Sitzungsvorlage - V/2014/277

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die in der Sitzung des Stadtrates am 17.06.2014 gewählten sachkundigen und beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss ist ein kommunaler Sonderausschuss. Die Besetzung ist durch das SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) in Verbindung mit dem Ausführungsgesetz des Landes NRW AG KJHG vorgeschrieben. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgaben und der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 17.06.2014nner und Frauen zu Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses gewählt, die nicht der Vertretungskörperschaft angehören. Diese Personen werden in ihr Amt eingeführt und verpflichtet.

 

Die Verpflichtungsformel lautet:

 

Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen undnnen wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Herzogenrath erfüllen werde.“

 

Die Erklärung kann mit dem Zusatz: „So wahr mir Gott helfe“ gesprochen werden.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Herzogenrath.

 

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