Sitzungsvorlage - V/2008/108
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines Wehrführers für die Freiwillige Feuerwehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 Bürgerdienste
- Beteiligt:
- Fachbereich 1: b) Ordnungswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.06.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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24.06.2008
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
Für die ehrenamtliche Tätigkeit des Wehrführers wird eine Aufwandsentschädigung von mtl. 168,73 Euro gewährt.
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
im Ergebnisplan / Finanzplan
2. Deckungsvorschlag:
3. Folgeerträge / Folgekosten:
Jährliche Folgeerträge:
Jährliche Folgekosten/Folgekosten über die gesamte voraussichtliche Nutzungszeit
von 6 Jahren:
| 2.024,76 Euro |
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4. Korruptionsbekämpfungsgesetz:
Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:
(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)
erfolgt: ja
nein (unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)
Mitteilung gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz muss erfolgen:
(bei Vergabe von Aufträgen oder Vermögensveräußerungen über 200.000 €)
ja
nein
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Herzogenrath hat in seiner Sitzung am 19. 02.2002 einstimmig beschlossen, Herrn Stadtbrandinspektor Bernd Hollands zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Herzogenrath zu bestellen. Die Ernennungsurkunde wurde
Herrn Hollands am 19.02.2002 ausgehändigt. Seine sechsjährige Dienstzeit endete demnach am 18.02.2008.
Aus diesem Grunde ist ein neuer Wehrführer zu bestellen. Der Wehrführer wird nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters durch den Rat der Stadt für die Dauer von 6
Jahren bestellt.
Die vorgeschriebene Anhörung der Wehr nach § 11 FSHG hat Kreisbrandmeister
Scholl am 01.03.2008 durchgeführt. Von den Angehörigen der Wehr gab es weder
Vorbehalte noch Einwendungen gegen eine neuerliche Berufung des Herrn Hollands zum Wehrführer. Als Ergebnis dieser Anhörung schlägt Kreisbrandmeister Scholl mit Schreiben vom 09.03.2008 vor, Herrn Bernd Hollands zum Leiter der Feuerwehr für
die Zeit von 6 Jahren zu bestellen.
Herr Hollands ist seit dem 25.01.1976 aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, Löschzug Kohlscheid. Seit 19.02.2002 bekleidet er das Amt der Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Herzogenrath. Landrat Carl Meulenbergh ernannte zudem Herrn Hollands mit Wirkung vom 01.11.2007 zum neuen stellvertretenden Kreisbrandmeister.
In seiner beruflichen Verwendung ist Herr Hollands feuerwehrtechnischer Beamter bei der Stadt Herzogenrath und dort seit Jahren in der Funktion des stellvertretenden Leiters der Hauptamtlichen Wache und des städtischen Brandschauers tätig.
Herr Hollands erfüllt die notwendigen fachlichen Voraussetzungen zur Bekleidung des Amtes des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Herzogenrath.
Im Rahmen der Anhörung der Wehr hat Kreisbrandmeister Scholl bestätigt, dass Herr Hollands die persönlichen wie fachlichen Voraussetzungen, um zum Wehrführer bestellt zu werden, in jeder Beziehung erfüllt.
Rechtliche Grundlagen:
§ 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)
