Sitzungsvorlage - V/2008/033-E1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die als Anlage beigefügte geänderte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlaß der jeweiligen Volks- und Stadtteilfeste in Herzogenrath.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

./.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Werbering Kohlscheid e.V. hat für das Jahr 2008 mit Schreiben vom 19.11.2007 drei verkaufsoffene Sonntage beantragt. Der offenstehende mögliche vierte verkaufsoffene Sonntag soll zum Giroda 2008 genutzt werden. Nunmehr wird die Aktion Giroda in Kohlscheid an dem beantragten Wochenende mit dem verkaufsoffenen Sonntag, 31.08.2008 durchgeführt.

 

Der Werbering Kohlscheid e.V. beantragt mit Schreiben vom 15.04.2008 den noch möglichen vierten verkaufsoffenen Sonntag am 30.11.2008 durchzuführen. Mit Schreiben vom 29.10.2007 hat der Gewerbeverein Herzogenrath e.V. die verkaufsoffenen Sonntage für 2008 beantragt.

 

Der Gewerbeverein bittet nunmehr, den verkaufsoffenen Sonntag vom 12.10.2008 auf den 26.10.2008 zum Abschluss der Euregionale 2008 zu verlegen.

 

Aus rechtlicher Sicht (Sonn- und Feiertagsgesetz NRW; Ladenöffnungsgesetz) bestehen gegen die Festsetzung bzw. Verlegung keine Bedenken.

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW)

§ 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

./.

 

 

Anlage:

1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlaß im Stadtgebiet Herzogenrath für das Jahr 2008 vom 11.03.2008

 

 

Herzogenrath, den 13.06.2008

Der Bürgermeister:

 

(Christoph von den Driesch)

 

 


1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Stadtgebiet Herzogenrath für das Jahr 2008 vom 11.03.2008

 

 

 

Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZuStVO ArbtG) vom 14.06.1994 (GV. NRW. S. 380) in der jeweils geltenden Fassung wird von der Stadt Herzogenrath als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Herzogenrath vom 24.06.2008 die folgende 1. Änderung der oben genannten  Ordnungsbehördlichen Verordnung erlassen:

 

 

Artikel 1

 

§ 1 Buchstaben a) und  b) werden wie folgt gefasst:

 

§ 1

 

Die Verkaufsstellen dürfen in 2008 in den jeweiligen Stadtteilen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr wie folgt geöffnet sein:

 

a) Herzogenrath

 

1.              Frühlingsfest, Sonntag, 06.04.2008

  1. Burgfest, Sonntag, 01.06.2008
  2. Oktoberfest, Sonntag 26.10.2008
  3. Nikolausmarkt, Sonntag, 07.12.2008

 

                            b) Kohlscheid

 

  1. Ostermarkt, Sonntag, 09.03.2008
  2. Stadtteilfest + GIRODA 2008, Sonntag, 31.08.2008
  3. Martinsmarkt, Sonntag, 16.11.2008

  8.              ohne Motto, Sonntag, 30.11.2008

 

Die Termine für den Stadtteil Merkstein erhalten die laufenden Nummern 9. bis 11.

             

             

Artikel 2

 

Die 1. Änderung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Stadtgebiet Herzogenrath für das Jahr 2008 tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...