Sitzungsvorlage - V/2008/115
Grunddaten
- Betreff:
-
Kassenkreditsatzung für das Haushaltsjahr 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 6 Finanzen
- Beteiligt:
- Fachbereich 6.1 Finanzen und Steuern
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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22.04.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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24.06.2008
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Durch den Erlass der Kassenkreditsatzung wird die Liquidität der Stadt Herzogenrath sichergestellt.
Für die Inanspruchnahme des Kassenkredits im Rahmen des Höchstbetrages nach der Kassenkreditsatzung sind entsprechende Zinsen zu zahlen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 31.10.2007 wurde per Dringlichkeitsentscheidung der erste Nachtrag zur Kassenkreditsatzung für das Haushaltsjahr 2007 mit einem Kreditrahmen von 18.000.000 EUR beschlossen. Gemäß § 87 GO NRW a. F. bzw. § 89 II GO NRW n. F. gilt diese Ermächtigung über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Erlass der neuen Haushaltssatzung.
Am 11.03.2008 hat der Rat der Stadt Herzogenrath die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen. Gemäß § 5 der Haushaltssatzung dürfen Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) bis zur Höhe von 19.500.000 EUR in Anspruch genommen werden. Die Haushaltssatzung 2008 hat bisher jedoch keine Rechtskraft erlangt, da die Genehmigung des Haushalts durch die Kommunalaufsicht noch nicht vorliegt.
Das Liquiditätsmanagement lässt erkennen, dass zum Ende des Monats April die noch für das Haushaltsjahr 2007 erlassene Höchstgrenze für Kassenkredite überschritten werden wird.
Um die Zahlungsfähigkeit der Stadt gemäß § 89 I GO NRW zu gewährleisten, ist es deshalb dringend erforderlich, den in der Haushaltssatzung 2008 vorgesehenen Kreditrahmen in Höhe von 19.500.000 EUR im Rahmen einer separaten Kassenkreditsatzung zu erlassen.
Rechtliche Grundlagen:
§ 7 GO NRW
§ 41 GO NRW
§ 60 I GO NRW
§ 89 GO NRW
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,2 kB
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