Eigentumsverhältnisse. Das Grundstück befindet sich zur Hälfte in Privatbesitz und zur Hälfte in städtischem Eigentum. Das Grundstück ist in der Anlage markiert.
Die Stellungnahme der AG-Wurmtal e.V. wurde bereits mit den Sitzungsunterlagen zum Umwelt- und Planungsausschuss vom 19.11.2013 zugestellt. Sie ist nochmals als Anlage beigefügt. Gleiches gilt für die zugehörige Stellungnahme des Gemeindeforstamtes Aachen. Die hier in Rede stehenden Abteilungen und Unterabschnitte sind dieser Vorlage ebenfalls beigefügt und entsprechend gekennzeichnet.
Die Verwaltung schließt sich den Ausführungen des Gemeindeforstamtes Aachen an und empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath, dem Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2014 in der vorliegenden Form zuzustimmen.
Rechtliche Grundlagen:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Aachen und Herzogenrath, Landes- und Bundesforstgesetzgebung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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201,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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5,5 MB
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