Sitzungsvorlage - V/2008/206

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.

Der Stadtrat beschließt, die Stelle der /des Ersten Beigeordneten und einer/eines weiteren Beigeordneten öffentlich als Wahlbeamten-Stellen – wie in den beigefügten Anlagen aufgeführt – auszuschreiben.

 

2.

Der Stadtrat beschließt, den Geschäftskreis der Beigeordneten zum Zeitpunkt des Dienstantritts in der als Anlage beigefügten Fassung neu festzulegen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

Zu 1.

Nach der Eingruppierungsverordnung NRW ist die/der Erste Beigeordnete für die Dauer der ersten Wahlzeit (8 Jahre) nach Besoldungsgruppe B 2 einzugruppieren.

Gemäß KGST-Bericht 3/2007 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ ist für die o.a. Stelle von Brutto-Personalkosten in Höhe von ca. 107.000,00 € jährlich auszugehen.

 

Nach der Eingruppierungsverordnung NRW ist die/der neue weitere Beigeordnete für die Dauer der ersten Wahlzeit (8 Jahre) nach Besoldungsgruppe A 16 einzugruppieren.

Gemäß KGST-Bericht 3/2007 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ ist für diese ausgeschriebene Funktion von Brutto-Personalkosten in Höhe von ca. 102.000,00 € jährlich auszugehen.

 

Die finanziellen Gesamtauswirkungen für den städtischen Haushalt können nach endgültiger Besetzung/Bestellung der neuen FunktionsinhaberInnen dargestellt werden.

 

Die Stellen sind im Stellenplan 2008 berücksichtigt.

 

Zu 2.

Keine finanziellen Auswirkungen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

1.

Unter Bezugnahme auf den Antrag der Kooperation Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und CDU-Fraktion soll neben der Stelle einer/eines Ersten Beigeordneten die Stelle einer/eines Beigeordneten zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausgeschrieben werden.

 

Der o.a. Antrag einschließlich Antragsbegründung ist als  Anlage dieser Vorlage beigefügt.

 

Es wird vorgeschlagen, die als Anlage beigefügten Entwürfe der Ausschreibungstexte zeitnah in folgenden Publikationsorganen zu veröffentlichen:

 

Aachener Nachrichten, Aachener Zeitung,

Vakanzen-Zeitung (Bundesweit führendes Publikationsorgan für den kommunalen Stellenmarkt in Führungspositionen)

Verschiedene Internet-Stellenbörsen

Homepage der  Stadt Herzogenrath.

 

Gemäß o.a. Antrag der Mehrheitskooperation wurde die Verwaltung gebeten, eine entsprechende Anpassung des Dezernats-Verteilungsplanes im Sinne des Antrages vorzulegen.

Die beigefügten Ausschreibungsentwürfe tragen diesem Umstand Rechnung.

 

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden den im Stadtrat vertretenen Fraktionen die eingegangenen Bewerbungen nebst einem BewerberInnenspiegel zur Vorbereitung auf die zu terminierenden Vorstellungsgespräche zur Verfügung gestellt.

 

 

 

2.

Unter Bezugnahme auf den o.a. Antrag wurde die Verwaltung gebeten, für die heutige Sitzung eine entsprechende Anpassung des Dezernats-Verteilungsplanes im Sinne des Antrages vorzulegen.

 

Die nachfolgende Darstellung des Sachverhaltes erfolgt unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Beschlussfassung des Stadtrates zu Ziffer 1.

 

Unter Bezugnahme auf den zur Rede stehenden Antrag wird vorgeschlagen, die Geschäftskreise der Beigeordneten insgesamt wie folgt zu ändern:

 

a)             

Der Bürgermeister behält die Verantwortung für das Bürgermeister-Büro, die Wirtschaftsförderung einschließlich Stadtmarketing sowie die Gleichstellungsstelle.

Ebenfall soll der Bereich Personal dem Bürgermeister direkt zugeordnet werden.

 

b)

Die/der Erste Beigeordnete soll im Dezernat I die Linienverantwortung für den Fachbereich 5 „Zentrale Verwaltungsaufgaben“ sowie den Fachbereich 6 „Finanzen“ übernehmen.

 

c)

Der/dem neuen weiteren Beigeordneten soll die Linienverantwortung für den Fachbereich 1 „Bürgerdienste“ und Fachbereich 2 „Jugend und Bildung“ übertragen werden.

Die Stadtbücherei bleibt selbständige Organisationseinheit innerhalb dieses Dezernates.

 

 

d)

Der Technische Dezernent steht weiterhin dem Fachbereich 3 „Stadtentwicklung und Umwelt“ und dem Fachbereich 4 „Bau und Betrieb“ vor.

 

e)

Die Örtliche Rechnungsprüfung nimmt ihre Funktion entsprechend den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW wahr.

 

Es wird vorgeschlagen, den Geschäftskreis der Beigeordneten mit dem Dienstantritt der neuen FunktionsinhaberInnen gemäß der beiliegenden Anlage festzusetzen.

 

Eine Änderung des Geschäftsbereiches durch den Rat bleibt unter Berücksichtigung der jeweiligen BewerberInnenprofile vorbehalten.

 

 

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Die §§ 70, 71, 72 und 73 Gemeindeordnung NRW sowie Hauptsatzung der Stadt Herzogenrath

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

 

 

 

Anlage/n:

 

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Anlagen

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