Sitzungsvorlage - V/2013/399

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die Bestellung von Herrn Peter Arz als beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss durch das Polizeipräsidium Aachen zustimmend zur Kenntnis.

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach § 4 Abs. 1 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte und beratende Mitglieder nach Absatz 3 an. Gemäß Abs. 3 Buchstabe f) ist ein/e Vertreter/in der Polizei, die/der vom Polizeipräsidenten in Aachen bestellt wird, beratendes Mitglied.

Mit Schreiben vom 09.10.2013 teilt das Polizeipräsidium Aachen mit, dass der bisher hiermit beauftragte Kriminalhauptkommissar Udo Bertram aus dieser Funktion ausscheidet.

Statt seiner wird mit gleichem Schreiben der Kriminalhauptkommissar Peter Arz benannt. Sein persönlicher Vertreter bleibt der KHK Franz Schmitz.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

- § 58 GO NRW

- § 4 Abs. 2 des Ausführungsgesetzes NRW zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG-KJHG)

- § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

Schreiben des Polizeipräsidenten vom 09.10.2013

 

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Anlagen

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