Sitzungsvorlage - V/2014/282

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss wählt

 

             Frau / Herrn______________________________

 

zum zeichnungsberechtigten Ausschussmitglied und

 

             Frau / Herrn______________________________

 

zum stellvertretenden zeichnungsberechtigten Ausschussmitglied.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach § 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Herzogenrath ist die Niederschrift vom Bürgermeister und der Schriftführerin/dem Schriftführer und einem zeichnungsberechtigten Ratsmitglied zu unterzeichnen. Diese Regelung findet gem. § 26 der Geschäftsordnung auf das Verfahren in den Ausschüssen entsprechend Anwendung. Somit wird die Niederschrift von der/dem Ausschussvorsitzenden, der Schriftführerin/dem Schriftführer und dem zeichnungsberechtigten Ausschussmitglied unterzeichnet.

Nach § 50 Abs. 2 GO NRW wird die Wahl, wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Herzogenrath.

 

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