Sitzungsvorlage - V/2014/289

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses die Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath mit sofortiger Wirkung.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Stadtrat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 17.06.2014 unter TOP 13 - Drucksachen-Nr. V/2014/214-E02 zur Besetzung des Jugendhilfeausschusses einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

 

In Städten mit eigenem Jugendamt ist die Bildung eines Jugendhilfeausschusses als Pflichtausschuss erforderlich. Der Stadtrat wählt folgende Personen zu Mitgliedern dieses Jugendhilfeausschusses gemäß der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath:

 

A) Stimmberechtigte Mitglieder nach § 4 Abs. 2 Ziff. a (Mitglieder des Rates oder in der Jugendhilfe erfahrene Männer und Frauen)

 

Stimmberechtigte Mitglieder                                           Stimmberechtigte Mitglieder als Vertreter/in

1. Herr Knehaus, Detlef                                           Frau Radermacher, Gabi

2. Herr Radermacher, Manfred                             Herr Barth, Bruno

3. Frau Meyer, Alexandra                                           Herr Schmälter, Andreas

4. Frau Reichelt, Andrea                                           Frau Zabel, Melanie

5. Frau Gülpen, Renate                                           Herr Fleu, Hermann

6. Herr Becker, Stefan                                           Frau Sobczyk, Marie-Theres

7. Frau Spiertz, Gabriele                                           Herr Paffen, Thomas

8. Herr Mathieu, Walther                                           Frau Herzner, Katharina

9. Herr Fischer, Hans-Günther                             Herr Ameis, Toni

 

B) Stimmberechtigte Mitglieder nach § 4 Abs. 2 Ziffer b (Frauen und Männer, die von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten freien Trägern vorgeschlagen sind, Jugend- und Wohlfahrtsverbände)

 

Stimmberechtigte Mitglieder                                           Stimmberechtigte Mitglieder als Vertreter/in

1. Frau Hammerschmidt, Sarah                             Frau Duman, Filiz

2. Herr Kempen, Franz-Josef                             Frau Däsler, Jutta

3. Herr Corsten, Herbert                                           Herr Goldbach, Mario

4. Herr Schmidt, Frank                                           Herr Kilian Fuchs

5. Herr Offergeld, Marcel                                           Herr Reinartz, Daniel

6. Frau Astrid Preuß                                           Herr Schillings, Matthias

 

C) Beratende Mitglieder nach § 4 Abs. 3

 

a. Erste Beigeordnete Birgit Froese-Kindermann als Vertreterin der Verwaltung und Bürgermeister Christoph von den Driesch als Vertreter,

 

b) Stadtverwaltungsdirektor Andreas Heine als Leiter des Fachbereiches Jugend und Bildung und Stadtsozialoberamtsrat Bernd Krott als Vertreter,

 

c) Richterin am Amtsgericht Meike Trossen als Vertreterin des Präsidenten des Landgerichts Aachen und Richterin am Amtsgericht Katrin Thierau-Haase als Vertreterin

 

d) Siyami Kocyigit als Vertreterin der Agentur für Arbeit Aachen-Düren, Roermonder Str. 51, 52072 Aachen, und Stefan Köhnen als Vertreter,

 

e) Schulleiterin Reinhild Behr-Bennemann, Realschule Kohlscheid, als Vertreterin

der örtlichen Schulen und Schulleiter Klaus Zebner, Grundschule Alt-Merkstein als Vertreter,

 

f) Kriminalhauptkommissar Peter Arz als Vertreter der Polizei und Kriminalhauptkommissar Franz Schmitz als Vertreter,

 

g) Wilfried Hammers für die Katholische Kirche und als Vertreter Klaus Aldenhoven sowie Erhard Lay für die Evangelische Kirche und Pfarrerin Renate Fischer-Bausch als Vertreterin,

 

h) Karl-Heinz Tinnemann als Vertreter für den Stadtsportverband und Ludwig Bergstein als Vertreter,

 

i) Dr. Petra Lammers als Vertreterin des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen und Dr. Gabriele Trost-Brinkhues als Vertreterin,

 

j) Benennungen für die Vertretung des Integrationsrates liegen noch nicht vor

 

k) Wilfried Bosch als Vertreter des Jobcenters StädteRegion Aachen und Ralf Pütz als Vertreter,

 

l) Jane Pajor für den Stadtelternrat Herzogenrath und Irene Stummer als Vertreterin

 

m) Benennungen für die Vertretung des Seniorenbeirates liegen noch nicht vor

 

n) Benennungen für die Vertretung des Jugendbeirates liegen noch nicht vor.

 

Die Wahl der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erfolgt gem. § 50 Abs. 3 GO NRW im Wege einheitlicher Wahlvorschläge.

 

Des Weiteren empfiehlt der Stadtrat dem Jugendhilfeausschuss, die Satzung entsprechend anzupassen, so dass alle Fraktionen, zumindest mit beratender Stimme, am Jugendhilfeausschuss partizipieren können.

 

 

Zu Buchstabe j) hat der Integrationsrat in seiner Sitzung am 26.06.2014 unter TOP 7 beschlossen, Duygu Tarasi und als Vertreter/in Derya Kalyoncu als Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss zu entsenden.

 

Zu Buchstabe n) erfolgt keine Benennung durch den Jugendbeirat, da dieser sich bereits in der Vergangenheit gegen eine namentliche Benennung eines Mitgliedes und eines/r persönlichen Vertreter/in ausgesprochen hat. In diesem Sinn enthält die vom Stadtrat am 14.12.2010 beschlossene Satzung für den Jugendbeirat in § 2 Abs. 5 folgende Regelung: Der/Dem Vorsitzenden des Jugendbeirats sind die Einladungen zu allen öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse und des Stadtrats zuzuleiten. Sie/Er entscheidet über die Notwendigkeit der zuhörenden Teilnahme an den Sitzungen. Beraten die Fachausschüsse über Angelegenheiten, die Jugendliche der Stadt Herzogenrath betreffen, soll ein anwesendes Mitglied des Jugendbeirates gem. § 58 Abs. 3 S. 6 GO NRW in allen Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen, gehört werden. Dies wird im Jugendhilfeausschuss der Regelfall sein, solange dieser nicht von seinem Recht, ein Vorstandsmitglied des Jugendbeirates auf dessen Vorschlag als weiteres beratendes Mitglied zu benennen, Gebrauch gemacht hat.

 

 

Aus den nachfolgenden Gründen sind Änderungen in der zuletzt am 24.03.2009 vom Stadtrat beschlossenen Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath vorzunehmen:

 

1. Der bisherige Inhalt des Buchstaben k) unter § 4 Abs. 3 wird gestrichen, da der Bund der deutschen katholischen Jugend (BDKJ) wie alle freien Träger der Jugendhilfe und Wohlfahrtsverbände Benennungen für einen Sitz als stimmberechtigtes Mitglied abgeben kann und abgegeben hat, aber bei der Wahl vom Stadtrat nicht berücksichtigt worden ist. Im Rahmen gleicher Behandlung aller Träger  bedingt dies nicht, dass der BDKJ wegen der Nichtberücksichtigung einen Anspruch auf einen beratenden Sitz erheben kann.

 

2.  Der bisherige Inhalt des Buchstaben l) unter § 4 Abs. 3 wird gestrichen (beratender Sitz für die FDP-Fraktion) und unter Buchstabe n) neu geregelt.

 

3. In § 4 Abs. 3 wird unter Buchstabe k) neu eingefügt: ein/e Vertreter/in des Jobcenters der StädteRegion Aachen (gemäß Beschluss des Stadtrates vom 27.10.2009).

 

4.  In § 4 Abs. 3 wird unter Buchstabe l) neu eingefügt: ein/e Vertreter/in des Stadtelternrates Herzogenrath (gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 20.02.2014).

 

5.  In § 4 Abs. 3 wird der Buchstabe m) ein/e Vertreter/in des Seniorenbeirats Herzogenrath neu eingefügt (Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 02.09.2010).

 

6.  In § 4 Abs. 3 wird der Buchstabe n) je ein/e Vertreter/in der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, für die kein stimmberechtigtes Mitglied nach § 4 Abs. 2 gewählt wurde, eingefügt.

 

7. In § 4 wird folgender neuer Abs. 4 eingefügt: „Mitglieder des Jugendbeirates, die in Sitzungen des Jugendhilfeausschusses anwesend sind, haben ein Anhörungsrecht im Sinne des § 2 Abs. 5 der Satzung für den Jugendbeirat der Stadt Herzogenrath.“

 

8.  Der bisherige Absatz 4 in § 4 wird Absatz 5.

 

9.  Der bisherige Absatz 5 in § 4 wird Absatz 6.

 

 

Die bisherige Satzung 2009 (alt) und die zu beschließende Satzung 2014 (neu) sind als Anlagen beigegt.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

 

Anlagen:

Satzung 2009 (alt)

Satzung 2014 (neu)

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Anlagen

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