Sitzungsvorlage - V/2008/194

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur, den Richtlinien der Stadt Herzogenrath über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sports in der vorliegenden Fassung zuzustimmen. Diese Richtlinien sollen am 01.07.2008 in Kraft treten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

keine

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Richtlinien der Stadt Herzogenrath für die Gewährung von Investitionszuschüssen im Rahmen der Sportpauschale wurden zum 01.09.2007 geändert.

 

Hierbei wurde unter Punkt 2.2 versäumt, eine betragsmäßige Wertgrenze festzulegen.

Im Rahmen der Sportpauschale können nur Investitionsmaßnahmen bezuschusst werden.

Hierbei muss es sich um Vermögensgegenstände des Anlagevermögens handeln. In Verbindung mit § 33 Abs. 4 GemHVO müssen die Anschaffungs- und Herstellungskosten wertmäßig mindestens 410,00 € ohne gesetzliche Mehrwertsteuer betragen.

 

Bei den Richtlinien der Stadt Herzogenrath für die Gewährung von Investitionszuschüssen im Rahmen der Sportpauschale ist daher folgende Änderung notwendig:

 

Punkt 2.2 der Richtlinien ist um den Zusatz 

 

>Bezuschusst werden Sportgeräte, die im Einzelnen einen Anschaffungswert von mindestens 410,00 € (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer) haben.<

 

zu erweitern.

 

 

Die Richtlinien sind als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung bittet, der Änderung der Richtlinien der Stadt Herzogenrath über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sports zuzustimmen. Diese Änderungen sollen am 01.07.2008 in Kraft treten.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Keine

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

Anlage/n:

Richtlinien Sportpauschale

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Anlagen

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