Sitzungsvorlage - V/2014/297
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbenennung der Kreisstraße 1 zwischen der Pleyer Straße und der Jüder Straße Anfrage der Stadt Würselen vom 25.02.2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 Bürgerdienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
21.08.2014
|
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, der Umbenennung der Kreisstraße 1 (K1) zwischen dem Kreisverkehr Pleyer Straße und der L232/Jüderstraße von Kamper Gracht in Karl-Heinz-Viehoff-Straße für das Herzogenrather Stadtgebiet nicht zuzustimmen. Gegen die Umbenennung der K1 auf Würselener Stadtgebiet bestehen keine Bedenken.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Würselen wendet sich mit Schreiben vom 25.02.2014 an die Stadt Herzogenrath und weist darauf hin, dass die SPD-Fraktion Würselen dort beantragt hat, die Kreisstraße 1 (K1) zwischen dem Kreisverkehr Pleyer Straße und der L223/Jüderstraße von Kamper Gracht in Karl-Heinz-Viehoff-Straße umzubenennen.
Die Begründung der SPD-Fraktion Würselen wurde mit übersandt und ist in der Anlage beigefügt.
Die Stadtverwaltung Herzogenrath wurde um Mitteilung gebeten, ob irgendwelche Einwände gegen die geplante Umbenennung bestehen.
Der für die Namensgebung von Straßen zuständigen Straßenverkehrsbehörde wurde der o.a. Sachverhalt erst durch ein Erinnerungsschreiben der Stadt Würselen vom 10.06.2014 bekannt.
Nach Prüfung bleibt festzustellen, dass auf Herzogenrather Stadtgebiet keine Bürger gemeldet sind, die durch eine Namensänderung der K1/Kamper Gracht unmittelbar betroffen wären.
Der Bau- und Verkehrsausschuss und der Rat der Städteregion Aachen haben einer Namensänderung der K1 zwischen dem Kreisverkehr Pleyer Straße und der L223/Jüderstraße von Kamper Gracht in Karl-Heinz-Viehoff-Straße auf der gesamten Länge, also auch auf Herzogenrather Stadtgebiet, zugestimmt.
Die Kamper Gracht war seit urvordenklicher Zeit ein Verbindungs-(feld-)weg zwischen den Ortslagen Niederbardenberg und Pley. Mit dem Ausbau zu einer Kreisstraße wurde diese im Jahre 1994 dann als Kamper Gracht benannt. Mit einer Umbenennung der gesamten K1 zwischen dem Kreisverkehr Pleyer Straße und der L223/Jüderstraße würde der Straßenname Kamper Gracht im Stadtgebiet Herzogenrath ganz verschwinden.
Da von Seiten der Stadt Herzogenrath keine Notwendigkeit besteht, den Straßennamen auf Herzogenrather Gebiet zu ändern aber sehr wohl die Gründe der doppelten Straßenbenennung auf Würselener Seite sowie die Verdienste des Herrn Karl-Heinz Viehoff für die Stadt Würselen respektiert werden, weshalb man einer Umbenennung der K1 auf Würselener Stadtgebiet positiv gegenüber steht, schlägt die Verwaltung einen Kompromissvorschlag vor.
Es wird vorgeschlagen, die Namensgebung der K1 auf Herzogenrather Gebiet bei Kamper Gracht zu belassen und einer Namensänderung der K1 auf dem Gebiet der Stadt Würselen in Karl-Heinz-Viehoff-Straße zuzustimmen.
Das Anliegen der Stadt Würselen zur Umbenennung eines bestehenden Straßennamens wird von der Verwaltung dem Bau- und Verkehrsausschuss hiermit zur Vorberatung vorgelegt, um den für die Namensgebung zuständigen Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Rat der Stadt Herzogenrath gegenüber eine Empfehlung auszusprechen.
