Sitzungsvorlage - V/2008/193

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur  beschließt die Auszahlung der Zuschüsse an die Vereine in der in Spalte 3 der Anlage 1 aufgeführten Höhe.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Die Mittel stehen im Haushalt bereit.

Nach Genehmigung des Haushaltes erfolgt die Auszahlung.

 

 

 

Herzogenrath, den 05.06.2008

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Christoph von den Driesch

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Gemäß Ziffer 4 der geltenden Sportförderrichtlinien kann die Stadt Herzogenrath im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel jährlich Zuschüsse zu den angemessenen Betriebskosten von vereinseigenen Umkleide- und Duscheinrichtungen gewähren, über deren Höhe der zuständige Fachausschuss entscheidet.

 

Für die städtischen Einrichtungen werden alle anfallenden Betriebskosten durch die Stadt Herzogenrath getragen.

 

Um eine Gleichbehandlung aller sporttreibenden Vereine im Stadtgebiet Herzogenrath zu erlangen, sind daher die tatsächlichen  Betriebskosten der Umkleide- und Duscheinrichtungen der Vereine, die vereinseigene Einrichtungen betreiben, ebenfalls durch die Stadt Herzogenrath zu übernehmen.

Ab dem 01.01.2007 setzt sich der jährliche Zuschuss nach den ab diesem Zeitpunkt geltenden Sportförderrichtlinien wie folgt zusammen:

 

Die Grundbesitzabgaben, sofern sie vom Verein gezahlt werden müssen (berechnet nur für den Umkleide- und Duschbereich),

85 % der entstandenen Energiekosten, sofern sie vom Verein gezahlt werden müssen (berechnet nur für den Umkleide- und Duschbereich),

Zahlung einer jährlichen Reinigungspauschale von 13,00 Euro/qm (berechnet nur für den Umkleide- und Duschbereich),

Übernahme der Gebäudeversicherung und Schornsteinfegergebühren (berechnet nur für den Umkleide- und Duschbereich).

 

 

Um die erstattungsfähigen Kosten ermitteln zu können, hat der Fachbereich 2.2

 

- den SVS 1919 Merkstein e.V.

- den SV Union 1911 Ritzerfeld e.V.

- den SV Concordia Merkstein 1928 e.V.

- den Herzogenrather Tennis-Club "Rot-Gold"

- den Merksteiner Tennisclub Blau-Gold e.V.

- den Tennisclub "Blau-Weiß" Kohlscheid e.V.

- den FC Accordia Niederbardenberg

- den SUS 1919 Herzogenrath e.V.

 

am 11.03.2008 mit der Bitte angeschrieben, den Bearbeitungsbogen "Betriebskostenzuschüsse an Sportvereine" ausgefüllt und mit Belegen versehen zurückzusenden.

 

Auf der Grundlage der Rückmeldungen ergab die durchgeführte Prüfung, dass die in der Anlage 1 dargestellten Beträge zu erstatten sind. Ebenfalls sind die Bearbeitungsbögen der einzelnen Vereine beigefügt.

 

Die Betriebskostenzuschüsse wurden aufgrund der durch die Vereine belegten, tatsächlichen Kosten ermittelt. Als Zuschuss werden die auf den Dusch- und Umkleidebereich entfallenden Kosten berechnet und gezahlt.

Sofern in den Bearbeitungsbögen in der Beitragsspalte Stadt vermerkt ist, werden diese Kosten durch die Stadt Herzogenrath unmittelbar gezahlt und in der Spalte „Informativ“ ausgewiesen. Diese Kosten wurden, soweit erforderlich, anteilmäßig mit dem Zuschussbetrag verrechnet.

 

Bei den Vereinen SVS Merkstein, Concordia Merkstein, Accordia Merkstein und Union Ritzerfeld wurden bereits vom Fachbereich Bau und Betrieb (FB 4) geforderte Energiekostenbeiträge hinzuaddiert. Diese beziehen sich ausschließlich auf die Sportheime. Hierdurch soll eine doppelte Berechnung der Energiekosten verhindert werden.

 

Die Differenzen zwischen den von den Vereinen beantragten Kosten und den erstattungsfähigen Kosten sind u.a. darin begründet, dass

 

 

  • die Vereine sämtliche Versicherungen geltend machen, jedoch nur die Gebäudeversicherung bei der Berechnung berücksichtigt wird,
  • Kosten nicht belegt wurden und pauschal angegeben wurden,
  • alle beantragten Kosten sich auf das gesamte Gebäude bezogen, jedoch nur die anteilig auf die Dusch- und Umkleideräume entfallenden Kosten anerkannt werden.

 

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Richtlinien der Stadt Herzogenrath über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sports vom 01.01.2007

 

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

 

 

 

Anlage/n:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...