Sitzungsvorlage - V/2014/292

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt die Bürgeranregung zur Verbesserung und Veränderung der Gesamtsituation des Verkehrsraumes und der Wohnsituation Weststraße zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die einzelnen Vorschläge in der Bürgeranregung auf ihre rechtliche und sachliche Umsetzbarkeit zu überprüfen und die jeweiligen Kosten dafür zu ermitteln. Diese Prüfung soll im Benehmen mit dem Straßenbaulastträger der L259/Weststraße r das Teilstück der Weststraße zwischen L244/Einsteinstraße und L232/Roermonder Straße erfolgen. Nach dieser Prüfung sollen die erzielten Ergebnisse alsdann dem Ausschuss umgehend vorgestellt werden.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Antragsteller haben in Ergänzung Ihrer Bürgeranregung gem. § 24 GO NW vom 08.05.2012 (siehe V2012/184 ff) mit Schreiben vom 21.06.2014 eine weitere Bürgeranregung gem. § 24 GO NW eingereicht. Sie führen darin aus, dass die Weststraße seit Jahren in zunehmenden Maße in der Gesamtlänge durch ein sich ausweitendes Gewerbe mit Verkehr und Schwerlastverkehr stark belastet würde. Dadurch entstünde eine erhebliche Umweltbelastung für die Anwohner.

 

In ihrer Bürgeranregung machen die Antragsteller diverse konkrete Vorschläge für zwei Teilstücke der Weststraße, und zwar dem Verkehrsraum zwischen Einsteinstraße bis Roermonder Straße (L259) sowie zwischen Markt und Einsteinstraße.

 

Die einzelnen Vorschläge können der Bürgeranregung, die in der Anlage dieser Vorlage beigefügt ist, entnommen werden.

 

Die Antragsteller führen aus, dass sie mit der Bürgeranregung dazu beitragen möchten, dass eine erhebliche Verbesserung der Verkehrs-, eine Aufwertung der Wohnsituation und der Aufenthaltsqualität der Weststraße erfolgt, auch im Hinblick auf die geplante Änderung des Bebauungsplanes im Bereich ehemals Kegel-City. Sollte eine Veränderung an der Weststraße wie oben nicht erfolgen, sehen die Antragssteller eine erhebliche Verschlechterung der Wohnsituation, damit einhergehend eine Bürger- und auch eine Geschäftsverdrängung.

 

Die Verwaltung wird die einzelnen Vorschläge in der Bürgeranregung auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüfen und versuchen, Lösungsansätze auszuarbeiten sowie deren Kosten dazu zu ermitteln. Da in der Bürgeranregung konkret die Umwandlung der L259 von einer Landes- in eine Gemeindestraße vorgeschlagen wird, wären hierzu längerfristige Verhandlungen mit dem Straßenbaulastträger StraßenNRW notwendig, die mit Blick auch auf den weiteren Verlauf der L259 über die Banker- und Amstelbachstraße und der Problematik des sog. Banker Tunnels sicher eine geraume Zeit in Anspruch nehmen würden.

 

Ohne eine Herabstufung der Weststraße zwischen der Einsteinstraße und der Roermonder Straße von einer Landes- in eine Gemeindestraße wären z.B. die Lösungsvorschläge der Antragssteller für eine Tempo-30-Zone sowie ein temporäres Lkw-Durchfahrtverbot rechtlich nicht umsetzbar.

 

Nach der Ausarbeitung von Lösungsansätzen sowie der Ermittlung der Kosten dazu werden diese umgehend dem Bau- und Verkehrsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

 

rgeranregung gem. § 24 GO NW vom 21.06.2014 mit Anlagen

Reduzieren

Anlagen

Loading...