Sitzungsvorlage - V/2014/327

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Der Zuwendungsbetrag von 19.062,53 Euro ist im städtischen Haushalt als Einnahme verbucht.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Innenministerium NRW hat in 1990 verfügt, die Elektrosirenen flächendeckend aus Kostengründen abzubauen. Die Kommunen konnten entscheiden, ob die Systeme in das Eigentum der Gemeinde kostenlos übergehen sollen, um z.B. die Kräfte der Feuerwehr alarmieren zu können. In Herzogenrath ist dies nicht geschehen, so dass von den damals 26 Elektrosirenen keine mehr existiert.

 

Die für den Zivil- und Katastrophenschutz zuständigen Behörden der Länder sprechen sich jetzt dafür aus, dass neben den bestehenden Informationswegen (Radio, Fernsehen, Internet) ein akustisch alarmierendes Warnsystem flächendeckend notwendig ist.

 

Die Bezirksregierung Köln hat mit Zuwendungsbescheid vom 24. April 2014 zweckgebundene Haushaltsmittel von 19.062,53 Euro als Unterstützungsleistung für den Ausbau der kommunalen Warnsysteme der Stadt Herzogenrath zur Verfügung gestellt, um damit das landeseinheitliche Warnsystem für die Gefahrenabwehr in Nordrhein-Westfalen zu ergänzen. Die zweckentsprechende Verwendung ist bis zum 31.12.2015

 

Die StädteRegion Aachen als Untere Katastrophenschutzbehörde hat sich intensiv mit der Frage beschäftigt, wie die Bevölkerung bei Gefahren adäquat gewarnt werden kann. Im Ergebnis wird festgestellt, dass derzeitig einzig und alleine ein flächendeckendes Sirenenwarnsystem zielführend ist. Die StädteRegion Aachen beabsichtigt daher, einen Planungsauftrag zu vergeben und hierauf aufbauend ein akustisches Warnsystem einheitlich in der StädteRegion aufzubauen.

Die StädteRegion Aachen beantragt gegenüber den städteregionsangehörigen Kommunen die Abtretung der Zuwendung durch das Land zur gemeinsamen Umsetzung des Konzeptes Warnung der Bevölkerung.

 

Das Fachamt befürwortet den Antrag der StädteRegion Aachen, die städtischen Fördergelder für die Finanzierung der Planungskosten abzutreten.

 

Nach dem bisherigen Kenntnisstand des A 32 der StädteRegion Aachen bewegen sich die Investitionskosten bei rd. 3-4 Mio. Euro für die flächendeckende Neueinrichtung eines Sirenen-Warnsystems in der StädteRegion Aachen. Die Planungskosten belaufen  sich lt. A 32 auf ca. 300.000 Euro.

 

Rechtliche Grundlagen:

-          Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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