Sitzungsvorlage - V/2008/195

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat nimmt gemäß § 82 I, S. 5, 2. Halbsatz GO NRW a. F. die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Zuge des Jahresabschlusses 2007 entstanden sind, zur Kenntnis.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

Die Mehrausgaben des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts sind jeweils gedeckt durch entsprechende Mehreinnahmen und Minderausgaben.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bei den Jahresabschlussarbeiten hat der Kämmerer über die Leistung der aus der Anlage ersichtlichen nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben entschieden.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 82 Abs. 1 GO. NRW. a. F.,

Ratsbeschluss vom 27.09.2001

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

 

 

 

 

Anlage/n:
Liste der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben

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Anlagen

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