Sitzungsvorlage - V/2014/238

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der Grundstücke Gemarkung Kohlscheid, Flur 11, Nrn. 2042, 1694, 1631, 1695,1632, 1779 und 1780 das bestehende Vorkaufsrecht auszuüben.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Kaufpreis in Höhe von 90.000,00 € zuzüglich der Nebenkosten in Höhe von ca. 7% des Kaufpreises stehen bei den Haushaltsstellen: Kostenstelle: 880000, Sachkonto: 033121 Erwerb von Wohnbauten und Kostenstelle: 880000, Sachkonto: 033111 Allgemeiner Grunderwerb Grundstücke bei Wohnbauten zur Verfügung.

 

Darüber hinaus werden derzeit nicht kalkulierbare Instandsetzungs- bzw. Abrisskosten fällig.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 15.05.2014 informierte das Notariat Müsgen und Dr. Peters, Friedrich-Wilhelm-Platz 5 - 6, 52062 Aachen über die Beurkundung eines Kaufvertrages für die Grundstücke Gemarkung Kohlscheid, Flur 11, Nrn. 2042, 1694, 1631, 1695, 1632, 1779 und 1780 mit einer Größe von 634 m² mit der Bitte zu prüfen, ob ein Vorkaufsrecht besteht und evtl. ausgeübt wird. Die Grundscke sind im beiliegenden Lageplan schraffiert gekennzeichnet.

 

Der Kaufpreis beträgt 90.000,00 € zzgl. der Nebenkosten. Diese betragen ca. 7% des Kaufpreises.

 

Zur Sicherung der Entwicklungsziele für den Bereich des Kohlscheider Zentrums hat der Bürgermeister gemeinsam mit den Vorsitzenden der im Stadtrat vertretenen Fraktionen am 18.01.2013 per Dringlichkeitsentscheidung (Drucksachen-Nr. V/2013/019) eine Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB erlassen. Die Vorkaufsrechtsatzung wurde im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Herzogenrath Nr. 02 des 36. Jahrgangs vom 22.01.2013 öffentlich bekanntgemacht. Der Stadtrat hat dieser Dringlichkeitsentscheidung in seiner Sitzung am 05.02.2013 (Drucksachen-Nr. V/2013/023) zugestimmt. Zum Ziel der Satzung wird auf die o.g. Dringlichkeitsentscheidung (Drucksachen-Nr. V/2013/019) verwiesen.

 

Aufgrund dieser Satzung konnten im Jahr 2013 im Zentralen Bereich Kohlscheids die Grundstücke Gemarkung Kohlscheid, Flur 10, Nrn. 3046 und 3047 erworben werden. Durch die aktuellen Planungen, die in enger Abstimmung mit den Bürgern erfolgen, zeichnet sich ab, dass die Entwicklungsziele für den Bereich des Kohlscheider Zentrums durch entsprechende Infrastrukturmaßnahmen südlich der Weststraße realisiert werden können. Die hier zum Verkauf stehenden Grundstücke befinden sich nördlich der Weststraße und sind auch in Verbindung mit den aktuellen Entwicklungen städtebaulich bedeutsam. Aus diesen Überlegungen ist das Vorkaufsrecht auszuüben.

 

Durch die Ausübung des Vorkaufsrechtes wird in die Rechte des Verkäufers und des Käufers eingegriffen. Die Ausübung des Vorkaufsrechtes hat ohne schuldhafte Verzögerung zu erfolgen.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Baugesetzbuch (BauGB), Ortsrecht

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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