Sitzungsvorlage - V/2008/111

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Herzogenrath die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung.

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Städte und Gemeinden haben aufgrund des Gesetzes über ein „Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen“ (NKFG NRW) vom 16. November 2004 bis zum 01. Januar 2009 ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung zu erfassen und eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Mit der Umstellung des Rechnungswesens von der Kameralistik zur Doppik sowie die Abbildung des Ressourcenverbrauchs wurde gleichzeitig auch das Prüfungswesen wesentlich umgestaltet.

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath hat in der Rechnungsprüfungsordnung vom 18. Dezember 1996 zuletzt geändert am 19. Februar 2002 die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung festgelegt. Aufgrund der Änderung des Rechnungswesen bei der Stadt Herzogenrath zum 01. Januar 2008 ist nun eine Anpassung der Rechnungsprüfungsordnung an die gesetzlichen Vorgaben und das neue Prüfungswesen erforderlich.

 

Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf der neuen Rechnungsprüfungsordnung orientiert sich an den Musterentwurf der Vereinigung der örtlichen Rechnungsprüfungen in NRW. Darüber hinaus sind, wie in der Muster-Rechnungsprüfungsordnung vorgesehen, aus der geltenden Rechnungsprüfungsordnung die örtlichen Besonderheiten übernommen worden.

 

Im Wesentlichen sind die Änderungen durch die Umstellung des Rechnungswesen und die Anpassung an die aktuellen Gesetzesvorgaben der GO NRW bedingt. Die sonstigen Veränderungen sind meist nur von redaktioneller Bedeutung.

 

Die einzelnen Änderungen und die Erläuterungen sind in der als Anlage 2 beigefügten Gegenüberstellung der neuen und jetzigen Rechnungsprüfungsordnung zu entnehmen.

 

Für die Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung ist der Rat der Stadt Herzogenrath gemäß § 41 Abs. 1 f GO NRW zuständig. Eine Vorberatung erfolgt nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt vom 14. Dezember 2004 im Haupt- und Finanzausschuss.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§§ 41, 101 ff GO NRW

Zuständigkeitsordnung der Stadt Herzogenrath

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

Anlage 1: Entwurf der neuen Rechnungsprüfungsordnung

Anlage 2: Gegenüberstellung der neuen und jetzigen gültigen Rechnungsprüfungsordnung

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Anlagen

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